2.167.2 (bru1p): 2. Preissenkung.

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2. Preissenkung.

Der Reichsarbeitsminister regte an, daß die Ergebnisse der Bemühungen um den Preisabbau, die bis jetzt erreicht worden seien, zusammengestellt werden möchten und daß Klarheit darüber geschaffen werde, was weiter zu geschehen habe4. Dazu werde eine Chefbesprechung erforderlich sein5.

4

S. Dok. Nr. 168.

5

S. Dok. Nr. 169.

Er behandelte dann im einzelnen das Ergebnis der Aktion auf dem Gebiete des Zements, des Eisens und die Rückwirkungen der Kohlenpreissenkung auf das Preisniveau. In der Linoleumindustrie seien die Vorteile, die zunächst gewährt worden seien, bereits wieder zum Teil beseitigt worden6. Die Stellung[620] des Vorläufigen Reichswirtschaftsrats zur Preisfrage für Markenartikel sei unzulänglich7. Es müsse allgemein eine Senkung um 10% gefordert werden und dann, wenn es notwendig sei, eine besondere Einwirkung erfolgen.

6

Zur bisherigen Preispolitik der RReg. vgl. Dok. Nr. 73, Dok. Nr. 104, P. 1, Dok. Nr. 105, P. 2 und Dok. Nr. 117.

7

Der Bericht des Arbeitsausschusses II des Vorl.RWiR über die Frage der Preisbindungen für Markenartikel vom 7.11.30 befindet sich in R 43 I /1158 , Bl. 278–329. Der Ausschuß hatte eine freiwillige Senkung der Preise und Handelsspannen bei Markenartikeln begrüßt, jedoch Zwangsmaßnahmen – etwa eine allgemeine Senkung um 10% – seitens der RReg. abgelehnt. Am 12. 11. veröffentlichte der Vorl.RWiR in der Drucks. Nr. 373 ein Gutachten zu der Frage der Verhütung unwirtschaftlicher Preisbindungen bei Markenartikeln.

Aluminium, Mineralwasser, Gemüse und Obst müßten angegriffen werden. Die Nahrungsmittelverteilung sei schlecht organisiert.

Es frage sich, ob die Erfolge auf dem Gebiete von Brot und Fleisch ausreichend seien8. Notwendig sei eine stärkere publizistische Auswertung der Ergebnisse9. Die großen Preisunterschiede im Brot in den einzelnen Städten10 seien innerlich nicht berechtigt. Die Aufschriften müßten vereinheitlicht, die Preise stärker in den Vordergrund gerückt werden. Die Spanne zwischen Brot- und Mehlpreis sei wesentlich größer als vor dem Kriege und als im Auslande. Dabei hätten auch die Länder, die am Kriege beteiligt waren, ihre Steuern auf gleicher Höhe steigern müssen wie die Staaten, die den Krieg geführt[621] hätten. In Dänemark seien Löhne und Mieten 50% höher als in Deutschland.

8

In einem von der RT-Abg. Helene Weber unterzeichneten Schreiben vom 13.1.30 kritisierte der Reichsfrauenbeirat der Dt. Zentrumspartei, daß die bisherigen Preissenkungen nur in geringem Umfang bis zum Verbraucher durchgedrungen seien. Dies gelte besonders für die lebensnotwendigsten Artikel – Brot, Kartoffeln, Gemüse, Milch, Fleisch, Textilien –, deren Preissenkung in gar keinem Verhältnis zu den vorhandenen Spannen zwischen Erzeuger-, Großhandels- und Kleinhandelspreisen stehe. Der Reichsfrauenbeirat forderte daher die Einsetzung von Lebensmittelausschüssen mit dem Recht der Festsetzung von Normalpreisen, Vorschriften des Preisaushangs in den Geschäften und Publizität der Preise. Außerdem wurden energische Preisabbaumaßnahmen bei den Markenartikeln, die Verbilligung des Hausbrandes und die Senkung der Tarife der Versorgungsbetriebe verlangt (R 43 I /1158 , Bl. 400–403).

