1.75 (mu22p): Nr. 331 Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft an das Büro des Reichspräsidenten. 26. Oktober 1929

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Nr. 331
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft an das Büro des Reichspräsidenten. 26. Oktober 1929

R 43 I /1857 , Bl. 146 f., hier: Bl. 146 f. Abschrift

[Betrifft: Lage der ostpreußischen Landwirtschaft.]

Auf das als Anlage wieder beigefügte Randschreiben vom 22. Oktober 1929 beehre ich mich ergebenst zu erwidern1.

1

Der REM war vom RPräs. aufgefordert worden, zu einer Denkschrift der ostpreußischen Landwirtschaft Stellung zu nehmen (Vermerk Feßlers v. 28.10.29; R 43 I /1857 , Bl. 137, hier: Bl. 137). In dieser Denkschrift hatte der Kreisführertag des Landwirtschaftsverbandes Ostpreußen für 15 Mio RM zur Umschuldung aus dem Ostpreußenhilfegesetz und für 7 Mio RM zur Senkung der Grundvermögenssteuer gedankt, aber gleichzeitig auf die Preise für agrarische Produkte und darauf hingewiesen, daß ostpreußische Pfandbriefe nicht abzusetzen seien. „Die in die Öffentlichkeit gelangenden Nachrichten über den Vorschlag der deutschen RReg. an Polen, die beiderseitigen Einfuhrverbote aufzugeben, haben besonders in kleinbäuerlichen Kreisen wegen des daraufhin zu erwartenden Preisdrucks auf dem Schweinemarkt eine rasch um sich greifende und gefährliche Mutlosigkeit gezeitigt.“ Die Lage sei so kritisch, daß die Hilfsaktion gefährdet sei. Damit die angestrebten „Rettungsmaßnahmen“ nicht vergeblich seien, sollten bis zur Auswirkung des Agrarprogramms Rentabilitätsmaßnahmen erfolgen (16. 10.; R 43 I /1857 , Bl. 134-136, hier: Bl. 134-136).

[1067] Die bedrängte Lage der ostpreußischen Landwirtschaft hat eine weitere Erschwerung durch den ungünstigen Stand der Preise für Getreide, Vieh und Kartoffeln sowie dadurch erfahren, daß auf dem Kapitalmarkt des In- und Auslandes langfristige Kreditmittel seit Monaten nicht beschafft werden können. Es hat daher besonderer Bemühungen bedurft, zur Befriedigung des erstfälligen Kreditbedarfes Absatzquellen für landschaftliche ostpreußische Pfandbriefe zu erschließen und für den Bedarf an zweitstellige Umschuldungskredite und an Bauernkredite [!] weitere Kreditmittel heranzuziehen, um so die Voraussetzungen für die Durchführung der vom Reichsgesetz vom 18. Mai 1929 betreffend wirtschaftliche Hilfe für Ostpreußen vorgesehenen Wirtschaftshilfe zu schaffen2.

2

Siehe RGBl. I, S. 97 f.

Wegen des Absatzes landschaftlicher Pfandbriefe hat der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag Schritte unternommen, um die Kommunalverbände, insbesondere die Patenstädte und Patenkreise der ostpreußischen Bezirke, zur Aufnahme größerer Pakete von 6%igen ostpreußischen Pfandbriefen zu bewegen, wobei aus Mitteln des Ostpreußen-Hilfsgesetzes Ausgleichszuschüsse an die Schuldner der Pfandbriefe Darlehen [!] gewährt werden. Das Ergebnis dieser zur Zeit im Gang befindlichen Aktion ist noch nicht zu übersehen.

Für zweitstellige hypothekarische Umschuldungskredite sind ferner im ganzen 48 Millionen Reichsmark teils aus Vorschüssen des Reichs, teils aus Vorschüssen der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse und der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt, die demnächst aus Reichsvorschüssen abzudecken sind, bereitgestellt worden, die die Ausgabe weiterer Umschuldungskredite ermöglichen.

Endlich sind zur Gewährung von Krediten an mittel- und kleinbäuerliche Betriebe von Sparkassen der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse und der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt 6 Millionen Reichsmark bereitgestellt worden, während ich wegen Bereitstellung von weiteren 6 Millionen Reichsmark mit der Deutschen Giro-Zentrale in aussichtsreichen Verhandlungen stehe, so daß nunmehr die Möglichkeit besteht, auch die kreditbedürftigen bäuerlichen Betriebe mit Kredit zu versorgen.

Zu den in der Eingabe des Landwirtschaftsverbandes Ostpreußen angeregten Zwischenmaßnahmen beehre ich mich mitzuteilen:

Zu 1.3 Die Senkung der öffentlichen Lasten und Abgaben in Ostpreußen bildet einen besonderen Gegenstand des Reichsgesetzes über Ostpreußenhilfe vom 18. Mai 1929. Danach sind die Rentenbankzinsen auf Reichsmittel übernommen, und es werden die Kommunalsteuern der ostpreußischen Landwirte um jährlich 7 Millionen Reichsmark durch Reichszuschuß gemindert. Die Zahlung der ersten Rate dieses Reichszuschusses in Höhe von 3,5 Millionen Reichsmark[1068] ist in der Durchführung begriffen. Entsprechende Steuererleichterung – durch Erhöhung der Dotationsrente der Kraftfahrzeugsteuerüberweisungen und durch Niederschlagung der vierten Rate der Grundvermögenssteuer – hat die preußische Staatsregierung eintreten lassen. Das Maß der hiernach gewährten Steuererleichterung ist auf etwa 40% der Steuerbelastung zu veranschlagen. Bei der Einziehung der verbleibenden Reichs- und Staatssteuern wird auf die Leistungsfähigkeit der Pflichtigen Rücksicht genommen.

