2.21.1 (bru1p): 1. Politische Lage.

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1. Politische Lage.

Der Reichskanzler führte folgendes aus: Das Ostprogramm in der jetzt vorliegenden Form werde voraussichtlich einzelne Beanstandungen finden. Maßnahmen zur durchgreifenden Sanierung des Ostens in den nächsten Jahren enthalte es nicht1. Es werde zweckmäßig sein, diese umfassenderen Maßnahmen in ein großes Programm zu bringen, das späterer Vorlage vorbehalten[66] bleiben müsse. Das kleinere vorliegende Programm werde wohl mit den Etatsberatungen untrennbar verbunden werden müssen, damit die Annahme sowohl des Etats wie dieser Vorschläge gesichert sei. Es sei damit zu rechnen, daß die SPD den Etat ablehnen werde2. Die Zurückhaltung umfassenderer Vorschläge für den Osten für einen späteren Zeitpunkt sei politisch richtiger, als die Ausschöpfung aller Möglichkeiten, die die Bewegung auf der Rechten zum Stillstand bringen müßte.

1

Das Osthilfeprogramm der Reg. Brüning (vgl. hierzu im einzelnen Dok. Nr. 22, P. 1) baute auf einem Zehnjahresplan „einer Reichs- und Staatshilfe für die wirtschaftlich und kulturell bedrängten Ostgebiete“ auf, den RIM Severing am 14.3.30 dem StS Rkei übermittelt hatte (R 43 I /1801 , Bl. 2–19; vgl. diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 481, Anm. 5). Für die Osthilfe s. auch den Brief des RPräs. an RK Müller vom 18.3.30 (diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 480 und 481).

2

Der Etat für das Rechnungsjahr 1930 kam nicht zur Dritten Lesung, sondern wurde nach der Auflösung des RT am 18.7.30 durch die NotVo vom 26.7.30 (RGBl. I, S. 328 ) in Kraft gesetzt.

Über das kleine Ostprogramm hinaus seien Maßnahmen zur alsbaldigen Ordnung der Gemeindefinanzen, die im Übermaße kurzfristig verschuldet seien, nötig3. Es sei zu hoffen, daß bei tatkräftigem Eingreifen auch die Arbeitslosigkeit zurückgehen werde. Das Institut für Konjunkturforschung rechne damit, daß im nächsten Jahre für die Arbeitslosen 400 Millionen mehr ausgegeben werden müßten, als vorgesehen sei4. Dadurch würden die Bemühungen, den Etat zu balancieren, wieder stark gefährdet werden, Ersparnisse in der Arbeitslosenversicherung würden, auch wenn sie politisch durchführbar wären, die Gemeinden weiter mit Wohlfahrts-Unterstützungsausgaben belasten.

3

Vgl. Dok. Nr. 103, P. 3, Dok. Nr. 105, P 3 und Dok. Nr. 107.

4

Das Stat. Jb. für das Dt. Reich 1931, S. 396 f. beziffert die Gesamtausgaben der RAfAuA für 1929 auf 1.266.723.777 RM, für 1930 dagegen auf 1.799.834.357 RM.

Die finanziellen Fragen müßten im großen Rahmen eines umfassenden Gesetzes zum Ausbau der Wirtschaft mit einem Zeitraum von etwa 5 Jahren wie das Ostprogramm geregelt werden. In dieses Gesetz müßten die Reform der Krankenkassen5, die Invalidenversicherung6 und die damit zusammenhängenden Fragen, die Entlastung der Wohlfahrtspflege der Gemeinden7, das Spargesetz8, Revision der Tarifpolitik der Reichsbahn9, Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer10, insbesondere hinsichtlich der Lastkraftwagen einbezogen werden. Das Ermächtigungsgesetz zur Minderung der Kapitalflucht sei alsbald durchzubringen11.

5

Zur Krankenkassenreform s. Dok. Nr. 47, P. 9.

6

Erst 1931 nahm die RReg. die Reform der Invalidenversicherung in Angriff: vgl. die 4. NotVo. zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 8.12.31, 5. Teil, Kap. IV (RGBl. I, S. 722 ).

