2.163.3 (bru1p): Anlage 3:

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Anlage 3:

Der Chef des Ministeramts im Reichswehrministerium an den Reichsinnenminister. 14. März 1930

R 43 I /2682 , S. 207–208 Abschrift

Sehr geehrter Herr Minister!

Nach Ihrem Erlaß vom 2.1.30 […] hat die Preußische Staatsregierung in der Sitzung vom 21.11.29 beschlossen, daß nach Beratung zwischen den Ressorts der Wortlaut eines Beschlusses vorzulegen ist, durch den festgestellt wird, daß in Zukunft Angehörige von Parteien und Organisationen, die offen erklären, das heutige Regierungssystem mit Gewalt beseitigen zu wollen, als Beamte weder neu angestellt, noch befördert, noch bestätigt werden sollen19. Sie halten es für geboten, daß die Reichsregierung sich diesem Vorgehen anschließt und, sobald der endgültige Beschluß des Preußischen Staatsministeriums vorliegt, gleichfalls eine entsprechende Anordnung trifft.

19

Das Beschlußprotokoll über die Sitzung des PrStMin. vom 21.11.29 befindet sich in R 43 I /2287 , Bl. 280. Die in dieser Anlage genannten Schreiben und das in Anlage 4 erwähnte Rundschreiben vom 19.12.29 waren in den Akten der Rkei nicht aufzufinden.

Wie aus Ihren Schreiben […] vom 31.7.28, […] vom 12.9.28, […] vom 19.2.29, […] vom 8.7.29 hervorgeht, vertreten Sie, sehr geehrter Herr Minister, den Standpunkt, daß die NSDAP sich den gewaltsamen Umsturz der verfassungsmäßigen Staatsform zum Ziele setzt, eine Auffassung, die der Herr Reichswehrminister teilt. Er hat deshalb auch angeordnet, daß alle Angehörigen der NSDAP aus den Betrieben der Wehrmacht zu entfernen sind.

Zu diesem Vorgehen steht die Tatsache, daß nunmehr Thüringen einen nationalsozialistischen Minister hat, zweifellos im Widerspruch.

So sind zur Zeit folgende Fälle möglich:

a)

Die Reichsregierung beschließt, daß nationalsozialistische Beamte nicht mehr bestätigt werden dürfen und Thüringen bestätigt in erster Linie nationalsozialistische Beamte, Angestellte, Bürgermeister usw.

b)

In den in Thüringen liegenden Heeresbetrieben werden die nationalsozialistischen Arbeiter herausgesetzt, in den thüringischen Staatsbetrieben dagegen aber bevorzugt eingestellt.

Meiner Ansicht nach ist es Aufgabe der Reichsregierung hier einzugreifen. Wenn die Reichsregierung nach wie vor den Standpunkt vertritt, daß die[611] NSDAP auf den gewaltsamen Umsturz der verfassungsmäßigen Zustände hinarbeitet, dann wird sie konsequenter Weise nicht umhin können, zu erklären, daß sich das Vorgehen Thüringens mit der Verfassung nicht vereinbaren läßt.

Ich bitte ergebenst um Mitteilung Ihrer Auffassung in dieser Angelegenheit und bin mit vorzüglicher Hochachtung

Ihr ergebenster

gez. v. Schleicher

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