2.45.9 (bru1p): 9. Deckungsvorschläge zum Reichshaushalt 1930.

Zur ersten Fundstelle. Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II. Band 1 Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

9. Deckungsvorschläge zum Reichshaushalt 1930.

Der Reichsminister der Finanzen trug vor, daß er im laufenden Haushaltsjahr mit folgendem noch zu deckenden Finanzbedarf rechne:

a) Für Arbeitslosigkeit

1. Reichszuschuß an Reichsanstalt

135 Millionen

2. Mehrbedarf für Krisenfürsorge

150 Millionen

3. Reichszuschuß an Reichsanstalt für Verwaltung der Krisenfürsorge

15 Millionen

300 Millionen

[Übertrag]

300 Millionen

b) Wohnungsbau

100 Millionen

c) Mindereinnahmen im Etat

1. Ausfall bei Steuern und Zöllen

120 Millionen

2. Ausfall bei Beförderungssteuer

30 Millionen

150 Millionen

insgesamt

550 Millionen

 

Zur Deckung dieses Bedarfs schlage er vor, zunächst den Etat um 60 Millionen zu kürzen. 35 Millionen seien verfügbar, weil der nunmehr vorliegende Abschluß 1929 um 35 Millionen besser ausgefallen sei als bisher in Rechnung gestellt sei. Weitere 25 Millionen müßten durch Streichungen gewonnen werden. Ferner beabsichtige er, 100 Millionen durch den Verkauf von Reichsbahnvorzugsaktien zu gewinnen. Er glaube auch, daß dies ohne weiteres gelingen müsse, obschon der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Reichsbahngesellschaft, Herr v. Siemens, Bedenken geäußert habe. Herr v. Siemens befürchte[183] nämlich, daß der Verkauf der Vorzugsaktien nur dann gelingen könne, wenn ein Prospekt über die Lage der Reichsbahn herausgegeben werde. Dieser Prospekt müsse aber ungünstig ausfallen und gefährde dadurch den Kredit der Reichsbahngesellschaft18. Er hoffe, diese Befürchtungen des Präsidenten des Verwaltungsrates gemeinsam mit dem Reichsverkehrsminister zerstreuen zu können.

18

Zur finanziellen Lage der RB vgl. Dok. Nr. 30, P. 2 und Dok. Nr. 41, P. 5.

Für den verbleibenden Bedarf von 550 – 160 = 390 Millionen RM denke er zunächst an eine Erhöhung der Mietzinssteuer um 5%. Eine solche Erhöhung werde in 9 Monaten einen Betrag von 120 Millionen RM erbringen.

Die Aussprache ergab jedoch, daß das Reichskabinett in seiner Mehrheit die Mietzinssteuer ablehnt.

Als weitere Deckungsmöglichkeit schlug der Reichsminister der Finanzen ein Notopfer aller Festbesoldeten vor19. Unter Zugrundelegung einer unteren Freigrenze von 2000 RM bei den Beamten und von 8400 RM bei den Festbesoldeten der freien Berufe ergebe sich in 9 Monaten (1. Juli 30 bis 30. März 1931) bei 2¼% ein Betrag von 150 Millionen RM, bei 3% ein Betrag von 200 Millionen RM, bei 4% ein Betrag von 265 Millionen RM.

19

Das Notopfer der Festbesoldeten war schon im Kabinett Müller Gegenstand der Beratungen gewesen (s. diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 437, 442, 457, 458, 460).

Ferner könne einmalig aus der Zigarettensteuer durch Vorverlegung der Fristen und ähnliche Maßnahmen ein Betrag von noch 50 Millionen RM herausgeholt werden.

Die Wiedereinführung der Salzsteuer werde ein Jahresaufkommen von 60 Millionen RM, mithin für 9 Monate 45 Millionen RM bringen.

Schließlich könne man auch an eine Erhöhung der Rundfunkgebühren zugunsten des Reichs um 50% denken, wodurch weitere 36 Millionen RM erzielt werden könnten.

Auf Grund der Aussprache stimmte das Kabinett der Wiedereinführung der Salzsteuer grundsätzlich zu, behielt sich aber die Entscheidung über die Einführung eines Notopfers und dessen Höhe sowie über die Erhöhung der Rundfunkgebühren noch bis zu der für Donnerstag, den 5. Juni, in Aussicht genommenen abschließenden Beratung vor20.

20

S. Dok. Nr. 46, P. 2.

Der Reichskanzler bemerkte, daß er annehme, daß bis dahin auch die Verhandlungen zwischen den Spitzenverbänden der Unternehmer und den Gewerkschaften über eine Verständigung auf dem Gebiet der Lohn- und Preispolitik abgeschlossen sein würden21. Diese Verständigung müsse den Sanierungsplan der Reichsregierung ergänzen, sie sei nach seiner Überzeugung sogar die unbedingte Voraussetzung für einen Erfolg der Reichspolitik.

21

Die Verhandlungen zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften über eine Erneuerung der am 15.11.1918 gegründeten und im Januar 1924 aufgelösten „Zentralarbeitsgemeinschaft“ führten nicht zu einer Einigung (Schultheß 1930, S. 137; Nachlaß Moldenhauer  Nr. 3, S. 197; Material über die Verhandlungen in R 43 I /1157 , Bl. 197–212).

Extras (Fußzeile):