2.83.7 (bau1p): 7. Zahlung der Beschaffungsbeihilfe an Arbeiter.

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7. Zahlung der Beschaffungsbeihilfe an Arbeiter.

Reichsminister Dr. Mayer nimmt Bezug auf eine Verfügung des Finanzministeriums, betreffend Auszahlung der Beschaffungsbeihilfe11, und teilt mit, daß Heeres- und Marineverwaltung beabsichtigen, auf Grund dieser Verfügung in den ihnen unterstellten Betrieben die Beschaffungsbeihilfe zu gewähren. Werde die Beschaffungsbeihilfe aber beispielsweise für die Marinewerft gewährt, so müsse sie auch für Kiel und für alle früheren Heeresbetriebe gewährt werden; für diese allein bedeute das 60 Millionen Mark. Werde die Beschaffungsbeihilfe in den Reichsbetrieben gezahlt, so müsse sie auch in der Privatindustrie gewährt werden, was allein für den Bergbau etwa 1 Milliarde Mark ausmache. Das Kabinett beschließt, zunächst die Beratung über die Auszahlung zurückzustellen12.

11

Vgl. Dok. Nr. 46, Anm. 3.

12

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 85, P. 6.

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