2.193.1 (bru1p): Agrarfragen.

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Agrarfragen.

In Fortsetzung der Verhandlungen vom Vormittag1 führte Ministerialdirektor Posse folgendes aus:

1

Dok. Nr. 190, P. 2.

Die Verhandlungen in Genf2 hätten einen sehr hohen Grad der Mißstimmung ergeben, die in den Butter-Einfuhr-Ländern wegen des deutsch-finnischen Handelsvertrages gegen Deutschland entstanden sei3. Alle Länder hätten sich gegen Zollkontingente ausgesprochen. Es sei für die deutschen Vertreter sehr schwierig gewesen, sie zu verteidigen. Gegen Deutschland machten sich gemeinsame Bestrebungen in zunehmendem Maße geltend, in den Nordost-Staaten und Finnland, bei den drei skandinavischen Mächten und Holland4. Die Einigungsbestrebungen auf dem Balkan bedürften stärkster Beachtung5. Es bestände die Gefahr, daß eine Erhöhung des Butterzolles bei diesen Ländern[708] zu einer Änderung ihrer Wirtschaftspolitik gegenüber Deutschland Anlaß geben könne.

2

Dok. Nr. 190, Anm. 14.

3

S. Dok. Nr. 109, P. 1 und RGBl. 1930 II, S. 996 .

4

Zwischen der belg.-luxemburgischen Zollunion, den Niederlanden und den drei skandinavischen Staaten wurde am 22.12.30 in Oslo ein Wirtschaftsabkommen unterzeichnet. In einem Protokoll erklärten sich die beteiligten Regg. bereit, jede internationale Aktion zur Herabsetzung der Zollschranken zu unterstützen (Schultheß 1930, S. 343).

5

Im Juli hatten Agrar- und Handelskonferenzen zwischen Rumänien, Ungarn und Jugoslawien stattgefunden (Schultheß 1930, S. 376).

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hielt die Gefahr für nicht so drohend, wie sie dargestellt werde. Es sei das gute Recht Deutschlands, sich gegen die ausländische Einfuhr im Interesse seiner Urproduktion zu wehren. Die Gefahren, die der Landwirtschaft drohen, zwingen dazu. Bei den Tagungen in Genf sei die Sonderstellung der Landwirtschaft hinsichtlich des Schutzes anerkannt worden. Eine Stabilisierung der heutigen Verhältnisse könne die Landwirtschaft nicht ertragen. Wenn nicht im Ernst mit Kündigung der Verträge gedroht werde, in denen landwirtschaftliche Erzeugnisse gebunden seien, dann werde mit einem Erfolg der Verhandlungen nicht gerechnet werden können.

Die Industrie sei bereit, sich mit einer Erhöhung des Kaseinzolles abzufinden. Die Verwertung der überflüssigen Magermilch müsse gesichert werden. Da der Butterzoll höher sei als die Zölle für Käse, bestehe die Gefahr, daß die Käseeinfuhr stark steigen würde. Umstellungen auf die Buttererzeugung würden weitere Mengen von Magermilch freistellen. Er bitte dringend, die beantragten Ermächtigungen zu beschließen.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg wies darauf hin, daß relativ hohe Zölle ertragen würden, wenn der Grundsatz der Meistbegünstigung nicht verletzt würde. Dagegen würde eine Bevorzugung des finnischen Zollkontingents starke Gegenwirkungen auslösen. Die Lage sei bei dem Rinderkontingent anders, das Schweden bewilligt worden sei6. Schweden sende gutes Vieh nach Deutschland, Dänemark dagegen nur abgemolkene Kühe. Das Butterkontingent Finnlands mache 100% der finnischen Einfuhr aus. Bei Holland sei dasselbe Kontingent nur 3%. Das Ausfuhrinteresse der deutschen Industrie würde entscheidend getroffen, wenn die Landwirtschaft in beantragtem Maße unterstützt würde. Die deutsche Ausfuhr habe sich verhältnismäßig gut gehalten. In den ersten Monaten 1930 sei die englische um 18%, die deutsche nur um 9% zurückgegangen7. Das beruhe eben darauf, daß der deutsche Absatz hauptsächlich nach Europa gehe, während England in starkem Maße die notleidenden Länder über See beliefere. In Industrie und Handwerk steige die Mißstimmung gegen die Landwirtschaft8. Wenn die Arbeitslosigkeit nicht überwunden werden[709] könne, würde die Unterbringung der ländlichen Produktion mehr und mehr erschwert.

