1.1.1 (bru2p): Notlage preußischer Gemeinden.

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Notlage preußischer Gemeinden.

Der Preußische Minister des Innern, SeveringSevering, erklärte, daß die Anregung zu der Besprechung von ihm ausgegangen sei1. Er habe sich hierzu für legitimiert gehalten, nicht nur in seiner Eigenschaft als Kommunalaufsichtsminister, sondern vor allen Dingen auch als preußischer Polizeiminister. Veranlassung zu seiner Bitte sei die finanzielle Not zahlreicher preußischer Gemeinden, die durch die ins Ungemessene wachsende Last der Wohlfahrtsfürsorge entstanden sei. Die Hilfsmittel der Preußischen Staatsregierung seien erschöpft. Nicht nur die kleineren Industrieorte, sondern neuerdings auch die größeren Gemeinden, wie z. B. Duisburg-Hamborn2, seien soweit ausgepumpt, daß sie vor der Zahlungseinstellung stünden. Hier müsse das Reich eingreifen; denn auch das Reich habe ein vitales Interesse daran, Hungerrevolten, die die unausbleibliche Folge der Zahlungsunfähigkeit sein würden, zu verhüten. Die Notlage der Gemeinden sei leider keine Einzelerscheinung mehr, sie drohe allgemein zu werden. Das gelte insbesondere von den Industriegemeinden nicht nur im Westen, sondern auch in Mitteldeutschland. Dort seien z. B. Städte wie Eisleben, Bitterfeld, völlig am Ende ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit angelangt. Das Reich habe in einem früheren Stadium eine finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt3. Jetzt sei der Zeitpunkt gekommen, wo nicht länger gezögert werden dürfe. Die den Gemeinden selbst zur Verfügung stehenden neuen Einnahmequellen (Bürgersteuer, Gemeindegetränkesteuer, Gemeindebiersteuer)4 seien bei weitem nicht ergiebig genug, die Fehlbeträge zu decken. An einen Ausgleich[920] der Gemeindehaushalte im Jahre 1931 sei nicht zu denken. Er beziffere die Fehlbeträge für 1931 auf mindestens 100 Millionen RM. Mit den erheblichen Fehlbeträgen, die sich im Jahre 1930 ergeben hätten, hoffe er zur Not fertig zu werden, wenn das Reich den zur Stützung notleidender Gemeinden in Aussicht gestellten Betrag von 12 Millionen RM nunmehr bereitstelle. Bei schlüsselmäßiger Aufteilung dieses Betrages von 12 Millionen RM werde auf Preußen eine Summe von 9 Millionen RM entfallen, mit der Preußen bis zum Beginn des kommenden Etatsjahres die Situation werde retten können.

1

In der Einladung der Rkei zu dieser Besprechung vom 27.2.31 war auf die Initiative des PrIM hingewiesen worden (R 43 I /2321 , Bl. 245).

2

Der OB von Duisburg-Hamborn, Jarres, hatte in einem Schreiben an den RK vom 19.2.31 die verzweifelte finanzielle Lage der Stadt geschildert. Die Stadt werde Anfang März nicht mehr in der Lage sein, die Wohlfahrtsunterstützungen zu zahlen. Innerhalb eines Monats sei die Zahl der Wohlfahrtsempfänger von 13 647 auf 15 009 gestiegen. Von 439 000 Einwohnern stünden rund 110 000 in öffentlicher Fürsorge. Es sei der Stadt unmöglich, einen Kredit aufzunehmen, sie müsse vielmehr Anfang März kurzfristige Darlehen von 6,5 Mio RM zurückzahlen. Jarres hatte daher den RK „in letzter Stunde“ gebeten, der Stadt aus Reichsmitteln 6 Mio RM zur Verfügung zu stellen (R 43 I /2321 , Bl. 238–242). Der RFM hatte in einem Schreiben vom 24.2.31 an Jarres die erbetene Hilfe abgelehnt (Abschrift in R 43 I /2321 , Bl. 243). Weitere Telegramme über die Lage Duisburgs in R 43 I /2321 , Bl. 247–248.

3

Vgl. Dok. Nr. 126.

4

S. die NotVO vom 26.7.30, RGBl. I, S. 314  und die NotVO vom 1.12.30, RGBl. I, S. 587 .

Der Reichskanzler erwiderte, daß das Reich die Bedeutung der bestehenden Schwierigkeiten nicht verkenne. Es sei ja auch stets damit gerechnet worden, daß im März außergewöhnliche Maßnahmen zur Überwindung der Schwierigkeiten, die man ja schon lange habe kommen sehen, notwendig werden würden. Es sei für ihn von besonderem Interesse zu erfahren, wie hoch die kurzfristige Verschuldung der preußischen Gemeinden zur Zeit geschätzt werde. Man müsse sich ein Bild davon machen können, was kommen werde.

