1.3 (mu22p): Nr. 259 Der Vorstand des Allgemeinen Deutschen Gewerkschafts-Bundes an die Reichsregierung zu Händen des Reichsaußenministers. 3. August 1929

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Nr. 259
Der Vorstand des Allgemeinen Deutschen Gewerkschafts-Bundes an die Reichsregierung zu Händen des Reichsaußenministers. 3. August 19291

1

Das Schreiben wurde der Rkei mit dem Bemerken zugesandt, der RAM habe es nach seiner Rückkehr vorgefunden und stelle weitere Veranlassung anheim (4. 9.; R 43 I /295 , Bl. 416, hier: Bl. 416).

R 43 I /295 , Bl. 417 f., hier: Bl. 417 f.

[Betrifft: Beteiligung an der Haager Konferenz.]

Sehr geehrter Herr Minister!

Schon vor den Pariser Verhandlungen über die Reparationsfrage hat der Vorstand des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes in einem Schreiben vom 15. Januar 1929 an die Reichsregierung zum Ausdruck gebracht, daß er sich beschwert fühle, weil damals ein Gewerkschaftsvertreter als Sachverständiger nicht erkoren worden ist2. Wir wollten aber, wie wir damals ausführten, keinen Einspruch gegen die Benennung der zwei Sachverständigen und ihre Stellvertreter erheben.

2

Nach einer Randnotiz nicht in der Rkei vorhanden.

Die Reichsregierung hat damals durch den Herrn Reichsminister der Finanzen Dr. Hilferding, in einem Schreiben vom 12. Februar unsere Herren Graßmann und Eggert ersucht, sich bereit zu halten für den Fall, „daß das Bedürfnis hervortreten wird, Herren von besonderer Sachkunde zu den verschiedenen Einzelproblemen zu hören“.

Ein solches Bedürfnis ist während der langen Verhandlungen in Paris weder von der Reichsregierung, noch von den Herren Sachverständigen geäußert worden, obwohl die auf dem Young-Plan sich aufbauende neue Regelung der Reparationsleistung die Lebensinteressen der deutschen Arbeitnehmer aufs tiefste berührt.

Wir müssen nun erneut unser Befremden darüber zum Ausdruck bringen, daß auch bei den Verhandlungen im Haag wiederum kein Gewerkschaftsvertreter hinzugezogen worden ist. Die deutsche Delegation im Haag hat in[845] den drei Herren, die in Paris als Sachverständige verhandelt haben, Vertreter des Unternehmertums der verschiedensten Wirtschaftszweige in ihrer Mitte. Die Gewerkschaften als verfassungsmäßig anerkannte Vertretung der deutschen Arbeitnehmer sind ausgeschaltet worden. Diese Tatsache betrachten wir nicht in Einklang stehend mit der Stellung der deutschen Gewerkschaften in Wirtschaft und Staat3.

3

Das Schreiben wurde dem RFM am 10. 9. zugeleitet. Nach einem Vermerk der Rkei vom 14. 10. bestand für die Gewerkschaften zum derzeitigen Verhandlungsstadium nur Interesse am Organisationskomitee für die RB. Für diesen Fragenkreis befänden sich Gewerkschaftler in Paris; das Schreiben vom 3. 8. könne daher als erledigt angesehen werden (R 43 I /295 , Bl. 420, hier: Bl. 420).

Der Vorstand des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes

Hermann Müller-Lichtenberg

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