2.224 (bru1p): Nr. 224 Aufzeichnung des Ministerialdirektors v. Hagenow über eine Besprechung des Reichskanzlers mit Vertretern der Sächsischen Regierung und der sächsischen Industrie am 23. Januar 1931. 29. Januar 1931

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[800] Nr. 224
Aufzeichnung des Ministerialdirektors v. Hagenow über eine Besprechung des Reichskanzlers mit Vertretern der Sächsischen Regierung und der sächsischen Industrie am 23. Januar 1931. 29. Januar 1931

R 43 I /2311 , Bl. 20–25

Auf der Rückfahrt von Chemnitz nach Leipzig am 23. Januar1 empfing der Herr Reichskanzler zur Besprechung die Herren Ministerialdirektor Klien – Dresden, Stöhr – Leipzig (Kammgarn), Tümmler, i[n] F[irm]a Robert Tümmler-Döbeln, Kommerzienrat Uebel, Präsident der Handelskammer Plauen (Baumwollspinnerei und Weberei), sowie Ministerialdirektor bei der Sächsischen Gesandtschaft in Berlin, Dr. Graf von Holtzendorff.

1

Der Verband Sächs. Industrieller hatte den RK zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung in Chemnitz am 23.1.31 eingeladen. Die Versammlung stand unter dem Motto „Sachsen braucht Arbeit“. Der RK hatte in seiner Rede vor den sächs. Industriellen auf die Abhängigkeit Dtlds von der Weltwirtschaftskrise hingewiesen. Das ganze dt. Volk sei sich in der Forderung einer Herabsetzung der Tributlasten einig. Aber es wäre falsch, wenn man alles Heil von der unbedingt notwendigen Minderung der Tributlasten erwarten wolle. Es müßten vor allem die Fehler der Vergangenheit wieder gutgemacht werden. In dem Tempo, in dem es gelänge, die wirtschaftlichen und finanziellen Sanierungsbestrebungen zum Erfolge zu führen, könnte Dtld auch außenpolitisch wieder freier, aktiver und erfolgreicher auftreten. Die Selbstkosten der Industrie müßten weiter gesenkt werden. Als ein Unglück hatte der RK die Tatsache bezeichnet, daß der selbständige Unternehmer in den letzten Jahren immer mehr hinter den großen Konzernen zurückgetreten sei. Leider fehle der RReg. die Marge von Kassenreserven, um bereits in einigen Monaten der Wirtschaft Steuerermäßigungen zu bringen. Aufgabe der gegenwärtigen Reg. sei es, unpopuläre Ein- und Durchschnitte zu machen, und mehr denn je gelte heute der Grundsatz, mit wenig Geld möglichst viel zu erreichen. Auch bei der Reform der ALV komme es darauf an, mit geringsten Mitteln wirtschaftlich etwas Produktives zu erreichen und die Arbeitswilligkeit und Arbeitsfähigkeit zu heben. In der Vergangenheit seien zu viele Gesetze gemacht worden, bei denen man, als sie beschlossen wurden, den Beharrungsstand der Kosten nicht rechtzeitig überlegt habe (WTB Nr. 177 vom 23.1.31 in R 43 I /1203 , Bl. 187–188).

Es wurden folgende Fragen erörtert:

1. Leipziger Messe.

Es wurde dargelegt, daß die Leipziger Messe hauptsächlich der Absatzpropaganda für die kleinere und mittlere Fertigindustrie diene, die vor allen Dingen in Sachsen verbreitet sei. Zu diesem Zwecke habe sich die Leipziger Messe eine weitverzweigte Auslandspropaganda mit selbständigen Vertretungen in allen größeren Städten angegliedert, die begreiflicherweise erhebliche Kosten verursache. Bis vor einigen Jahren habe die Leipziger Messe zur Unterstützung dieser Einrichtung, die der gesamten deutschen Exportindustrie zugute komme, eine besondere Reichshilfe erhalten, die zwischen 400 000 bis 800 000 RM in ihrer Höhe geschwankt habe2. Eine solche Beihilfe sei erforderlich gewesen, weil es nicht möglich war, die Kosten durch eine Belastung der Aussteller allein aufzubringen. Sächsischerseits seien gegen eine ihrer Bedeutung entsprechende Berücksichtigung anderer deutschen Messen bei der Gewährung von Zuschüssen keine Widersprüche erhoben worden, obwohl es feststehe,[801] daß die Leipziger Messe die einzige deutsche Messe von Weltbedeutung darstelle. Sowohl der sächsische Staat als auch die Stadt Leipzig und die Handelskammer Leipzig hätten von jeher die Leipziger Messe nach Kräften und mit steigenden Beiträgen unterstützt. Sie seien aber nicht in der Lage, diese Kosten allein aufzubringen. Es sei auch gerechtfertigt, daß das Reich für diese allgemeine deutsche Veranstaltung einen Beitrag leiste3.