9

In einem Schreiben an den RK nahm der DIHT am 13.11.30 zu der Behandlung der Preissenkungen durch die Presse wie folgt Stellung: „Wir sehen aber nicht ohne ernste Sorge die Art und Weise, wie diese Fragen nun in der Presse dargestellt und welche Einwirkungen auf die öffentliche Meinung genommen werden. Allzu sehr werden schwierige volkswirtschaftliche Vorgänge auf die Notwendigkeit weithin sichtbarer Erfolge von Tag zu Tag, ja von Stunde zu Stunde eingestellt. Allzu wenig wird dabei beachtet, was in der Stille bereits auf dem Gebiete des Preisabbaues geschehen ist […].“ In der Tat sei seit dem Höchststand der Lebensmittelpreise Wesentliches erreicht worden. „Bei der Beurteilung des Verhältnisses der Preise und Löhne aber wird das bisher Erreichte u. E. zu wenig gewürdigt. Es wird der Eindruck erweckt, als ob es nur des guten Willens der beteiligten Wirtschaftskreise bedürfte, als ob da, wo nicht sofort Preissenkungen eintreten, dieser gute Wille fehle und durch rasches Zugreifen der Reichsregierung ersetzt werden könne und müsse, um begonnene und bevorstehende Lohnsenkungen in kürzester Zeit in ihren Wirkungen auf die Lohnkaufkraft wiederum durch Preisabbau aufzuheben […]. Gerade vom Standpunkt der Handelskammern, die allgemein die Aufgabe haben, der Verbindung von Staat und Wirtschaft zu dienen und in diesem besonderen Falle das volkswirtschaftliche Bedürfnis der Preissenkung um der Senkung der Gestehungskosten willen zu betonen, zugleich aber auch berechtigte Erfordernisse der einzelnen Berufsstände wahrzunehmen berufen sind, glauben wir eine gewisse Obsorge der Reichsregierung dafür erbitten zu dürfen, daß der öffentlichen Meinung jeweils ein sachlich zutreffendes Bild von den Zusammenhängen wie auch von dem bereits Erreichten und den außerhalb des Willens der Beteiligten gelegenen Hemmungen gegeben werde […]“ (R 43 I /1158 , Bl. 377–378).

10

Der Preis für das meistgekaufte Brot schwankte zwischen 31 RPf. (Kassel) und 48 RPf. je kg (Koblenz). Die Bruttoverdienstspanne je kg Brot schwankte zwischen 9,6 RPf. (Kassel) und 23,7 RPf. (Düsseldorf) („Brotpreise in deutschen Städten“ nach dem Stande vom 3.12.30 in R 43 I /1158 , Bl. 419–421).

Die Frage des Nachtbackverbots müsse geprüft werden11. Die Brotherstellung in drei Schichten würde den Preis verbilligen können.

11

Nach § 3 der VO über Arbeitszeit in den Bäckereien und Konditoreien vom 23.11.18 (RGBl., S. 1329 ) durfte von 22 bis 6 Uhr in Bäckereien nicht gearbeitet werden.

Die Arzneipreise seien überteuert. Das Reichsinnenministerium müsse vorstoßen.

Auf die Gemeinden müsse ein scharfer Druck ausgeübt werden, daß sie die Gebühren für Gas, Wasser, Strom und die öffentlichen Verkehrsmittel ermäßigten.

Gegen die Doppelverdiener müsse vorgegangen werden; auch gegen die hohen Direktorengehälter in der Privatwirtschaft12. Darüber bedürfe es einer zusammenfassenden Darstellung.