6

Im 2. dt.-schwedischen Zusatzabkommen vom 30.11.29 war Schweden für 1930 ein Kontingent von 5000 Stück Rindvieh, für 1931 von 6000 Stück eingeräumt worden (RGBl. 1930 II, S. 4 ).

7

Die dt. Ausfuhr sank von 13 482,7 Mio RM 1929 auf 12 035,6 Mio RM 1930, während sich der Export Großbritanniens von 14 876,5 Mio RM 1929 auf 11 627,9 Mio RM verringerte (Stat. Jhb. f. das Dt. Reich 50 (1931), S. 90*).

8

Vgl. Dok. Nr. 185, Dok. Nr. 191 und Dok. Nr. 196. In einem Telegramm vom 13. 12. an den RK protestierte die IHK München gegen die geplanten Agrarzollerhöhungen (R 43 I /2426 , Bl. 123–127). In Schreiben an das RWiMin. vom 17.12.30 und 2.1.31 bat der Bad. IHT, den Anträgen der Landwirtschaft nur insofern stattzugeben, als dies ohne ernste Gefährdung der bisherigen Handelspolitik möglich erscheine. In der Eingabe vom 2.1.31 wies der Bad. IHT auf die negativen Folgen einer Kündigung des dt.-ital. Handelsvertrages für die südwestdt. Exportindustrie hin (vom RWiMin. der Rkei übersandte Abschriften in R 43 I /2423 , Bl. 71–99).

Nach den Verhandlungen, die im Reichswirtschaftsministerium geführt worden seien, lehne die Industrie die Erhöhung des Kaseinzolles entschieden ab9. Die Kunsthorn-Industrie10 würde gegen das Ausland nicht mehr konkurrenzfähig sein. Bei den Verhandlungen des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mit der Industrie in Fragen dieser Art bitte er um Beteiligung des Reichswirtschaftsministeriums.

9

Der Verein zur Wahrung der Interessen der chemischen Industrie Dtlds warnte in einer Eingabe an die Rkei vom 19.12.30 vor einer Erhöhung des Kaseinzolls von 6 auf 80 RM und wandte sich gegen den Antrag der Landvolkpartei (RT-Bd. 449 , Drucks. Nr. 530 ), einen GesEntw. über Bezugszwang von dt. Kasein für Importeure zu erlassen. Die dt. Kaseinproduzenten versuchten von der RReg. einen garantierten Preis von 120,– RM für Kasein zu erreichen, während der Weltmarktpreis zwischen 40 und 50 RM schwanke. Diese Differenz müsse in Gestalt eines Überpreises von den dt. Verbrauchern bezahlt werden (R 43 I /2426 , Bl. 133–136). Der Zentralverband der chemisch-technischen Industrie schloß sich am 22.12.30 dem Schreiben des Vereins zur Wahrung der Chemieinteressen an (R 43 I /2426 , Bl. 138–139). Ähnliche Schreiben des Verbands der Dt. Sperrholzfabrikanten, der Internationalen Galalith-Gesellschaft Hoff & Co. Hamburg, des Vereins Dt. Papierfabrikanten und des Vereins Dt. Chromo- und Buntpapierfabrikanten wurden von der Rkei an das RWiMin. weitergeleitet (R 43 I /2426 , Bl. 141 und 160).

10

Kunsthorn oder Galalith ist eine hornartige, aus Kasein durch Behandlung mit Formaldehyd erzeugte Masse, die als Ersatz für Horn, Elfenbein, Bernstein, Schildpatt und Korallen verwendet wird.

