1.62.2 (wir2p): b) Erhöhung der Ministerialzulage.

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b) Erhöhung der Ministerialzulage.

Ministerialdir. v. Schlieben trug den Inhalt der Vorlage des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 19. Juni d. Js. vor3.

3

In dem Schreiben des RFM an den StSRkei vom 19.6.1922 heißt es: „Die Grundsätze über die Ministerialzulage weichen, abgesehen von einer erheblichen Erhöhung der Sätze […] insofern von den geltenden Bestimmungen ab, als der Kreis der Empfänger eine erhebliche Erweiterung erfahren hat. Die Einbeziehung sämtlicher in den Ministerien usw. beschäftigten Beamten wurde insbesondere wegen der durch die Erhöhung der Sätze sonst eintretenden Überschneidungen erforderlich.“ (R 43 I /2564 , Bl. 241).

Staatssekretär Dr. Müller stellte den Antrag, der Ministerialzulage die Besoldungsgruppe zugrunde zu legen, also sämtliche in einer Besoldungsgruppe befindlichen Beamten gleichmäßig zu bedenken.

Auf Antrag des Herrn Reichsministers der Finanzen lehnte das Kabinett diesen Antrag ab und stimmte dem Entwurf des Herrn Reichsministers der Finanzen zu.

Vizekanzler Bauer betont im Anschluß daran, daß durch die heute vom Kabinett beschlossene Besoldungserhöhung der Unterschied zwischen dem Gehalt eines Ministers und eines Staatssekretärs sich erheblich verringert.

Der Reichskanzler erwiderte, daß diese Frage Gegenstand einer besonderen Ministerbesprechung sein werde.

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