1.224 (mu22p): Nr. 480 Der Reichspräsident an den Reichskanzler. 18. März 1930

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[1580] Nr. 480
Der Reichspräsident an den Reichskanzler. 18. März 1930

R 43 I /1801 , Bl. 22-27, hier: Bl. 22-27

[Betrifft: Deutsch-polnisches Liquidationsabkommen und Agrarmaßnahmen der Reichsregierung.]

Sehr geehrter Herr Reichskanzler!

Aus dem gestrigen Vortrag des Herrn Reichsjustizministers und der mit ihm bei mir erschienenen Herren habe ich die Überzeugung gewonnen, daß gegen das vom Reichstag verabschiedete Zustimmungsgesetz zum deutsch-polnischen Liquidationsabkommen verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen. Ich habe gelegentlich des mir erstatteten Berichts auch Kenntnis davon genommen, daß Rechtsgutachter, welche die Regierungsvorlage als verfassungsändernd ansahen, jetzt ihre Bedenken als behoben erachten, nachdem der Reichstag in der Entschädigungsfrage eine von der ursprünglichen Vorlage abweichende Regelung beschlossen hat1. Demgemäß habe ich nunmehr das Gesetz über die Abkommen zur Regelung von Fragen des Teiles X des Vertrages von Versailles ausgefertigt und zur Verkündung an das Reichsgesetzblatt weitergeleitet2.

1

Vgl. hierzu Art. III, Abs. 1 des GesEntw. in RT-Drucks. Nr. 1621, Bd. 440  und Art. III, Abs. 1 in RGBl. 1930 II, S. 546 .

2

Die Ausfertigung ist am 18. 3. erfolgt (RGBl. a.a.O.).

Bei meiner Entscheidung habe ich den von einer starken Minderheit des Reichstags gegen das deutsch-polnische Liquidationsabkommen erhobenen Widerspruch durchaus gewürdigt; besonders verstehe ich die im notleidenden Osten unseres Vaterlandes gegen dieses Gesetz und das bevorstehende deutsch-polnische Wirtschaftsabkommen vorhandenen Widerstände. Das Liquidationsabkommen hat in erster Linie zum Ziele, die deutschen Stammesgenossen jenseits unserer Grenze auf ihrer Scholle und in ihrer Existenz zu erhalten. Ich will hoffen, daß dieses Ziel durch den neuen Vertrag voll erreicht wird. Aber in Verbindung hiermit erwächst uns die Pflicht, unsern Ostpreußen und den andern Brüdern im deutschen Osten in ihrer Not, die aufs höchste gestiegen ist, zu helfen und auch ihnen den Acker, von dem sie leben, zu bewahren. Daß auch hier rasch und tatkräftig gehandelt wird, muß ich in dieser Stunde, in der ich trotz mancher Bedenken auch dieses Gesetz ausfertige, von der Reichsregierung nachdrücklich verlangen.

In meiner Kundgebung vom 13. März habe ich mich dahin ausgesprochen, daß der politische Kampf der letzten Monate nun einer entschlossenen praktischen Arbeit Platz machen muß3. Für diese praktische Arbeit eröffnet sich hier ein ganz besonders bedeutsames Gebiet. Zunächst ist erforderlich, daß die zur Zeit zur Beratung stehenden Agrarmaßnahmen, die der gesamten Landwirtschaft zu Gute kommen sollen, aber für den Osten besonders lebensnotwendig[1581] sind, mit aller Beschleunigung und in einem Umfange durchgeführt werden, der der deutschen Landwirtschaft in allen ihren Betrieben, den großen wie den bäuerlichen, für die Dauer die Lebensfähigkeit wiedergibt. Diese allgemeinen Maßnahmen zum Schutze der Landwirtschaft werden aber für den verzweifelt um seine Existenz ringenden Osten allein nicht ausreichen. Für den Osten muß, beginnend mit den besonders gefährdeten Gebieten, noch eine wirksame finanzielle Hilfsaktion hinzutreten. Viele landwirtschaftliche Betriebe, Güter wie Bauernhöfe, sind in einem Grade überschuldet, und mit so hohen Zinsleistungen belastet, daß es ihnen unmöglich ist, aus den Erträgnissen auch nur die Zinsen aufzubringen und aus eigener Kraft die Überschuldung und damit den Verlust der Scholle abzuwehren. Hier müssen große Mittel bereitgestellt werden, um den Eigentümern Zuschüsse zu den übermäßig hohen Zinssätzen zu geben, ihnen die Umschuldung zu ermöglichen und ihnen den Besitz zu erhalten, der die Grundlage für die Existenz fast der gesamten Bevölkerung des Ostens ist. Geschieht dies nicht, dann ist der Zusammenbruch vieler Landwirte und die Abwanderung zahlreicher Menschen aus dem Osten unaufhaltbar.