2

Der Zuschuß war bis 1927 gewährt worden. Das RArbMin. hatte mit Schreiben vom 21.1.27 weitere Zuschüsse für die Auslandspropaganda der Leipziger Messe aus Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge abgelehnt (Abschrift in R 43 I /1183 , Bl. 220).

3

Nach einem Vermerk Feßlers vom 23.1.31 hatte das Leipziger Meßamt einen Betrag von etwa 40 Mio RM für die Auslandspropaganda gefordert (R 43 I /1183 , Bl. 223).

Herr Reichskanzler erklärte, daß er sich der Angelegenheit annehmen werde4.

4

StS Trendelenburg stellte in seiner Antwort auf eine entsprechende Anfrage der Rkei fest, daß es an sich erwünscht sei, dem Leipziger Meßamt Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Finanzlage des Reichs verbiete dennoch die Einstellung eines solchen Betrags in den Etat. Der RT-Haushaltsausschuß habe daher erst vor kurzem einen Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses abgelehnt (R 43 I /1183 , Bl. 231).

2. Eisenbahnfragen.

Bei dem Übergang der sächsischen Eisenbahnen auf das Reich sei die Sächsische Regierung bemüht gewesen, die besonderen Interessen des sächsischen Wirtschaftsgebiets durch entsprechende Vorbehalte zu wahren und vor allen Dingen einer übertriebenen Zentralisierung vorzubeugen. Aus diesen Erwägungen heraus sei damals vereinbart worden, daß Sachsen einen besonderen Vertreter im Verwaltungsrat der Reichsbahn erhalte. In Sachsen habe es größte Mißstimmung erregt, daß die Reichsbahn sich über die Vereinbarung jahrelang vollständig hinweggesetzt habe, und damit das wichtige sächsische Wirtschaftsgebiet ohne Vertretung im Verwaltungsrat der Reichsbahn geblieben sei. Erst durch das Urteil des Staatsgerichtshofs habe sich die Reichsbahn zwingen lassen, ihrer klaren Verpflichtung Rechnung zu tragen5. Eine ähnliche Mißachtung der getroffenen Vereinbarungen läge in der Frage der Abgrenzung des sächsischen Eisenbahndirektionsbezirks. Hier sei ausdrücklich mit der Reichsregierung vereinbart worden, daß eine Änderung des sächsischen Direktionsbezirks nur im Einvernehmen mit der Sächsischen Regierung erfolgen dürfe. Trotzdem habe die Hauptverwaltung sich angeschickt, eine solche Änderung ohne ausreichende Fühlungnahme, jedenfalls aber ohne Zustimmung der Sächsischen Regierung, in Aussicht zu nehmen, und zwar dadurch, daß sie Leipzig und die angrenzenden Bahnstrecken aus dem sächsischen Direktionsbezirk herausnehmen und zur Reichsbahndirektion Halle hinzuschlagen wolle. Auf den entschiedensten Widerspruch der Sächsischen Regierung habe sich zwar die Hauptverwaltung zu der Zusage veranlaßt gesehen, daß eine Änderung nicht vor dem 1. April stattfinden solle, damit die Sächsische Regierung inzwischen Zeit habe, den Staatsgerichtshof anzurufen. Trotzdem habe die Hauptverwaltung alle Vorbereitungen für die Bezirksänderung bereits getroffen und auch entsprechende Verordnungen erlassen. Die Sächsische Regierung erblicke hierin eine offensichtliche Verletzung eingegangener Verpflichtungen, die große Unzufriedenheit erwecke.

5

Vgl. Dok. Nr. 173, Anm. 10.

