2.62.1 (feh1p): 1. Fortsetzung der Besprechung vom 2. September (Vorgänge in Breslau).

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1. Fortsetzung der Besprechung vom 2. September (Vorgänge in Breslau1).

1

Zu den Vorgängen in Breslau s. Dok. Nr. 60 und 61.

Der Reichsminister des Auswärtigen machte Mitteilung von der Unterredung mit dem französischen Botschafter Laurent, wonach die Französische Regierung mit der Versetzung des Hauptmanns v. Arnim und der Abgabe der Entschuldigung durch den Reichsminister des Auswärtigen und den Preußischen Minister des Innern anstelle des Reichskanzlers einverstanden sei2, desgleichen auch mit einer vorher zu vereinbarenden Erklärung über die durch die französische Besetzung usw. hervorgerufenen Zustände.

2

Ursprünglich war in den frz. Sühneforderungen vorgesehen, daß der RK dem frz. Botschafter in der Botschaft sein Bedauern über den Zwischenfall aussprechen sollte (Schultheß 1920, I, S. 245). RAM Simons hatte sich in einem Gespräch mit dem frz. Botschafter um eine Milderung dieser Forderungen bemüht. Der Entschuldigungsbesuch des RAM und des PrIM fand am 5. 9. statt. Zu den Einzelheiten s. C. Severing, Mein Lebensweg, Bd. I, S. 302–303.

Das Kabinett nahm hiervon Kenntnis.

Der Wortlaut der Erklärung wird vom Reichsminister des Auswärtigen im Benehmen mit dem Reichsminister des Innern und dem Preußischen Minister des Innern festgesetzt und dem Herrn Reichskanzler vorgelegt werden3.

3

Gemeint ist hier wahrscheinlich die Erklärung, die RAM Simons am 5. 9. anläßlich seines Entschuldigungsbesuches bei dem frz. Botschafter Laurent abgab. Von dieser Erklärung findet sich auch ein Exemplar in den Akten der Rkei (R 43 I /63 , Bl. 111). Zum Wortlaut der Erklärung s. Schultheß 1920, I, S. 245.

Staatssekretär Freund teilte mit, daß voraussichtlich der Polizeipräsident Ernst abberufen würde und daß die verantwortlichen Leiter der Sicherheitspolizei,[151] ein Major, ein Hauptmann und ein Leutnant, gekündigt, versetzt oder bestraft werden würden.

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