2.37.5 (bru1p): 5. Außerhalb der Tagesordnung: Beteiligung des Reichs an der Mobilisierungsanleihe.

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[146] 5. Außerhalb der Tagesordnung: Beteiligung des Reichs an der Mobilisierungsanleihe.

Der Reichsminister der Finanzen machte darauf aufmerksam, daß die Wirtschaftspartei einen Initiativantrag für die Beteiligung des Reiches an der Mobilisierungsanleihe noch nicht unterschrieben habe. Die Wirtschaftspartei habe die Frage gestellt, welches Schicksal der vom Zentrum gestellte Antrag auf Ausnahme der Konsumvereine von der erhöhten Umsatzsteuer haben werde. Scheinbar wolle die Wirtschaftspartei die Unterzeichnung des Initiativantrages mit dieser Frage verknüpfen.

Der Reichskanzler erklärte sich bereit, mit dem Fraktionsführer der Wirtschaftspartei wegen Unterzeichnung des Antrages unverzüglich Fühlung zu nehmen26.

26

Der GesEntw. des RFM über die Beteiligung des Reichs an der Mobilisierungsanleihe vom 15.3.30 wurde vom Kabinett im Umlaufverfahren gebilligt (Vorlage und Kabinettsbeschluß vom 20.5.30 in R 43 I /672 , Bl. 30–32). Die Regierungsparteien brachten diesen GesEntw. als Initiativantrag am 20.5.30 im RT ein (RT–Bd. 441, Drucks. Nr. 2050). Der Antrag wurde vom RT am 21.5.30 gebilligt (RT-Bd. 428, S. 5225 ), und das Gesetz wurde am 30.5.30 vom RPräs. vollzogen (RGBl. II, S. 781 ).

Der Staatssekretär in der Reichskanzlei verlas zum Schluß das anliegende Kommuniqué über die soeben beendete Ministerbesprechung27.

27

Das Kommuniqué wurde im Vorwärts Nr. 232 und in den MNN Nr. 137 am 20.5.30 veröffentlicht.

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