1.62.1 (wir2p): 1. Besoldungsfragen. a) Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushaltsplane für das Rechnungsjahr 1922.

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1. Besoldungsfragen. a) Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushaltsplane für das Rechnungsjahr 1922.

MinDir. v. Schlieben trug zunächst den Inhalt des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushaltsplane für das Rechnungsjahr 1922 vor. Die zunehmende Teuerung mache es der Regierung zur Pflicht, die Beamtenbesoldung zu erhöhen. Die Verhandlungen mit den Ressorts und den Gewerkschaften hätten zu einer Einigung über die Art und Höhe der Besoldungserhöhung geführt1. Was den Zeitpunkt der Erhöhung anbetreffe, so habe man sich auf den 1. Juni 1922 geeinigt. Der Herr Reichsminister der Finanzen erklärte sich damit einverstanden, daß die am 1. Juli fälligen Gehaltsbeträge bereits am 24. Juni zur Auszahlung gelangten.

1

Bei Besprechungen im RFMin. mit den Interessenverbänden über Besoldungsfragen der Beamten, Angestellten und Arbeiter des Reiches am 20.6.1922 hatte man sich auf eine Erhöhung der Bezüge geeinigt, die vom 1.6.1922 ab 40% des Teuerungszuschlages ausmachen sollte (Einladung vom 13.6.1922 zu der Besprechung in R 43 I /2564 , Bl. 233).

Ministerialdirektor v. Schlieben betonte dann noch, von verschiedenen Seiten sei in Anregung gebracht worden, eine Bestimmung zu treffen, die dem Reichsfinanzministerium gestatte, auch während der Zeit, in der der Reichstag nicht tage, weitere Besoldungserhöhungen vorzunehmen. Namens des Reichsfinanzministeriums bäte er das Kabinett, sich einer solchen Regelung zu widersetzen.

Das Kabinett stimmte dem Vorschlage des Herrn Ministerialdirektors von Schlieben zu.

Reichsminister Dr. Brauns betonte, daß die vorgeschlagene Regelung nach seiner Ansicht dazu führe, daß das Reich über die in der Industrie gezahlten Arbeiterlöhne hinausgehe.

[893] Ministerialdirektor v. Schlieben widersprach dieser Auffassung und führte aus, daß in den meisten Bezirken die Industrie mit den Löhnen vorangehe.

Das Kabinett stimmte darauf dem Entwurf zu2.

2

Der Entwurf (R 43 I /2564 , Bl. 245 f.) gelangt am 26.6.1922 in den RT (RT-Drucks. Nr. 4588, Bd. 374 ), wird hier in dritter Beratung am 28.6.1922 verabschiedet (RT Bd. 356, S. 8108 ) und am 30.6.1922 verkündet (RGBl. 1922 II, S. 665 ).

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