In der Aussprache hierüber wurde ergänzend bemerkt, daß noch aus der Zeit, wo eine besondere sächsische und preußische Eisenbahn bestand, die[802] Grenzlinie zwischen dem Eisenbahndirektionsbezirk Dresden und dem Eisenbahndirektionsbezirk Halle mitten durch den Hauptbahnhof in Leipzig hindurchlaufe. Die Hauptverwaltung der Reichsbahn stehe auf dem Standpunkt, daß hierin unbedingt eine Änderung getroffen werden müsse. Sie bestehe aber darauf, daß eine solche durch eine Hinzuschlagung des gesamten bisher zur sächsischen Direktion gehörigen Komplexes der Leipziger Eisenbahn zu Halle erfolgen müsse. Dieser Standpunkt könne von der Sächsischen Regierung und Wirtschaft in keiner Weise geteilt werden. Man glaube, daß sich eine Regelung finden lasse, bei der, wie bisher, die zum Eisenbahndirektionsbezirk Halle gehörigen Vorortbahnen Leipzigs mit zum Direktionsbezirk Dresden hinzugeschlagen erden6.

6

Der RVM ging in einem Schreiben vom 18.2.31 an die Rkei auf die Beschwerden der Sächs. Reg. ein. Zum Streit um die Besetzung des RB-Verwaltungsrats mit einem sächs. Vertreter stellte er richtig, daß die Auseinandersetzungen nicht zwischen der RB und Sachsen, sondern zwischen dem Reich und Sachsen geführt worden seien. In der Frage der Abgrenzung des sächs. RB-Direktionsbezirkes wolle er im Sinne der Sächs. Reg. zwischen der RB und Sachsen vermitteln (R 43 I /1052 , Bl. 142–145).

3. Lohnfragen.

Die Standortverhältnisse der sächsischen Industrie, vor allem ihre weite Entfernung von den Hafenplätzen, seien von jeher ungünstig gewesen. Die sächsische Industrie habe sich hauptsächlich entwickeln können auf der Basis billiger und geschickter Arbeitskräfte. Demgemäß hätten vor dem Kriege die Löhne in Sachsen vielfach niedriger als im übrigen Reichsgebiet gelegen, und hierdurch sei ein gewisser Ausgleich der sonst höheren Gestehungskosten möglich gewesen. Dies habe sich nach dem Kriege vollständig geändert. Besonders sei durch das vom Reich eingerichtete Schiedsgerichtsverfahren und durch die starken politischen auf eine Steigerung der Löhne hinwirkenden Kräfte in Sachsen eine Überhöhung der Löhne erzielt worden, so daß zur Zeit die Löhne für eine Reihe von Industrien erheblich über dem Reichsdurchschnitt lägen7. Die sächsische Wirtschaft gebe die Schuld hieran hauptsächlich dem vom Reich eingeführten Schiedsgerichtsverfahren. Deshalb sei auch seitens der Sächsischen Regierung in verschiedenen Fällen davor gewarnt worden, das von den Arbeitgebern als zu hoch bezeichnete Lohnniveau durch Schiedssprüche aufrechtzuerhalten. Trotz entschiedenen Widerspruchs der Sächsischen Regierung habe sich das Reichsarbeitsministerium erst vor wenigen Tagen wieder veranlaßt gesehen, den Schiedsspruch in der Metallindustrie für verbindlich zu erklären. Der Schiedsspruch sei von den sächsischen Arbeitgebern beanstandet worden, weil die darin vorgesehene Lohnsenkung prozentual etwa 2–3% unter der im übrigen Reich vorgenommenen Lohnsenkung läge. Eine derartige Übersteigerung der Löhne sei weder im Interesse der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmer gelegen. Die Erfahrungen hätten gelehrt, daß die sächsische Industrie infolge der damit verbundenen Erhöhung der Produktionskosten in ihrer Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigt und zum Absterben verurteilt sei. Die sächsische Industrie habe die Auffassung, daß das Reichsarbeitsministerium die Verbindlichkeitserklärung nur aus politischen Gründen ausgesprochen habe.

7

Eine Aufstellung über „gegenwärtig in Sachsen schwebende größere Lohnstreitigkeiten“ vom 22.1.31 befindet sich in R 43 I /1203 , Bl. 169–173.

[803] Auf die Frage des Herrn Reichskanzlers, wie die Verhältnisse bei Fällung des Schiedsspruchs gewesen seien, wurde erwidert, daß die Arbeitgeber die Lohnordnung zum 30. 6. gekündigt hätten. Durch Schiedsspruch des Schlichters vom 29.12.1930 sei mit Wirkung ab 1.1.1931 eine Senkung der Stundenlöhne um 4% und der Akkorde um 5% vorgeschlagen worden. Als Laufzeit sei die Zeit bis 31. Mai 1931 vorgesehen worden. Die Erklärungsfrist sei am 5. Januar 1931 angelaufen gewesen. Der Schiedsspruch sei sodann für verbindlich erklärt worden.

