2.244.1 (bru1p): 1. Rollspeditionsvertrag der Reichsbahngesellschaft.

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1. Rollspeditionsvertrag der Reichsbahngesellschaft.

Der Reichsverkehrsminister schilderte den Sachverhalt. Er sei von den Vertragsverhandlungen nicht unterrichtet worden1. Der Vertrag sei ihm erst vom Abgeordneten Mollath übergeben worden2. Er rechne mit einem Verdienst der Firma nach dem ersten Vertrage von etwa 50 Millionen Mark im Jahre.

1

Die RB hatte mit der, vorwiegend in österr. Hand befindlichen, internationalen Speditionsfirma Schenker & Co. einen Vertrag über Rollfuhrdienst, Sammelspedition, Verkehrswerbung und Kraftwagenverkehr abgeschlossen. Gegenstand des Vertrags war:

a) bessere Zusammenfassung der Gütermengen für den Rollfuhrdienst;

b) die Möglichkeit zur Haus-Haus-Beförderung zu schaffen;

c) den Sammelgutverkehr weiter auszubauen;

d) einen ausgedehnten Werbe- und Güterannahmedienst für die RB einzurichten;

e) durch Abmachungen über den Lastkraftwagenverkehr den volkswirtschaftlich ungesunden Fernkraftverkehr möglichst auszuschließen (Schreiben der RB-Hauptverwaltung an den StSRkei vom 11.2.31 mit Text des Vertrags und Stellungnahme der RB in R 43 I /1072 , Bl. 148–194). Der RVM hatte in einem Schreiben an die RB vom 7.2.31 sein Befremden ausgedrückt, daß der Vertrag veröffentlicht worden sei, ohne daß die RReg. vorher von der RB eine Mitteilung über den Abschluß des Vertrages erhalten hätte. Gegen den Vertragstext hatte der RVM sowohl wegen allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen wie wegen der Vorschriften des Reichsbahngesetzes erheblichste Bedenken angemeldet (Durchschrift in R 43 I /1072 , Bl. 120). Zum Vertragsabschluß vgl. auch Dok. Nr. 245. Gegen den Abschluß des Vertrages hatten Speditionsfirmen in Schreiben an die Rkei protestiert (Schreiben der Gemeinschaft Dt. Kraftwagen-Spediteure vom 10.2.31, R 43 I /1072 , Bl. 133–147; Schreiben der Speditionsfirma I.G. Henze, Berlin, vom 11.2.31, R 43 I /1072 , Bl. 196–200; Schreiben des Vereins Dt. Spediteure vom 16.2.31, R 43 I /1072 , Bl. 201–202).

2

Jacob Ludwig Mollath, MdR, Mitglied der Wirtschaftspartei, Ehrenmitglied des Reichsverbandes der dt. Fuhrbetriebe seit 1927. Mollath hatte am 5. 2. dem RVM einen Abdruck des Schenker-Vertrags übergeben: vgl. Dok. Nr. 245.

Die Ausdehnung des Betriebsrechtes der Reichsbahn auf fremde Völker und Nationen sei auch vom Standpunkt der Reparationspolitik unmöglich. Die Reichsbahn müsse den Vertrag rückgängig machen. Vielleicht kämen Schadensersatzansprüche gegen den Verwaltungsrat in Frage. Der Zeitpunkt für die Inkraftsetzung[872] sei denkbar ungeeignet. Die Reichsbahn habe die niedrigsten Einnahmen seit dem Ruhreinbruch, täglich unter 10 Millionen. Hohe Aufwendungen würden nötig sein. Der Mittelstand würde sehr geschädigt.

Der stellvertretende Reichsjustizminister sprach sich dahin aus, daß der Vertrag der Genehmigung der Reichsregierung bedürfe. Ohne sie sei er nicht nichtig, aber unwirksam. Schadensersatz käme bei dolosem Verhalten in Frage.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß bei der Firma seit Jahren Beamte der Reichsbahn eingestellt worden seien, und daß sie die Verwaltung bereits in Händen hätte.

Der Reichsverkehrsminister erklärte hierzu, das sei ihm unbekannt.

Die Entscheidung sei sehr dringlich, weil die Firma bereits umdisponiere und Kosten erwüchsen. Die Angelegenheit solle deswegen am 18. 2. vormittags in einer Ministerbesprechung unter Zuziehung des Generaldirektors der Reichsbahn zur Entscheidung gebracht werden3.

3

S. Dok. Nr. 245.

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