7

Vgl. die 2. NotVo. zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 5.6.31, 4. Teil (RGBl. I, S. 302 ).

8

Zum Spargesetz s. Dok. Nr. 37, P. 4.

9

Über die Tarifpolitik der RB vgl. Dok. Nr. 57, P. 4.

10

Im Dez. 1930 legte der RVM eine Denkschrift über die Kfz-Besteuerung vor: Dok. Nr. 202, P. 2.

11

Das Kabinett ergriff erst während der Bankenkrise Maßnahmen gegen die Kapitalflucht: s. Dok. Nr. 396.

In dem großen Ostprogramm müßte insbesondere auch der Siedlungsgedanke mit allem Nachdruck betont werden.

Durch ein umfassendes Gesetzeswerk dieser Art werde das öffentliche Vertrauen in die Wirtschaft und Finanzpolitik gestärkt werden. Komme es zur Auflösung des Reichstags, so werde das Programm dann wichtige Dienste zu leisten haben.

[67] Seine Durchführung solle die produktiven Kräfte des Landes stärken und anregen. Auslandskapitalien müßten für große wirtschaftliche Zwecke, wie den Kanalbau hereingezogen werden. Die Rückführung der Arbeitslosen in den produktiven Prozeß zu beschleunigen, sei eine der wichtigsten Aufgaben der Regierung.

Der Reichsminister der Finanzen stimmte den Ausführungen grundsätzlich zu. Er hielt es für erforderlich, die Grundgedanken in der großen Rede anzuführen oder anklingen zu lassen, die er bei der Einbringung des Etats im Reichstag halten werde.

Die Ausgabenseite mache ihm größere Sorgen als die Seite der Einnahmen, obwohl auch bei dieser die schlechte Wirtschaftsentwicklung zu einem Zurückgehen der Steuereinnahmen geführt habe. Ob die Zolleingänge steigen würden, sei schwer zu beurteilen. Die Arbeitslosigkeit ebbe viel langsamer ab, als sonst im Frühjahr12. Eine schnelle Besserung sei nicht zu erwarten. Die Hoffnung, daß wie sonst im Sommer die Arbeitslosenversicherung für den Winter Kräfte sammeln könne, sei kaum berechtigt.

12

Im Januar 1929 betrug die Zahl der Arbeitslosen 2.895.893, im April 1929 1.835.475 (Stat. Jb. 1930, S. 316). Dagegen sank die Zahl der Arbeitslosen vom Januar 1930 (3.217.608) bis April 1930 (2.786.912) lediglich um ca. 430.000, blieb im Juli 1930 mit 2.765.258 fast konstant und übertraf bereits im Oktober mit 3.252.082 Arbeitslosen den Stand vom Januar (Stat. Jb. 1931, S. 301).

Bei der Reform der Arbeitslosenversicherung werde eine Beitragserhöhung nicht vermieden werden können13. Sie müsse in den Gesamtrahmen des geplanten großen Programms hineingestellt werden.

13

Siehe Dok. Nr. 45, P. 8.

Das Ostprogramm dürfe nicht nur einer Gruppe helfen. Zunächst müsse festgestellt werden, wieviel Mittel für die einzelnen Zwecke im kleinen Ostprogramm verfügbar gemacht werden könnten.

Auf allen Gebieten müßten die Ausgaben stark gesenkt werden. Die Verhandlungen hierüber mit den einzelnen Ressorts würden in den nächsten Tagen beginnen. Dann würde vorgelegt werden: Ein Ausgabensenkungs-Gesetz ohne Verfassungsänderung, Vereinfachung der Verwaltung, Zusammenlegung von Landesfinanzämtern, Reformmaßnahmen bei den Kriegsbeschädigten; ein Ausgabensenkungs-Gesetz mit verfassungsänderndem Charakter, Besoldungssperrgesetz auch für die Gemeinden, Aufsicht über die Kreditgewährung der Gemeinden14.

14

Vgl. Dok. Nr. 37, P. 4.