Der Herr Reichskanzler erklärte, daß er sich in der Angelegenheit mit dem Reichsarbeitsminister ins Benehmen setzen werde8.

8

Der RArbM teilte der Rkei am 21.2.31 mit, daß die Lohnsenkung für die sächs. Metallindustrie ohne Leipzig 4–5%, für die Leipziger Metallindustrie 5–6% betragen habe. Damit liege die Lohnsenkung keineswegs 2–3% unter dem Reichsdurchschnitt. Ebensowenig könne von einer Überhöhung des sächs. Lohnniveaus gesprochen werden. Im übrigen verbiete die Unterschiedlichkeit der Lohngestaltung in den einzelnen Tarifgebieten eine schematische Lohnsenkung. Trotz erheblicher Bedenken sei der Schiedsspruch für verbindlich erklärt worden, weil das geringere Ausmaß der Lohnsenkung in keinem Verhältnis zu den Nachteilen eines Wirtschaftskampfes gestanden hätte (R 43 I /2056 , Bl. 134).

4. Verteilung der Aufträge des Reichs.

Von jeher sei darüber geklagt worden, daß bei der Verteilung der Aufträge des Reichs, die etwa 3 Milliarden jährlich betragen haben, und daher eine große Bedeutung für die Industrie besonders zu Krisenzeiten hätten, die Randgebiete des Reichs, insbesondere das sächsische Wirtschaftsgebiet wesentlich benachteiligt würden. Diese Klagen hätten sich vermehrt, seitdem die selbständigen Militärkontingente und die selbständigen Eisenbahnverwaltungen der Länder aufgehört hätten und damit eine automatische Dezentralisierung der Aufträge. Die Länder hätten sich zwar im Wehrgesetz und in den Staatsverträgen bei Übergang der Eisenbahnen gewisse Kautelen vorbehalten. Wie aber die neuerdings vom Reich veröffentlichte Statistik über die Vergebung der Reichsaufträge beweise, fehle es vorläufig an jeder systematischen, die einzelnen Gebiete gleichmäßig berücksichtigende Verteilung der Reichsaufträge. Für die Vergebung der Wehrmacht hätten die Länder eine besondere Ausgleichsstelle errichtet, die einen Einblick in die Vergebung enthalte und die Möglichkeit habe, auf eine wirtschaftlich gerechte Verteilung hinzuwirken. Bei der Reichsbahn und ebenso bei der Reichspost fehle aber ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Ländern bisher fast vollständig, und es habe dies dazu geführt, daß besonders die Industrie von Berlin und Umgegend stark bevorzugt worden sei. Die Sächsische Regierung, die übrigens in Übereinstimmung mit der Bayerischen, Badischen, Württembergischen, Hessischen und anderen Regierungen handle9, halte eine grundlegende Änderung des bisherigen Systems für unbedingt erforderlich. Die darüber schwebenden Verhandlungen[804] würden hoffentlich zu einer Berücksichtigung der Wünsche der Länder führen. Es sei erwünscht, wenn seitens des Reichsverkehrsministeriums auf die Reichsbahn-Hauptverwaltung in diesem Sinne eingewirkt würde.

9

Die Regg. von Sachsen, Bayern, Baden, Württemberg und Thüringen hatten im Dezember 1930 und Januar 1931 in getrennten Schreiben an den RK eine gerechte Verteilung der Reichsaufträge gefordert (Schreiben des Sächs. MinPräs. Schieck vom 20.12.30, R 43 I /899 , Bl. 67–68; Schreiben des Bayer. MinPräs. und AM Held vom 24.12.30, R 43 I /899 , Bl. 72 bis 73; Schreiben des Bad. Staats-Präs. Wittemann vom 30.12.30, R 43 I /899 , Bl. 84–85; Schreiben des Württ. StaatsPräs. Bolz vom 7.1.31, R 43 I /899 , Bl. 86; Schreiben des Thüringischen Bevollmächtigten zum RR Münzel vom 20.1.31, R 43 I /899 , Bl. 103).

Der Herr Reichskanzler erklärte, daß er sich mit dieser Angelegenheit demnächst näher befassen werde und brachte zum Ausdruck, daß vielleicht durch eine Rundverfügung die bisherigen Mißstände beseitigt werden könnten10.

