1.52.6 (wir2p): 5. Zustellung amtlicher Pressenachrichten an bayerische Zeitungen durch Vermittlung der bayerischen Regierung.

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5. Zustellung amtlicher Pressenachrichten an bayerische Zeitungen durch Vermittlung der bayerischen Regierung.

Der Reichskanzler berichtet, daß ein Schreiben der bayr[ischen] Gesandtschaft eingegangen sei9, das die Bitte enthalte, amtl[iche] Pressenachrichten den Bayr.[ischen] Zeitungen durch Vermittlung der bayr[ischen] Regierung zuzustellen.

9

In R 43 I nicht ermittelt.

Ministerialdirektor Dr. Müller trägt vor: er halte es für zweckmäßig, alle Pressenachrichten an die bayerischen Zeitungen durch Vermittlung der Presse-Abteilung gelangen zu lassen. Die Presse-Abteilung könne dann solche Nachrichten, die eventuell durch die Bayerische Regierung zu leiten seien, den betreffenden Ressortministern mit einem entsprechenden Vermerk wieder zurückstellen.

Vizekanzler Bauer betont, daß die Reichsregierung unter allen Umständen das Recht, mit der Presse direkt zu verkehren, wahren müsse und beantragt grundsätzliche Ablehnung des bayerischen Ersuchens.

Der Reichskanzler schließt sich diesem Vorschlage an. Das Kabinett beschließt, an einer grundsätzlichen Ablehnung des bayerischen Vorschlages festzuhalten.

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