Die Verhandlungen mit den Ländern hierüber seien noch nicht völlig abgeschlossen. Sie seien aber mit der Aufrechterhaltung der Beratungsstelle einverstanden15. Sie solle ihre Tätigkeit auf die gesamte Kreditgewährung der Gemeinden erstrecken.

15

Die Beratungsstelle für Auslandskredite der Länder und Gemeinden, die sich aus Vertretern des Reichs, der Länder, der Reichsbank, der Preußischen und der Bayerischen Staatsbank zusammensetzte, hatte ursprünglich ihre Tätigkeit im Oktober 1929 einstellen sollen (s. diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 425, Anm. 5), existierte aber dank einer Übereinkunft zwischen Reich und Ländern provisorisch weiter. Laut Vermerk des MinR Feßler hatten sich die Ländervertreter am 15.2.30 einstimmig dafür ausgesprochen, die Beratungsstelle nicht aufzulösen, doch sollten neue Richtlinien ausgearbeitet werden (R 43 I /658 , Bl. 29); vgl. hierzu Dok. Nr. 70, P. 1.

[68] Über die Aufnahmefähigkeit des Kapitalmarktes und die Anforderungen, die voraussichtlich an ihn gestellt werden, seien eingehende Feststellungen getroffen worden. Die Aufnahme von Hypotheken auf den Grundbesitz des Reiches im Westen zugunsten der Osthilfe16, die Umbildung der produktiven Erwerbslosenfürsorge durch Schaffung einer Gesellschaft, die sie tragen solle17, die Dauerfinanzierung der Siedlungen, die auch einer neu gegründeten Gesellschaft anvertraut werden solle und deren Kapitalbedarf seien berücksichtigt18.

16

Siehe Dok. Nr. 28.

17

In der NotVo vom 26.7.30 (RGBl. I, S. 330 ) wurde die Gründung einer Gesellschaft für produktive Erwerbslosenfürsorge angekündigt.

18

Die Gründung einer Gesellschaft für Ostsiedlung wurde am 25.7.30 (Dok. Nr. 89) behandelt, nachdem bereits in einer Besprechung am 4.6.30 die Gründung einer Siedlungsbank erörtert worden war (Aufzeichnung des RArbMin. in R 43 I /1286 , Bl. 259–263). Die VO über die Dt. Siedlungsbank wurde am 26.9.30 erlassen (RGBl. I, S. 457 ).

Die Aufsicht über die Gemeinden müsse verschärft werden. Die Realsteuern müßten gesenkt19, ein beweglicher Faktor müßte in die Gemeindesteuern aufgenommen werden. Dies wäre in das große Programm zur wirtschaftlichen Sanierung aufzunehmen. Vorweg würden die Realsteuern in gefährdeten Ostgebieten gesenkt. Durch das Kapitalertragssteuergesetz, das voraussichtlich bereits am 2. Mai im Plenum des Reichstags verabschiedet werde, würde der Pfandbriefmarkt und damit wohl auch der Baumarkt angeregt werden20. Sparprogramm, Steuersenkungsprogramm müßten bald fertiggestellt werden.

19

Die Senkung der Realsteuern wurde in den Kabinettssitzungen vom 25. 9. (Dok. Nr. 119) und 26.9.30 (Dok. Nr. 120, P. 2) behandelt.

20

Das Kapitalertragssteuerges. wurde im RT am 15.5.30 in erster, am 26.5.30 in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet (S. RT-Bd. 428, S. 5391 ; RGBl. 1930 I, S. 187 ).

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wies auf den Zusammenhang der agrarpolitischen Maßnahmen mit der Osthilfe hin. Die rund 120 Millionen, die zur Zeit für die Osthilfe verfügbar gemacht werden konnten, müßten für Lastensenkung und Steuersenkung in der Katastrophenzone, Ostpreußen, Teilen von Pommern und der Grenzmark,

Kreditregulierungen, Zinsverbilligung, Umschuldung müßten auch in der weitergreifenden Krisenzone,

Umschuldungen auch noch in einer dritten Zone durchgeführt werden.