3

Siehe Schultheß 1930, S. 74 f.

Ich weiß wohl, daß es bei der schlechten Finanzlage des Reiches schwer ist, die hierfür erforderlichen erheblichen Mittel aufzubringen; aber die unmittelbare Not, die den deutschen Osten in seiner Gesamtheit bedroht, zwingt dazu, diese Summen zu beschaffen. Ein Teil derselben wird – so nehme ich an – aus den gesteigerten Erträgnissen, welche die erhöhten Zölle einbringen, verfügbar gemacht werden können. Soweit dies nicht ausreicht, erscheint es mir ein gerechter Ausgleich, wenn weitere Mittel aus der Industriebelastung, deren schrittweiser Abbau im Finanzprogramm der Reichsregierung vorgesehen ist, dadurch entnommen werden, daß der Abbau der Industrieabgabe im Tempo verlangsamt und im Ausmaß gemindert wird. Die in den letzten Jahren abgeschlossenen Handelsverträge und das gestern zwischen Deutschland und Polen paraphierte neue Wirtschaftsabkommen4 haben, um der deutschen Industrie neue Absatzmöglichkeiten zu verschaffen, der Landwirtschaft durch Zulassung der Einfuhr von Agrarerzeugnissen große Opfer auferlegt und in weiten Kreisen gerade im Osten, die Meinung einer absichtlichen Vernachlässigung der landwirtschaftlichen Lebensinteressen aufkommen lassen. Es erscheint mir billig und recht und auch zur Beseitigung dieser Mißstimmung geeignet, wenn nun in diesen Notjahren der Landwirtschaft von der Industrie ein gewisser Ausgleich gewährt wird, und dies in der Weise geschieht, daß alljährlich, etwa auf die Dauer der nächsten 5 Jahre, aus der Industriebelastung Beträge für landwirtschaftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Es ist in der letzten Zeit viel über die Verbundenheit der landwirtschaftlichen und der industriellen Produktion gesprochen und geschrieben worden; hier ist ein Gebiet, wo sich diese Verbundenheit praktisch betätigen und nicht nur zur Sanierung der produktiven landwirtschaftlichen Betriebe, sondern auch zu allgemeinwirtschaftlichen Zwecken, nämlich zur Stärkung des Binnenmarktes und zur Besserung unserer Handelsbilanz beitragen kann. Aus Besprechungen, die ich in der letzten Zeit mit einzelnen[1582] Führern der deutschen Industrie hatte, habe ich den Eindruck gewonnen, daß dieser Gedanke der Verbundenheit und des Ausgleichs auch in der Industrie – trotz eigener Sorge und trotz der Klagen über die hohen, die Produktion bedrückenden Lasten – Verständis findet.

4

Zum Wirtschaftsabkommen, das erst am 16.6.30 dem RT vorgelegt wurde, siehe RT-Drucks. Nr. 2138, Bd. 442 .

Im Hinblick auf die Stellung, welche die Reichsverfassung dem Reichspräsidenten einräumt, will und kann ich hier nicht ein genau umrissenes Programm und einen bestimmten Weg festlegen. Aber es ist mir eine Gewissenspflicht, die Reichsregierung eindringlich aufzufordern, mit aller Beschleunigung auf solcher Grundlage ein Ost-Programm aufzustellen und es nach seiner Verabschiedung durch die gesetzgebenden Körperschaften gemeinsam mit Preußen durchzuführen. Bei der Durchführung der Hilfsmaßnahmen im einzelnen halte ich es für geboten, die Mitarbeit der landwirtschaftlichen Vertretungen und Vertrauensstellen der Ostprovinzen selbst miteinzuschalten.

Nachdem die seit langem schwebenden außenpolitischen Fragen nunmehr ihre gesetzliche Regelung gefunden haben, muß – neben der Sanierung unserer Finanzen – nun entschlossen an die Gesundung unserer Landwirtschaft und an die Wiederaufrichtung des zusammenbrechenden Ostens herangegangen werden. Nur in der bestimmten Erwartung, daß dies geschieht, habe ich meine eigenen Bedenken gegen das deutsch-polnische Liquidationsabkommen und das gestern paraphierte deutsch-polnische Handelsabkommen zurückzustellen vermocht und dem Gesetz meine Unterschrift geben können5.

5

Zur Behandlung dieses Schreibens im Kabinett siehe Dok. Nr. 481, P. 2.

Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung und mit freundlichen Grüßen bin ich

Ihr

sehr ergebener

von Hindenburg.

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