2.84.1 (sch1p): 1. [Verhältnis zwischen dem Reichskabinett und der Friedensdelegation]

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Das Kabinett ScheidemannReichsministerpraesident  Philipp Scheidemann Bild 146-1970-051-17Erste Kabinettssitzung der neuen deutschen Reichsregierung am 13.2.1919 in Weimar Bild 183-R08282Versailles: die deutschen Friedensunterhändler Bild 183-R11112Die Sozialisierung marschiert! Plak 002-005-026

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1. [Verhältnis zwischen dem Reichskabinett und der Friedensdelegation]

Der Ministerpräsident teilt mit, daß Reichsminister Graf Rantzau telegrafisch eine jedesmalige vorherige Mitteilung der von der Delegation ausgehenden Noten an das Kabinett unter Umständen für unmöglich erklärt und daher[346] abgelehnt habe. Er habe dringend gebeten, der Delegation eine fruchtbare Arbeit nicht durch Anweisungen, die ohne Anhörung der Delegation hier beschlossen würden, zu erschweren1.

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Vgl. Dok. Nr. 72, P. 5. Laut Protokoll der Sitzung der Friedensdelegation in Versailles vom 15.5.1919 wurde abschließend „die Frage besprochen, ob die hier zu übergebenden Noten vorher dem Kabinett zur Genehmigung vorzulegen sind. In geheimer Sitzung wird beschlossen, ein dahingehendes Ansuchen des Kabinetts abzulehnen.“ (PA, Dt. Friedensdelegation Versailles, Pol 2 a). Am selben Tag telegrafierte der RAM an Paxkonferenz „für Grafen Bernstorff mit der Bitte um sofortige Mitteilung an Kabinett“ u. a.: „Beurteilung dieser Umstände muß Delegation sich vorbehalten; Absendung von Noten kann durch Nachrichten von gegnerischer Seite innerhalb kürzester Frist erforderlich werden; wir müssen es daher ablehnen, jedesmal vorher Zustimmung Kabinetts einzuholen, werden aber in von uns als erforderlich erachteten Fällen jederzeit vorher mit Kabinett in Verbindung treten. Rantzau.“ (PA, Dt. Friedensdelegation Versailles, Pol 13, Bd. 2). Daß das Telegramm erst am 19.5.1919 im RKab. zur Sprache kam, begründete UStS v. Langwerth in einem privaten Schreiben an den RAM vom 17.5.1919: „Dein Telegramm mit der Mitteilung, daß die Delegation das Verlangen des Kabinetts betreffend Vorlage der Noten vor ihrer Abgabe ablehnt, hat Bernstorff Scheidemann gegeben. Dieser erklärte, es gestern nicht gut zur Verlesung bringen zu können, da im Kabinett alle möglichen Sachverständigen zufällig zugegen waren. […]“ (PA, Nachl. Brockdorff-Rantzau , Az. 19).

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