Es frage sich, ob die Siedlung in dieses erste Programm noch weiter, als vorgesehen, hineinbezogen werden könne. Geplant sei, die Dauerfinanzierung durchzuführen und dadurch Mittel sowohl für Fortführung der Siedlungsarbeit zu schaffen, wie auch die letzte Rate aus dem Reichssiedlungsgesetz für andere Zwecke des Ostens freizumachen.

Die Anliegersiedlung sei von großer praktischer Bedeutung. Der größere Landbesitz könne sich in vielen Fällen durch sie einigermaßen sanieren und sei dazu gezwungen. Den Ansiedlern müsse billiges Kapital zur Verfügung gestellt werden. In dieser Richtung müsse bereits nach dem Sofortprogramm gearbeitet werden.

Das große Ostprogramm im Zusammenhang mit den anderen Reformgesetzen müsse im Sommer, spätestens im Herbst die Umschuldung und Ordnung der Verhältnisse im Osten wesentlich weiter ausdehnen als zunächst vorgesehen.[69] 300 bis 400 Millionen würden dann wohl durch die Industrie-Obligationen geschaffen und der Ablösungsbank oder der Rentenbank-Kreditanstalt zu dem angegebenen Zweck zur Verfügung gestellt werden müssen.

Der Reichsarbeitsminister gab einen umfassenden Überblick über den gesamten Geldbedarf von Reich, Staaten und Gemeinden. Von den 23 Milliarden, die bei einem Gesamteinkommen der Bevölkerung von 70 Milliarden durch die Öffentliche Hand ausgegeben würden, entfielen auf soziale und andere vom Reichsarbeitsministerium betraute Zwecke rund 10 Milliarden.

Bei ausreichender parlamentarischer Unterstützung sei es möglich, von den Gesamtausgaben der öffentlichen Stellen in kurzer Zeit ¾ Milliarden jährlich, in etwa 5 Jahren 1,5 Milliarden zu sparen.

Die teuerste Versicherung sei die Krankenversicherung. Sie habe im Jahre 1929 2,3, im Jahre 1930 2,5 Milliarden in Anspruch genommen. Die Ärztefrage stehe im Mittelpunkt der Erörterung hierüber. Von 45 000 Ärzten bezöge jeder durchschnittlich 13 000 M jährlich aus der Sozialversicherung. Früher sei die Zahl der Ärzte und Rechtsanwälte gleich gewesen, jetzt betrage die Zahl der Rechtsanwälte weniger als 2/5 der Ärztezahl (16 000 bis 17 000). Die Arbeitslosenversicherung benötige im Jahresdurchschnitt rund 1¼ Milliarde. 1930 werde mit 1,5 bis 1,7 Millionen unterstützungsberechtigten Arbeitslosen gerechnet werden müssen. Die Aussichten, daß sich diese Zahl ermäßige, schätze das Institut für Konjunkturforschung verhältnismäßig gering ein. Zwar wachse das Vertrauen der Wirtschaft zur Staatsführung, andererseits aber gehen 60% der Ausfuhr in Länder mit rückläufiger Konjunktur.

Die Hilfe, die der Landwirtschaft gewährt werde, wirke sich nur allmählich aus und steigere entsprechend langsam die Aufnahmefähigkeit des inneren Marktes. Die Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung habe 1,2 Milliarden zur Verfügung. 3 bis 5 Millionen werde sie mehr brauchen. Der Vorstand der Reichsanstalt werde in der nächsten Woche über die Deckungsfrage Vorschläge machen21.

21

Die RAfAuA, die durch § 3 des Ges. zur Vorbereitung der Finanzreform vom 28.4.30 (RGBl. I, S. 145 ) zur Vorlage von Reformvorschlägen verpflichtet worden war, veröffentlichte am 22.5.30 ihren Plan zur Sanierung der ALV (R 43 I /2037 , Bl. 213–229).

In der Invalidenversicherung könne nicht gespart werden. Auch da würden die Ausgaben größer sein als die Einnahmen. In Frage käme, die Altersgrenze der Invalidenversicherung auf 68 Jahre zu erhöhen. Das könne gleichzeitig mit der Heraufsetzung der Altersgrenze der Beamten auf dieselbe Höhe geschehen. Die Ersparnisse, die dadurch in der Invalidenversicherung gemacht würden, könnten dazu verwendet werden, ältere Beamte und Angestellte, etwa zwischen 61 und 65 Jahre, durch die Invalidenversicherung zu unterstützen.

