2.68.2 (bau1p): 2. Verkauf von Heeresgut an die Tschecho-Slowakei.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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[272]2. Verkauf von Heeresgut an die Tschecho-Slowakei.

Eine Zweigstelle des Reichsschatzministeriums (Bayern) hat einen Kaufvertrag über Waffen usw. mit der Tschecho-Slowakei abgeschlossen. Der Reichswehrminister hat Bedenken geäußert, weil die Waffen evtl. nach Polen gelangen können. Dieses Bedenken wird vom Kabinett wegen des gespannten Verhältnisses zwischen Tschechen und Polen nicht geteilt. Das Kabinett erklärt sich mit dem Abschluß des Vertrages einverstanden unter der Voraussetzung, daß über die Zustimmung der Entente völlige Klarheit geschaffen wird6. Auch der Reichswehrminister läßt seine Bedenken fallen.

6

Die „Ausfuhr von Waffen, Munition und Kriegsgerät“ war Dtld. durch Art. 170 VV untersagt worden. Einzelheiten über die mit dem Vertrag verbundene Problematik s. in dem Privatschreiben des Maj. von Papen an den UStSRkei vom 2.9.19 (R 43 I /149 , Bl. 31–34). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 68, P. 3.

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