12

RK a. D. Cuno hatte in einem Brief vom 10.11.30 an den RK die Änderung von Tarifverträgen durch Gesetz sowie eine allgemeine und gleichzeitige Herabsetzung der tariffreien Gehälter in der Wirtschaft vorgeschlagen: „So drängt sich mir zwingend der Gedanke auf, ob Ihnen nicht möglich wäre, durch Ihren großen Einfluß auf die Wirtschaftskreise dahin zu wirken, daß die von der Wirtschaft unternommenen oder geplanten Schritte als einheitlicher, freiwilliger Akt der tariffreien Klassen gebührend in die Erscheinung treten, und zugleich dafür Sorge zu tragen, daß die aus anderem Anlaß gegebene Anregung des Reichsrates für Vordatierung der Besoldungskürzungen auf den 1.1.1931 Annahme findet“ (Schreiben mit Sichtparaphe des RK in R 43 I /1158 , Bl. 438–440, Zitat Bl. 439–440). Aufgrund dieser Anregung Cunos hatte der RK am 14. 11. eine Unterredung mit Direktor Wassermann von der Deutschen und Disconto-Bank. „Direktor Wassermann hat dem Herrn Reichskanzler vorgetragen, daß bei der DeDi-Bank, dann aber auch bei den anderen Großbanken, die Gehaltssenkung der leitenden Persönlichkeiten bereits erfolgt sei, so daß insoweit eine Anregung der Reichsregierung nicht mehr nötig sei. Es würde aber sehr unsympathisch aufgenommen werden, wenn die Tatsache dieser Gehaltssenkung in der Öffentlichkeit erörtert würde. Dieses Bedenken begründete Herr Direktor Wassermann mit dem Hinweis darauf, daß das Ausland hieraus gegebenenfalls ungünstige Schlüsse hinsichtlich der Kreditwürdigkeit der deutschen Großbanken ziehen könne“ (Vermerk Pünders vom 15.11.30, R 43 I /1158 , Bl. 437).

Die Zinsen, insbesondere der Realkredite, müßten verbilligt werden.

Auch der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hielt es für erforderlich, daß der ganze Fragenkomplex in einer Ministerbesprechung vorbehandelt würde. Auch er hielt die Ungleichheit des Brotpreises in den Städten und die hohe Spanne zwischen dem Brot- und Mehlpreise für unerträglich. Früher sei der Mehlpreis dem Brotpreise gleich gewesen.

Die bisherige Senkung der Nahrungsmittelpreise bedeute eine Entlastung des Konsums um etwa 100 Millionen RM. Auch er war für eine Revision des Nachtbackverbots.

Der Bezug von Kartoffeln unmittelbar von den Absatzgenossenschaften müsse gesteigert werden.

Der Reichskanzler dankte dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft und den beteiligten Beamten für ihre Bemühungen um den Preisabbau und den Erfolg.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg sagte zu, daß er zu einer kommissarischen Besprechung der Preisfragen einladen werde.

[622] Hinsichtlich des Zements liege das Gutachten des Reichswirtschaftsrats vor. Ein Grund zum Eingreifen sei jetzt nicht mehr gegeben13.

13

Der Arbeitsausschuß I des RWiR hatte in einer Entschließung vom 24.10.30 festgestellt, daß die zur Zeit der Vernehmung der Zementindustrie „geltenden Preise in niedergehender Konjunktur volkswirtschaftlich keineswegs gerechtfertigt waren. […] Die nach den Sachverständigenvernehmungen eingetretenen Preissenkungen erscheinen dem Ausschuß sehr beachtlich. Eingriffe der Reichsregierung in die Preisentwicklung auf Grund der Notverordnung [vom 25.7.30, RGBl. I, S. 328 ] hält er angesichts der tatsächlich eingetretenen Marktpreisentwicklung im Augenblick nicht für erforderlich“ (Vorl. RWiR 1920 /30 , Drucks. Nr. 374: „Bericht des Arbeitsausschusses I zur Prüfung von Preisbindungsfragen in einzelnen Wirtschaftsgebieten“, S. 18).

In der Kohlenwirtschaft beständen noch Bedenken wegen der überhöhten Handelsspanne.