10

Eine derartige Rundverfügung war nicht zu ermitteln. Am 30.3.31 fand im RWiMin. eine Besprechung über eine bessere Verteilung der Reichsaufträge statt (Niederschrift in R 43 I /899 , Bl. 183–190).

5. Konzentration des Geldwesens.

Seitens der sächsischen Wirtschaft werde darüber geklagt, daß seit der Staatsumwälzung die Konzentration des Geldwesens fortgeschritten sei. Dies hänge teilweise damit zusammen, daß die Länder früher in größerem Maße selbständige Steuereinnahmen bezogen, die sie, bis das Geld für die Staatsbedürfnisse gebraucht wurde, der eigenen Wirtschaft zur Verfügung stellen konnten. Seitdem aber der größte Teil der Steuereingänge dem Reich zuflössen, würden die Steuergelder von Berlin aus verwaltet und in der Hauptsache den Großbanken zur Verfügung gestellt. Kleinere und mittlere Betriebe in der Provinz hätten dadurch Schwierigkeiten, Kredite zu erhalten. Dies werde noch dadurch verschärft, daß die Großbanken fast alle kleineren Privatbanken aufgesaugt hätten, die einen individuellen Kredit zu vergeben in der Lage gewesen seien. Wie dies seitens der Sächsischen Regierung wiederholt dargestellt worden sei, bedürfe es auf diesem Gebiet einer beschleunigten und grundsätzlichen Änderung der bestehenden Verhältnisse, da andernfalls den Randgebieten des Reichs immer mehr die Lebenskräfte entzogen und ihre Industrie und Wirtschaft zum Absterben gebracht würden.

Der Herr Reichskanzler erklärte, daß er sich ebenfalls mit dieser Angelegenheit demnächst beschäftigen werde11.

11

In einer Stellungnahme vom 23.2.31 zu den Vorwürfen der sächs. Industrie bestritt StS Trendelenburg, daß die mangelhafte Kreditversorgung der sächs. Wirtschaft auf die Konzentration des Geldwesens in Berlin zurückzuführen sei. Es dürfe nicht verkannt werden, daß infolge der eingetretenen Verhältnisse auch die den Banken für Kreditzwecke zur Verfügung stehenden Mittel eine Einschränkung erfahren hätten, von der alle Wirtschaftsgebiete betroffen seien. Unter Bezug auf ein Schreiben StS Schäffers vom 15.2.31 führte Trendelenburg aus, daß Reichssteuern der Wirtschaft zu Kreditzwecken nicht zur Verfügung gestellt werden könnten. Die Kreditgewährung sei Aufgabe der Rbk. Statistische Angaben hätten ergeben, daß der Anteil Sachsens an den Krediten der Rbk dem der anderen Länder entspreche (Schreiben Trendelenburgs vom 23.2.31 mit Abschrift des Schreibens Schäffers an Trendelenburg vom 15.2.31 in R 43 I /659 , Bl. 51–54).

6. Handelsvertragsverhandlungen.

Es wurde der Wunsch geäußert, daß Vertreter der sächsischen Industrie zu den Handelsvertragsverhandlungen zugezogen würden, um die Belange Sachsens in den Verhandlungen rechtzeitig vertreten zu können. In diesem Zusammenhang wurde der Zolltarif mit Österreich erwähnt, wonach Österreich derartig hohe Zollmauern errichtet habe, daß es der sächsischen Industrie nicht möglich sei, nach Österreich zu liefern. Auch im Verhältnis zur Tschechoslowakei[805] gelte das gleiche. Hier komme erschwerend noch hinzu, daß in der Tschechoslowakei erheblich niedrigere Löhne gezahlt würden als in Sachsen.

Außerdem wurden die im Schreiben des Verbandes Sächsischer Industrieller vom 27. Januar d. Js. niedergelegten Ausführungen in der gleichen Form von Herrn Tümmler dem Herrn Reichskanzler unterbreitet. Es darf auf das Schreiben Bezug genommen werden12.

12

In diesem Schreiben hatte der Verband Sächsischer Industrieller darauf hingewiesen, daß die Konkurrenzfähigkeit der sächsischen Metallindustrie wegen der – im Vergleich zu den Metallzöllen der Tschechoslowakei, Österreichs, Spaniens und Polens – überhöhten dt. Metallzölle beeinträchtigt sei (R 43 I /2423 , Bl. 122–123).