3

Vom Landwirtschaftsverband war „die Übernahme der öffentlichen Lasten und Abgaben jeder Art auf Reich und Staat bis zur Wiederherstellung der Rentabilität“ gefordert worden. Die Übernahme der Lasten werde nur den Charakter einer Stundung haben und alle Betriebe gleichmäßig betreffen, ohne daß eine besondere Verwaltungsstelle notwendig sei (16. 10.; R 43 I /1857 , Bl. 134-136, hier: Bl. 134-136).

Zu der in der Eingabe gewünschten Übernahme sämtlicher öffentlicher Lasten bietet weder das Reichsgesetz vom 18. Mai 1929 eine Handhabe noch erscheint eine derartige völlige Steuerbefreiung der ostpreußischen Wirtschaft nach Lage der Sache durchführbar.

Zu 2. Das in der Eingabe erbetene Moratorium würde die Grundlage eines jeden zur Stützung der ostpreußischen Wirtschaft unerläßlichen Kredits zerstören4. Ein dahingehendes Reichsgesetz kann daher nicht erlassen werden. Die aus Mangel an Kreditmitteln ins Stocken geratene Gewährung von Umschuldungskrediten kann übrigens nunmehr wieder aufgenommen werden, nachdem es gelungen ist, weitere Umschuldungskreditmittel für Ostpreußen bereitzustellen. Der für die Prüfung der Kreditgesuche nötige Zeitraum hat freilich eine unvermeidbare Ausdehnung dadurch erfahren, daß es sich als erforderlich gezeigt hat, eine genauere Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der kreditbedürftigen Betriebe vorzunehmen. Es hat sich nämlich herausgestellt, daß eine größere Zahl der im Vorjahre mit Umschuldungskrediten bedachten Betriebe bereits in diesem Jahre erneut niederzubrechen droht, so daß in jedem Falle eine Prüfung der einzelnen Betriebe nötig erscheint, um die aus öffentlichen Mitteln gewährten Kredite mit Aussicht auf erfolgreiche Konsolidierung der Landwirtschaft einsetzen zu können5.

4

Als zweite Zwischenmaßnahme hatte der Landwirtschaftsverband gefordert, daß für alle Betriebe, denen der Kreditausschuß Umschuldungskredite und Mittel aus dem Betriebserhaltungsfonds zugebilligt habe, ein Schuldenmoratorium eintrete (16. 10.; R 43 I /1857 , Bl. 134-136, hier: Bl. 134-136).

5

Dazu hatte Feßler vermerkt: „Die Durchführung des Ostpreußenprogramms ist außerordentlich schwierig. Die Umschuldungskredite scheinen zum Teil auch Betrieben gewährt zu sein, die nicht mehr sanierungsfähig waren. Etwa 180 Güter sollen bereits wegen der Verpflichtung zur Zahlung der zweiten Zinsrate für die Umschuldungskredite vor dem Zusammenbruch stehen. Entweder muß bei ihnen nochmalige Sanierung versucht werden, oder sie kommen zur Zwangsversteigerung. Wer sie kaufen könnte, läßt sich nicht übersehen. Das PrLandwMin., das beabsichtigte, Land zur Bildung der Domänen und zur Aufforstung aufzukaufen, scheint sich stark zurückzuhalten. […] Die Provinzialverwaltung scheint der Tätigkeit des Kommissars noch mit Mißtrauen zu begegnen. Sie ist an der nicht immer ausreichenden Prüfung der Sanierungsfähigkeit nicht ohne Schuld, widerstrebt aber trotzdem einem tieferen Eindringen des Kommissars in die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldner“ (28. 10.; R 43 I /1857 , Bl. 137, hier: Bl. 137).

Zu 3.6 Nachdem bereits die größten Bemühungen angewendet sind, um 6%ige ostpreußische Pfandbriefe bei öffentlichen Vermögensträgern abzusetzen, ist nunmehr, wie ich mir oben mitzuteilen erlaubte, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag damit befaßt, weitere Pfandbriefe bei den Paten-Kommunalverbänden unterzubringen. Die Kursausgleichungsbeihilfen haben[1069] Erhöhung auf bereits 13,5 bis 14%, in einzelnen Fällen sogar 17 bis 19%, erfahren. Einer weiteren Forcierung des Absatzes der Pfandbriefe steht die Schwierigkeit entgegen, daß dadurch ein rapides Absinken der Kurse herbeigeführt wird, die bislang notdürftig auf 78% gehalten werden konnten und deren weiteres Absinken nicht nur das ostpreußische, sondern das gesamte Pfandbriefgeschäft deroutieren würde. Immerhin konnten bislang mit öffentlicher Hilfe mehr als 56 Millionen Goldmark Pfandbriefe placiert und mit Ausgleichszuschüssen bedacht werden.

6

Als letztes waren von dem Landwirtschaftsverband „Absatzmöglichkeiten für die ostpreußischen Pfandbriefe und Erhöhung des Kursausgleiches“ gefordert worden (16. 10.; R 43 I /1857 , Bl. 134-136, hier: Bl. 134-136).

gez. Dietrich

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