Auch wegen des Eisens liege ein Gutachten des Reichswirtschaftsrats vor14. Der Kohlenpreis müßte sich im Eisen auswirken. Die Eisenverarbeitung könne bei einer Verbilligung der Eisenpreise mehr Arbeiter einstellen, als von der Eisenerzeugung eingestellt werden könnten. Der Druck auf die eisenschaffende Industrie bringe Schwierigkeiten wegen der Standorte und der Beschäftigung der Arbeiterschaft.

14

In einem einstimmig gefaßten Beschluß hatte der Arbeitsausschuß I des RWiR am 6.11.30 „trotz der gegenwärtig ernsten Lage der deutschen Eisenindustrie […] eine starke Senkung der Eiseninlandspreise“ empfohlen und die RReg. ersucht, „auf Beschleunigung dieser Preissenkung hinzuwirken. Die dringend erforderliche Ermäßigung der gesamten Produktionskosten der deutschen Wirtschaft ist nur möglich, wenn gleichzeitig von allen Seiten, in erster Linie von seiten der wichtigsten Rohstofferzeuger Preisherabsetzungen vorgenommen werden in Fortsetzung der von der Kohlenindustrie zugesagten Preissenkung“ (Vorl. RWiR 1920 /30 , Drucks. Nr. 374, S. 48–49; der Beschluß befindet sich auch in R 43 I /1158 , Bl. 274–276).

Rohaluminium sei im Internationalen Kartell durch die Bemühungen Deutschlands um 10% gesenkt worden. Die Senkung des Preises bei den Walzwerken um nur 9,8% sei nicht ausreichend. Weitere Senkung müsse durchgedrückt werden.

Im übrigen sei es gelungen, eine große Anzahl weiterer Preissenkungen zu erreichen.

Das Zinsproblem sei schwierig. Über das Bankwesen habe der Enquêteausschuß ein eingehendes Gutachten veröffentlicht15.

15

Ausschuß zur Untersuchung der Erzeugungs- und Absatzbedingungen der deutschen Wirtschaft (Hg.): Der Bankkredit. Verhandlungen und Berichte des Unterausschusses für Geld-, Kredit- und Finanzwesen (V. Unterausschuß), Berlin 1930.

Wegen der pharmazeutischen Spezialitäten habe eine Besprechung stattgefunden. Die Lage der Apotheken sei zur Zeit schwierig wegen der Reform der Krankenkassenbestimmungen. Der Absatz sei um etwa 60% gesunken. Zudem seien in letzter Zeit neue Apotheken entstanden. Die Arzneitaxe enthalte nur Höchstpreise. Sie würde aber durch Bestimmungen der Erzeuger und Händler voll ausgenützt. Es sei schwierig, bei dieser Sachlage noch viel herauszuholen. Mißlich sei die Festsetzung der Preise der Arzneitaxe auf 1 Jahr. Die Spanne betrage in der Regel 60–75%.

Der Reichswirtschaftsrat werde zur Markenartikelfrage am 12. November allgemein Stellung nehmen16.

16

In seinem Gutachten zu der Frage der Verhütung unwirtschaftlicher Preisbindungen bei Markenartikeln vom 12.11.30 ersuchte der Vorl.RWiR die RReg., unverzüglich den Versuch zu machen, durch ein Zusammenwirken von Erzeugern, Großhandel und Einzelhandel eine Preissenkung für die Markenwaren aller wichtigen Verbrauchsgebiete um mindestens 10% zu sichern. Die RReg. sollte für die Preissenkung eine Frist setzen; sollte innerhalb des bestimmten Zeitraums keine Preissenkung erreicht werden, sollte die RReg. die Preisbindungen für Markenartikel lockern oder aufheben. Eine allgemeine Aufhebung der Preisbindung lehnte der RWiR mit 16 gegen 13 Stimmen ab (Vorl.RWiR 1920 /30 , Drucks. Nr. 373, S. 15–16; vgl. auch den Bericht des Arbeitsausschusses II des RWiR über Preisbindungen für Markenartikel vom 7.11.30 in R 43 I /1158 , Bl. 278–329).