Die Qualitätsarbeiter seien bei der Invalidenversicherung wesentlich schlechter gestellt, als die gleich hoch bezahlten Angestellten in ihrer Versicherung, obwohl in beiden Fällen die Beiträge gleich hoch seien. Der Unterschied müsse ausgeglichen werden. Die Gesamtausgaben für die Invalidenversicherung betrügen 1,1 bis 1,2 Milliarden im Jahre. Vorläufig könne die Versicherung[70] noch jährlich etwa 300 Millionen zurücklegen, später würde das nicht mehr möglich sein.

Große Schwierigkeiten beständen bei den Versorgungsgerichten und den Versicherungsämtern. Die Länder suchten die Juristen dorthin abzuschieben, deren Leistungen unter dem Durchschnitt lägen. Daraus ergäbe sich die Tatsache, daß etwa 150 Millionen bei diesen Behörden an Renten mehr bewilligt würden, als sachlich gerechtfertigt sei. Die Sozialversicherung könne nicht allgemein abgebaut werden; aber in der Bekämpfung der arbeitspolitischen Gefahren und in nebensächlichen Punkten werde er allen Anregungen nachgehen. Die allgemeinen Verwaltungsausgaben für die Sozialversicherung seien nicht zu hoch. Sie betrügen etwa 5%.

Reformen seien im Rahmen des geplanten Gesamtprogramms durchführbar und könnten öffentlich vertreten werden.

Hinsichtlich der Durchführung des Ostprogramms habe er Bedenken wegen der Aufbringung der Mittel für die beiden geplanten Gesellschaften. Die Reparationsanleihe werde den Kapitalmarkt stark verengen22. Darum könne in beiden Richtungen nicht mit festen Summen gerechnet werden.

22

Vgl. hierzu Dok. Nr. 23, P. 4.

Im übrigen habe das Ostprogramm zwei Gefahren. Übermäßige Betreuung des Großgrundbesitzes. Die Ablösungsbank werde lieber mit einem Großgrundbesitzer als mit 40 kleinen abschließen, die die gleiche Summe benötigen wie jener. Die positiven Ausgaben, die in der Denkschrift des Reichsministeriums des Innern aufgeführt wären, würden stark zurückgedrängt23. Die Umschulungsaktion sei eine Maßnahme, die lediglich Schlimmeres verhüten wolle.

23

Zur Denkschrift des RIM vom 14.3.30 vgl. Anm. 1.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete wies darauf hin, daß durch die Osterbotschaft des Herrn Reichspräsidenten24 größere Hoffnungen erweckt worden seien, als schließlich verwirklicht werden könnten. Das sei für die politische Situation eine Erschwerung, auf die Rücksicht genommen werden müsse. Die Linke werde die Vorschläge wegen des Ostens bestimmt ablehnen. Auf der Rechten vollziehe sich die Umbildung weiter. Die Osthilfe müsse zunächst mit dem Etat und dann später mit dem großen Reformprogramm verknüpft werden, sonst würden die parlamentarischen Schwierigkeiten nicht zu überwinden sein.

24

Siehe das Schreiben des RPräs. an RK Müller vom 18.3.30, diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 480.

Die Provinz Pommern dürfe nicht in zwei Teile geteilt werden, da die Lage einheitlich sei.

Auch die Nichtlandwirte in den bedrängten Gebieten müßten berücksichtigt werden. Die Lage der Industrie sei außerordentlich traurig, so beispielsweise in der Gegend von Sorau. Auch das Glatzer Bergland sei in einer bedenklichen Lage. Die Abwanderung nehme zu. Es könne nicht gewartet werden, bis durch eine Belebung der landwirtschaftlichen Kaufkraft auch den anderen Berufsständen neue Möglichkeiten gegeben werden. Wohnungsbau,[71] produktive Erwerbslosenfürsorge müßten im Vordergrunde stehen. Bei der Flüssigmachung von Mitteln aus reichseigenem Besitz im Westen bestehe die Gefahr, daß Mißstimmung eintreten würde.

