2.59.1 (feh1p): 1. Deutsche Delegierte zu der bevorstehenden Finanzkonferenz in Brüssel.

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1. Deutsche Delegierte zu der bevorstehenden Finanzkonferenz in Brüssel1.

1

Im Februar 1920 hatte der Völkerbundsrat auf seiner 2. Tagung beschlossen, eine internationale Konferenz einzuberufen, die sich mit der allgemeinen Finanzkrise und Möglichkeiten zu deren Lösung beschäftigen sollte (Schultheß 1920, II, S. 394). Im April erfolgte die Einladung zu der Konferenz, doch behielt sich der Völkerbundsrat vor, auch Nichtmitgliedsstaaten um Mitteilungen über ihre finanzielle und wirtschaftliche Lage zu ersuchen. Gemeint waren vor allem Deutschland und Österreich (Schultheß 1920, II, S. 395).

Nach mehrmaliger Verschiebung setzte der Völkerbundsrat Anfang August fest, daß die internationale Finanzkonferenz endgültig am 24.9.1920 in Brüssel beginnen sollte (Schultheß 1920, II, S. 398).

Am 18. 8. wurde bekannt, daß auch die dt. Reg. eine Einladung zu der Konferenz erhalten hatte. Allerdings war in der Einladung darauf aufmerksam gemacht worden, daß die Konferenz nicht befugt sei, die Frage der Reparationen zu behandeln. Die RReg. wurde ersucht, drei Delegierte für diese Konferenz zu benennen (Schultheß 1920, I, S. 242).

Der Reichsminister der Finanzen teilte mit, daß als Delegierte für die am 24. September 1920 in Brüssel zusammenberufene Finanzkonferenz deutscherseits in Aussicht genommen seien Staatssekretär Bergmann, Vizepräsident v. Glasenapp, Bankdirektor Urbig und als sachverständige Beiräte Geh. Oberfinanzrat Kauffmann, Prof. Lotz sowie eine noch vom Reichswirtschaftsminister zu benennende Persönlichkeit2. Bedenken gegen die Entsendung wurden nicht erhoben3.

2

v. Glasenapp, RbkVPräs.; Franz Urbig, Geschäftsinhaber der Diskonto-Gesellschaft; GehOberFinR Kaufmann, Mitglied des Reichsbankdirektoriums; Prof. Lotz, Universitätsprofessor in München; später wurde vom RWiMin. noch MinDir. v. Trendelenburg, RKom. für die Aus- und Einfuhrbewilligung, als Sachverständiger benannt.

3

Die Konferenz dauerte vom 24. 9. bis 8.10.1920. Zu den Einzelheiten vgl. RT-Drucks. Nr. 922, Bd. 364 .

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