[623] Auf eine Frage des Reichskanzlers erklärte Staatssekretär Trendelenburg, daß er am 12. November mit Vertreter der Konsumvereine verhandele.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß in Köln der freie Handel in vielen Waren um etwa 30% billiger sei, als die Konsumvereine der verschiedenen Richtungen.

Reichsminister Treviranus setzte sich erneut für die Pfennigrechnung ein.

Auch er sprach sich für die Aufhebung des Nachtbackverbots aus. Der Absatz an Brot sei allgemein gering. Beim Fleisch seien auch große Preisunterschiede in den einzelnen Städten festzustellen. Der Aufschnitt sei in Düsseldorf um 25% im Preise zurückgegangen. Fleisch sei bis zu 40 Pfg. herabgesetzt, um die Absatzstockung zu beheben. Notwendig sei eine starke amtliche Beeinflussung der Öffentlichkeit durch die Presse.

Das Verbot des Zugabewesens müsse bald erlassen werden. Die Preise seien wesentlich höher in den Läden, in denen Zugaben verteilt würden, als in den anderen.

Im Großeinkauf werde Palmin zu 28 Pf. für das Pfund abgegeben, während es im Kleinhandel zu 70–75 Pf. verkauft würde. Notwendig sei eine Propaganda bei den Hausfrauen.

Der Reichspostminister hielt die Preissenkungsfrage für eine Lebensfrage des Kabinetts. Das Absinken der Gehälter und Löhne fordere die Preissenkung mit größtem Nachdruck. Der Schwerpunkt liege auf den Lebenshaltungskosten, von denen 50% die Kosten der Lebensmittel seien. Die bisherigen Erfolge seien nicht hoch einzuschätzen. Es müsse vermieden werden, weitere große Erfolge zu versprechen. Selbsthilfe der Konsumenten und Produzenten und ihre unmittelbare Verbindung miteinander sei die beste Hilfe. Wie in England müßten die Preisnotierungen veröffentlicht werden und die Geschäfte, die sich daran halten.

Die Beamten der Eisenbahn und der Post hätten sich zu gemeinsamem Einkauf zusammengeschlossen. So müsse es auch in den Fabriken sein. Es sei Sache der Gewerkschaften, dies zu organisieren. Er sei bereit, für die Bewegung den Rundfunk zur Verfügung zu stellen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte sich mit diesen Ausführungen grundsätzlich einverstanden. Er glaubte aber, daß die Gedanken nur langsam und schwer durchzuführen seien. Gemeinschaftlicher Einkauf in Fleisch sei schwierig und gewagt. Zahlreiche Fehlschläge der Genossenschaften seien in der Vergangenheit zu verzeichnen gewesen.

Der Reichsarbeitsminister stellte ein Exposé über die Lage in Aussicht.

Zu der Zinsfrage führte Oberregierungsrat Durst aus: Die Zinsen der Pfandbriefemissionen seien umstritten. Die Forderung der Banken, sich mit[624] einer höheren als 7%igen Verzinsung einverstanden zu erklären, habe das Reichsarbeitsministerium abgelehnt. Die erste Hypothek hätte vor dem Kriege 4½% Zinsen gebracht; jetzt sei der Zinssatz durchschnittlich 9%17. Dadurch werde das Wohnen außerordentlich verteuert.

17

Die Nettokosten für erststellige Hypotheken sanken von 9,72% im 1. Quartal auf 9,46% im 3. Quartal 1930 (Aufstellung über die Hypothekenzinsen von 1927–1930 mit einem Vermerk über die Hypothekenzinssätze von 1900–1913 in R 43 I /1158 , Bl. 386–387).

Der Reichskanzler stellte in Aussicht, daß die Preis- und Zinsfragen noch im Laufe der Woche in einer Chefbesprechung behandelt werden sollten und daß dann eine Kabinettssitzung über diese Beratungsgegenstände folgen werde18.

18

S. Dok. Nr. 168, Dok. Nr. 169 und Dok. Nr. 206, P. 1.

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