Das Vertrauen in das Kabinett, das sich mehr und mehr ausbreite, müsse auch durch kleinere Mittel gestützt werden. So durch Begünstigung der Pfennigrechnung. Er habe Vorschläge über die entsprechende Ausprägung von Münzen gemacht25. Es müsse vermieden werden, daß beispielsweise der Bierzuschlag statt auf 4 Pfennig, wie es berechtigt war, auf 5 Pfennig vorgenommen würde. Ähnlich sei es in vielen anderen Fällen. Der Groschen dürfe nicht die kleinste Scheidemünze sein, besonders auch nicht wegen der Bemessung der Reallöhne. Die Frage stehe im Zusammenhang mit den Spargesetzen.

25

Vgl. auch Dok. Nr. 167, P. 4.

Der Reichsminister des Innern warf die Frage auf, ob die in der letzten Zeit auf landwirtschaftlichem Gebiet von der Reichsregierung getroffenen Maßnahmen auch bessernden Einfluß ausüben würden, besonders auf die Lage der Landwirtschaft im Osten.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erwiderte, er sei vollkommen überzeugt, daß die Wirkung im Osten bald eintreten werde. Der Roggen müsse ungefähr auf einen Preis von 200 RM für die Tonne kommen; der Preis müsse sich ungefähr in dieser Höhe halten. Dieses Ziel werde sicherlich erreicht werden. Alle Maßnahmen müßten mit Ruhe durchgeführt werden, besonders auch die notwendigen Maßnahmen auf dem Gebiet der Mais- und Gerstenpolitik. Es werde dann die Lage der Landwirtschaft, besonders auch im Osten, sehr bald eine Erleichterung erfahren. Auf dem Gebiet der Kartoffeln sei im Osten insofern schon eine Erleichterung eingetreten, als große Mengen Kartoffelflocken vom Osten in die Brennereien des Westens zur Verarbeitung gelangten.

Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß er am 30. März bei einer Rede in Duisburg darauf hingewiesen habe, das jährliche Volkseinkommen in Deutschland betrage 70 Milliarden Mark. Davon würden 23 Milliarden Mark für öffentlich rechtliche Zwecke ausgegeben, 16 Milliarden Mark für nicht lebensnotwendige Zwecke, wie z. B. Alkohol und Tabak, der Rest für sonstige Zwecke. Die Absatz- und Marktverhältnisse der Landwirtschaft seien sehr schlecht. Hier müsse vor allem eine Besserung eintreten. Den Vereinigten Staaten von Nordamerika habe man einen wirtschaftlichen Generalstab geschaffen. Nach seiner Auffassung solle man eine derartige Idee auch in Deutschland verwirklichen. Die Zusammensetzung des wirtschaftlichen Generalstabes denke er sich so, daß einige namhafte Wirtschaftler ihm angehörten, wie z. B. Professor Schmalenbach26, einige Praktiker und Angehörige der vier Wirtschaftsressorts, nämlich des Reichswirtschaftsministeriums, des Reichsernährungsministeriums, des Reichsfinanzministeriums und des Reichsarbeitsministeriums. Die Aufgabe des wirtschaftlichen Generalstabes müsse darin bestehen, eine öffentliche Meinung zu schaffen.

26

Eugen Schmalenbach (1873–1955), Prof. für Betriebswirtschaft an der Universität Köln.

[72] Der Reichsminister des Innern äußerte die Bitte, daß der Entwurf eines Besoldungs-Sperrgesetzes für die Gemeinden27 mit dem Reichsministerium des Innern beraten werde. Es handle sich hier nach seiner Ansicht um gewisse Eingriffe in die Selbstverwaltung, die rechtlich vielleicht nicht unbedenklich seien.

27

Vgl. Dok. Nr. 37, P. 4.