7. Die schwierige Lage des Zwickauer Steinkohlen-Bergbaues wurde eingehend dargelegt und der Wunsch geäußert, daß die Reichsregierung dem Zwickauer Kohlenbergbau in der gleichen Weise finanziell helfe, wie es im Waldenburger Kohlenrevier geschehen sei. Hierbei kamen auch die Lohnstreitigkeiten im sächsischen Steinkohlenbergbau zur Sprache. Die Arbeitgeber hätten die Lohnordnung zum 31. Dezember gekündigt. Durch Schiedsspruch des Schlichters vom 31. Dezember sei mit Wirkung vom 1. Januar 1931 eine Senkung der Tariflöhne um 6% vorgeschlagen worden. Der Schiedsspruch sei vom Reichsarbeitsministerium für verbindlich erklärt worden.

Zur Kammgarnindustrie wurde bemerkt, daß der Export sehr stark zurückgegangen sei. Früher sei ein erheblicher Überschuß erzielt worden. Um die Erhöhung des Kammgarnzolles sei vergeblich gekämpft worden.

8. Von verschiedenen Herren wurde auf die dringende Notwendigkeit hingewiesen, die Produktionskosten zu senken. Die Produktionskosten seien zur Zeit so hoch, daß ein Wettbewerb für die sächsische Industrie nicht möglich sei. Außerdem wurde es als dringend notwendig bezeichnet, die Arbeitslosenversicherung umzugestalten und den wirklichen wirtschaftlichen Verhältnissen Deutschlands anzupassen. Hierbei wurde hingewiesen auf die Vereinfachung der Verwaltung sowie die Prüfung der Einzelfälle.

9. Im Anschluß hieran wurde von den Herren die Notwendigkeit betont, in eine Revision des Young-Plans einzutreten.

Hierzu bemerkte der Herr Reichskanzler, daß die Reichsregierung alle Maßnahmen für eine solche Revision treffe, aber sich den Zeitpunkt der Revision vorbehalten müsse. Wenn Deutschland im Innern weder finanziell noch wirtschaftlich gesichert sei, könne man nicht in die Revisionsverhandlungen eintreten, weil zu befürchten sei, daß in einem finanziell und wirtschaftlich unsicheren Zustand Deutschland bei der Revision keine nennenswerten Vorteile erzielen werde.

Im Laufe der Aussprache erwähnte der Herr Reichskanzler, daß die Reichsregierung alles daran setzen werde, um eine geordnete Etatwirtschaft sicherzustellen. Man werde auch an einen Abbau der Ministerien mit Ernst herangehen, um auch hier mit gutem Beispiel vorzugehen.

Am Schluß der Aussprache sagte der Herr Reichskanzler den Herren zu, daß er sich nach seiner Rückkehr nach Berlin mit den einzelnen Fragen erneut[806] beschäftigen werde, und daß er sich vorbehalte, Vertreter der sächsischen Industrie zu einer Aussprache über die einzelnen Fragen nach Berlin zu bitten13.

13

In dieser zweiten Besprechung, die am 6.3.31 stattfand, trugen die sächs. Industriellen erneut dem RK, dem RVM und StS Trendelenburg ihre Sorgen, Wünsche und Forderungen vor. Der RK sicherte seinen Gesprächspartnern zu, „alles daran zu setzen, der sächsischen Industrie zu helfen. Er sei bereit, engste Fühlung mit einem Kreise der Industriellen zu halten, weil er glaube, daß dies der geeignetste Weg sei, die zur Zeit bestehenden Schwierigkeiten zu beseitigen. Er könne nur wiederholt bemerken, daß die besondere Notlage Sachsens Anlaß gebe, engste Fühlung mit sächsischen Industrieführern zu halten. Die Reichsregierung sei bereit zu helfen, aber eine solche Hilfe hänge sowie das Gelingen des gesamten Sanierungsprogramms in erster Linie von einer Stabilität der politischen Ordnung in Deutschland ab. Sei die politische Ordnung in Deutschland nicht gesichert, so könne der Industrie überhaupt keine Hilfe gewährt werden“ (Vermerk Hagenows vom 11.4.31 über die Besprechung vom 6.3.31, R 43 I /2311 , Bl. 122–124; Material, das von den sächs. Industriellen für die Besprechung überreicht wurde, in R 43 I /2311 , Bl. 128–173).

H[a]g[enow]

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