2.57.15 (bau1p): 15. Unterbringung von Kindern in der Schweiz.

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15. Unterbringung von Kindern in der Schweiz.

Der Unterstaatssekretär berichtete, daß die schweizerische und die zürichsche sozialdemokratische Geschäftsleitung und der Schweizer Straßenbahnerverband sich bereit erklärt hätten, eine Anzahl notleidender Arbeiterkinder in der Schweiz zur Erholung aufzunehmen; eine Abordnung wäre heute hier gewesen und habe die Bereitwilligkeit ausgesprochen, bis zu 3000 wirklich unterernährter Kinder der Ärmsten der Armen für einige Zeit kostenlos in der Schweiz aufzunehmen, sofern die Kosten der Hin- und Rückreise seitens des Reichs getragen würden. […] Das Reichsministerium stimmte dem Plane zu; der Unterstaatssekretär in der Reichskanzlei soll sich mit dem Reichsfinanzministerium wegen der Bereitstellung von Mitteln in Verbindung setzen […]22.

22

Die Hilfsaktion wird für 2700 bedürftige sächsische und bayer. Kinder durchgeführt. – Diese sog. Kinderlandverschickung stellt keinen Einzelfall dar, sie ist vielmehr Teil eines umfangreichen gesundheitspolitischen Programms, das von öffentlichen Stellen in Zusammenarbeit mit privaten Hilfsorganisationen aufgrund der seit 1915 zunehmenden Lebensmittelverknappung durch die Bezuschussung der Unterbringungs-, Fahrt- und Versicherungskosten usw. gefördert wurde, um der wachsenden Kindersterblichkeit (bei abnehmender Säuglingssterblichkeit) und den Folgen der Mangelernährung entgegen zu wirken. So wurden 1917 etwa 600 000 Kinder im Inland verschickt; diese Zahl sank bei weiter andauernder Lebensmittelknappheit 1918 auf 300 000; 1919 konnten nur noch etwa 100 000 Kinder vermittelt werden. Das neutrale Ausland hatte 1917 insgesamt 31 476 Kinder aufgenommen (davon die Schweiz: ca. 10 000, Holland: 21 000, Dänemark: 900, Norwegen: 17). Die Auslandsverschickung entwickelte sich danach wie folgt: 1918 insgesamt 11 343 (Schweiz: ca. 4000, Holland: ca. 7000, Dänemark: 400, Schweden: 18); 1919 insgesamt 29 371 (Schweiz: ca. 13 200, Holland: 8104, Dänemark: 3586, Schweden: 1921, Norwegen: 2377, Finnland: 183) (Angaben nach: Niederschrift über die Sitzung des Vereins „Landaufenthalt für Stadtkinder – Reichszentrale für die Vermittlung von Landaufenthalten für Stadtkinder“ vom 23.1.20 in: R 43 I /1267 ; weitere Materialien in: R 43 I /1266  ff.).

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