2.133.8 (bau1p): 9. Entwurf einer Verordnung über den vorbereitenden Reichswirtschaftsrat.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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9. Entwurf einer Verordnung über den vorbereitenden Reichswirtschaftsrat4.

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Zum Gesamtzusammenhang vgl. Dok. Nr. 101. – Der dem Kabinett vorgelegte VO-Entw. war bereits im Dt. Reichsanzeiger Nr. 278 vom 4.12.19 veröffentlicht worden. Ein Druckexemplar befindet sich als Anlage zum Kabinettsprotokoll in: R 43 I /1352 , Bl. 583–589.

Dem Entwurf wurde mit der Maßgabe zugestimmt, daß unter den 10 Arbeitgebervertretern der Landwirtschaft 5 nicht mehr als 50 ha besitzen dürfen. Ferner wurde beschlossen, die Bestimmung zu Artikel 2 Ziffer IV 2 und 3 hinsichtlich der Vertreter der Verwaltungen in der aus der Anlage ersichtlichen Weise zu fassen5. Der Reichswirtschaftsminister wird das Weitere veranlassen6.

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Das RWiMin. übersendet die Anlage der Rkei am 17. 12. Die vorgenommenen Änderungen sind lediglich stilistischer Art (R 43 I /1192 , Bl. 74 f.).

6

Im Verlauf des für die Behandlung des VOEntw. vorgesehen vereinfachten Gesetzgebungsverfahrens kommt es zu einer Doppelvorlage von Entww. der RReg. und des RR an den Volkswirtschaftsausschuß der NatVers. Nach dem RR-Entw. soll der vorbereitende RWiR nicht 200, sondern 280 Mitglieder umfassen. Anteilmäßig ist vor allem die Zahl der Regional- und der Landwirtschaftsvertreter sowie innerhalb der Industriegruppe die Zahl der vom Dt. Industrie- und Handelstag zu ernennenden Vertreter erhöht worden. Auch die Zahl der vom RR zu ernennenden Personen soll derjenigen, die die RReg. benennt, angeglichen werden (NatVers.-Bd. 343 , Drucks. Nr. 2794 , Anlage 1). Der Volkswirtschaftsausschuß berät im Februar/März 1920 und sieht sich dabei einer Flut von Anträgen der Wirtschaftsverbände ausgesetzt. Die ZAG droht an, sich nicht am RWiR zu beteiligen, wenn die Vorlage in der vom RR vertretenen Fassung angenommen werde. Der Ausschuß erarbeitet schließlich eine Kompromißfassung unter gleichzeitiger Erhöhung der Gesamtmitgliederzahl auf 326. Die Landwirtschaft bleibt mit 74 Vertretern prozentual auf der von der RReg. vorgesehenen Höhe. Die Industrie erhält 68 Vertreter, von denen 10 von den Handelskammern zu benennen sind; 8 weitere benennen die Handelskammern in der Gruppe Handel, Banken und Versicherungen. Die ursprünglich vorgesehene Benennung von Arbeitnehmervertretern innerhalb der Industriegruppe durch den Zentralrat der Dt. Arbeiterräte entfällt zugunsten der ZAG (Bericht des Volkswirtschaftsausschusses; NatVers.-Bd. 343 , Drucks. Nr. 2794  nebst Anlage 2). In der vom Ausschuß beschlossenen Form wird die VO – mit einer geringfügigen Änderung durch den RR – am 4.5.20 erlassen. Sie tritt am 7.5.20 in Kraft (RGBl. S. 858 ). Der vorbereitende RWiR muß demnach gemäß Art. 1 der VO von der RReg. bis zum 7.7.20 berufen werden.

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