Der Reichsminister der Finanzen sagte eine Beratung im Reichsministerium des Innern zu.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bat zu erwägen, ob es nicht zweckmäßiger sei, über das Osthilfeprogamm nicht schon morgen, den 1. Mai, im Kabinett zu sprechen, sondern erst später, nachdem zuvor Erörterungen in einem kleineren Kreise stattgefunden hätten.

Der Reichskanzler vertrat die Auffassung, daß die Beratung im Kabinett morgen, am 1. Mai, stattfinden müsse28. Das Osthilfeprogramm müsse, soweit es sich um die sofort erforderlichen Maßnahmen handle, mit den Etatsverhandlungen verknüpft werden.

28

Siehe Dok. Nr. 22.

Im übrigen habe er die Absicht, ein Gesamtreformprogramm von der Reichskanzlei aus zusammenstellen zu lassen. Die Beratung des Gesamtreformprogramms müsse spätestens am 1. Oktober im Reichstag beginnen29.

29

Das Reformprogramm wurde im September und Oktober 1930 im Kabinett beraten und am 1.12.30 als VO des RPräs. zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen verkündet (RGBl. I, S. 517 ).

Der Reichsminister des Auswärtigen stimmte grundsätzlich den Ausführungen des Reichskanzlers zu. Er betonte im übrigen die Notwendigkeit, sich wenigstens über die Richtlinien des Gesamtprogramms schon vorher klar zu werden, und zwar möglichst bis zum 30. Juni. Wenn dann bei der dritten Lesung des Etats unüberwindliche Schwierigkeiten entständen, müsse die Reichsregierung mit den Richtlinien des Gesamtreformprogramms vor die Öffentlichkeit treten.

Der Reichskanzler erklärte, daß er gegen diese Ausführungen nichts einzuwenden habe. Er betonte im übrigen, daß die Ablehnung des Etats durch den Reichstag kein Programmpunkt für Neuwahlen sei, dagegen werde das Gesamtreformprogramm für die Neuwahlen von großer Bedeutung sein können.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete führte aus, daß das Sofortprogramm der Reichsregierung, nämlich der Etat und die Sofortmaßnahmen der Osthilfe, die Reform der Arbeitslosenversicherung, das Gesetz über Kreditaufsicht für die Gemeinden und der vorläufige Finanzausgleich bis zum 1. Juli vom Reichstag verabschiedet sein müßten30.

30

Das Sofortprogramm wurde nach der RT-Auflösung in der VO vom 26.7.30 (RGBl. I, S. 311 ) verkündet.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft warnte davor, sogleich ein Junktim zwischen dem Etat und den Sofortmaßnahmen der Osthilfe herzustellen.

Der Reichskanzler erwiderte, daß er diese Absicht auch nicht habe.

[73] Der Reichsminister des Innern führte aus, daß auch die Fragen der Wahlreform31 und der Reichsreform vielleicht in ein Gesamtreformprogramm gehörten.

31

Zum WahlreformgesEntw. s. Dok. Nr. 102 und Dok. Nr. 104, P. 2.

Der Reichsarbeitsminister wies auf die Gefahr hin, daß die Sozialdemokratie gemeinsam mit den Kommunisten bei der Beratung der Reform der Arbeitslosenversicherung Obstruktion treiben könne.

Der Reichsminister des Auswärtigen ging auf die bevorstehenden Etatsberatungen im Haushaltsausschuß des Reichstags ein und teilte mit, daß er vom 12.–19. Mai32 nach Genf müsse. In der Woche darauf werde er durch den olympischen Kongreß stark in Anspruch genommen werden. Vom 2. Juni ab werde er für die Beratung des Etats des Auswärtigen Amts zur Verfügung stehen.

32

Die 59. Tagung des Völkerbundsrats fand vom 12.–15.5.30 in Genf statt (Schultheß 1930, S. 439).

Auf die Frage des Reichskanzlers ob der Reichsminister des Auswärtigen eventuell auch am Sonnabend, dem 3. Mai, im Haushaltsausschuß bereit sei, Fragen über die auswärtige Politik zu beantworten, erklärte sich dieser hierzu bereit. Er betonte jedoch, daß er wegen einer ausführlicheren Auskunft auf die Zeit vom 2. Juni ab vertrösten werde.

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