Auf eine Erwiderung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft, daß er persönlich mit Dr. Lejeune11 verhandelt habe, erklärte Staatssekretär Dr. Trendelenburg, daß dieser nur die Zellstoffindustrie vertrete, nicht aber die weit mehr interessierte Sperrholz- und Kunsthorn-Industrie.

11

Paul Lejeune-Jung, Geschäftsführer des Vereins Dt. Zellstoffabrikanten.

Die Gewährung eines Zollkontingents an Finnland sei ein schwerer Fehler gewesen. Diese Meinung teilt auch Reichsminister a. D. Hermes. Es würde sich praktisch nicht durchführen lassen. Die Industrie, besonders im Westen, würde im Übermaße unter den Boykottbewegungen leiden.

Würden die beantragten Ermächtigungen gewährt, so würde die Landwirtschaft die Kündigung von Handelsverträgen fordern. Die Industrie würde in schwerster Weise beunruhigt, ebenso die Arbeiterschaft. Die Politik der Preis- und Lohnsenkung könne nicht weitergeführt werden oder würde mindestens außerordentlich erschwert12.

12

Auch MinR Feßler hatte in seinem Vortrag über die Vorlage des REM auf die Auswirkungen der Zollerhöhungen auf die Preissenkungsaktion und den dt. Industrieexport hingewiesen: „Gleitende Zölle nach diesem Antrage würden es ermöglichen, die Veredlungserzeugnisse in dem Ausmaße zu schützen, wie es die Rücksicht auf die Erzeuger, insbesondere die Bauernwirtschaften und auf die Verbraucher vorschreibt, soweit sie nicht noch durch Handelsverträge gebunden sind. Die Rücksicht auf die Verbraucher schließt in sich die Rücksicht auf die Exportfähigkeit der deutschen Industrie, denn sie verringert sich in dem Maße, in dem die Lebenshaltungskosten das Weltmarktpreisniveau übersteigen. Auch auf die Preissenkungstendenzen müßte Rücksicht genommen werden, wenn die Möglichkeit unbegrenzter Zollfestsetzung geschaffen und von ihr Gebrauch gemacht würde. Dabei und bei den Auswirkungen der beantragten Maßnahmen auf die Handelspolitik ist aber nicht zu verkennen, daß die Möglichkeit unbegrenzter Zollfestsetzung den starken Wünschen der Landwirtschaft neuen Auftrieb geben wird. Die Wünsche würden sich deswegen, insbesondere auch in der Richtung verstärken, daß alle Handelsverträge sobald wie möglich gekündigt werden, die irgendwelche Einschränkungen der vollen Zollautonomie auf agrarischem Gebiete zur Folge haben. Die großen Gefahren, die sich daraus für den deutschen Außenhandel ergeben, sind bekannt.“ Deshalb dürfe von den beweglichen Zöllen nur in vorsichtigster Weise Gebrauch gemacht werden (Referentenvortrag Feßlers vom 8. 12. zur Vorlage des REM in R 43 I /2426 , Bl. 95–96).

[710] Der Reichsarbeitsminister sprach sich in gleichem Sinne aus. Die Maßnahmen würden auch die Landwirtschaft nicht beruhigen. Die Auswirkung der Erhöhung des Butterzolles, die erst wenige Tage in Kraft getreten sei13, müsse abgewartet werden.

13

Das Zusatzabkommen zum dt.-finnischen Handelsvertrag war am 27.11.30 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 18.12.30 im RGBl. 1930 II, S. 1272 ).

Wegen der Futtermittel seien Schwierigkeiten mit den Oststaaten entstanden. Nun könnten mit dem Westen nicht wegen der Butter- und Molkereierzeugnisse gespannte Verhältnisse geschaffen werden. Praktisch käme die Maßnahme nur darauf hinaus, daß die Arbeitslosigkeit vermehrt würde.

Die Verhandlungen wurden dann vertagt, um abends 9 Uhr im Reichskanzlerhause fortgesetzt zu werden14.

14

S. Dok. Nr. 194, P. 1.

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