1.61.9 (wir2p): 9. Programm für die Verhandlungen mit dem Garantiekomitee.

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9. Programm für die Verhandlungen mit dem Garantiekomitee8.

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Nach den Richtlinien für die Verhandlungen mit dem Garantiekomitee sollte als allgemeines Ziel für die Verhandlungen verfolgt werden: „1. Die Erklärungen der Note vom 28.5.1922 werden aufrecht erhalten. 2. Danach sind Nachprüfungen nur zuzugestehen, soweit: a) die Souveränität Deutschlands nicht angetastet, b) der geregelte Gang der Deutschen Verwaltung nicht gestört, c) das deutsche Steuergeheimnis nicht verletzt wird. 3. Die Nachprüfung des Garantiekomitees ist danach lediglich als eine Nachprüfung der deutschen Kontrolle anzusehen; eine Ausübung unmittelbarer Kontrollen über die einzelnen Dienststellen findet nicht statt. Die Nachprüfung kann im Einzelfall nur auf Grund besonderer Zulassung und in Begleitung und durch Vermittlung eines von leitender deutscher Stelle bestimmten Beamten der Reichsfinanzverwaltung ausgeführt werden.“ (R 43 I /29 , Bl. 141-144). Die Ergebnisse der Besprechungen mit dem Garantiekomitee, für die keine Protokolle in R 43 I ermittelt werden konnten, sind veröffentlicht in dem Weißbuch des AA, Aktenstücke zur Reparationsfrage vom 12. Juli bis 11. Dezember 1922.

Der Herr Reichsminister der Finanzen verliest die von ihm entworfenen Richtlinien und übergibt 1 Exemplar davon dem Herrn Reichskanzler. […]

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