Der Reichsminister der Finanzen setzte auseinander, daß die Aufwendungen des Reichs für die Erwerbslosenfürsorge im Rechnungsjahr 1930/1931 über die ursprünglichen Ansätze des Haushaltsplans ganz außerordentlich weit hinausgegangen seien. Über die Etatsumme von ursprünglich 374 Millionen RM sei er schon jetzt auf mehr als 1 Milliarde hinausgegangen. Damit sei auch das Reich am Ende seiner finanziellen Leistungsfähigkeit angelangt. Es sei richtig, daß er ursprünglich beabsichtigt habe, 12 Millionen RM zur Unterstützung notleidender Gemeinden bereitzustellen. Er habe gehofft, diesen Betrag aus Ersparnissen bei der Krisenfürsorge hergeben zu können. Die Krisenfürsorge habe sich nämlich etwas günstiger entwickelt, wie man geschätzt habe. Die Hoffnung auf diese Ersparnisse sei jedoch in den letzten Tagen völlig zunichte geworden. Die Reichsanstalt habe nämlich die erhofften Ersparnisse in Anspruch genommen, weil der in der Krisenfürsorge auf die Gemeinden entfallende Kostenanteil von 1/5 der Aufwendungen nicht eintreibbar sei. Ferner habe die Arbeitslosenversicherung über den Voranschlag hinaus höhere Zuschüsse angefordert. Darüber hinaus habe die Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung angemeldet, daß sie auch in den ersten Monaten des kommenden Rechnungsjahres 1931 sich nicht aus den Beiträgen von 6½ v.H. finanzieren könne, daß sie vielmehr eines im Etat nicht vorgesehenen Überbrückungskredits von 80 bis 90 Millionen bedürfen werde5. Schließlich müsse auch die Reichsknappschaft über Wasser gehalten werden, obschon Reichsmittel für diesen Zweck nicht vorgesehen seien6. Er sehe einstweilen keine Möglichkeit zu helfen, wolle sich andererseits der Einsicht, daß unbedingt geholfen werden müsse, nicht verschließen. Letzten Endes müsse sich daher ein Weg finden, die Schwierigkeiten des laufenden Etatsjahres zu überwinden. Weit größer sei aber die Sorge für die Zukunft. Es gelte in erster Linie, die Vertrauenskrise in Deutschland zu überwinden. Die Weltkrise werde nur sehr langsam schwinden. Für das nächste Jahr müsse der jetzige Zustand der Erwerbslosenfürsorge jedenfalls geändert[921] werden. Der Zeitpunkt, an diese Änderung heranzugehen, sei vielleicht im Augenblick noch nicht gekommen. Dem Problem werde man aber nicht mehr aus dem Wege gehen können, sobald sich die Entwicklung der kommenden drei Monate übersehen lasse. Wenn das nächste Vierteljahr nicht eine sehr wesentliche Entlastung auf dem Arbeitsmarkt bringe, werde man unverzüglich an durchgreifende Reformen herangehen müssen.

5

Vgl. Dok. Nr. 269, P. 2.

6

S. dazu Dok. Nr. 238.

Der Preußische Finanzminister führte aus, daß im gegenwärtigen Augenblick zwei Dinge zu unterscheiden seien:

1. die Überwindung des akuten Notstandes,

2. die Vorsorge für das kommende Jahr.

Anlangend die erste Frage, so könne er feststellen, daß sowohl das Reich wie auch das Land Preußen in der Lage seien, den kritischen Ultimo März zu überwinden. Größte Schwierigkeiten beständen nur, um den Gemeinden über den Jahresschluß7 hinwegzuhelfen. Im äußersten Notfalle könne Preußen durch Vorgriffe auf das Jahr 1931 helfen; denn bekanntlich sei im Rechnungsjahr 1931 ein Ausgleichsfonds vorgesehen, der für die Senkung der Realsteuern bestimmt sei8. An diesen Ausgleichsfonds aber schon jetzt heranzugehen, und ihn seinem bestimmungsgemäßen Verwendungszweck zu entziehen, sei aber mehr wie bedenklich. Mit den Schwierigkeiten kleinerer Gemeinden werde er zur Not fertig werden können. Das sei aber nicht der Fall, wenn größere Gemeinden und Gemeindeverbände wie z. B. Duisburg und der Ennepe-Ruhrkreis zahlungsunfähig würden. Die größte Sorge mache ihm die Zukunftsentwicklung. Der preußische Haushalt sei, ebenso wie der Reichshaushalt, wohl nur auf dem Papier ausgeglichen. In Wirklichkeit sei die Einnahmeseite zu hoch geschätzt, und auch sonst berge der preußische Haushalt noch einige Gefahrenquellen. Aus diesem Grunde dürfe er den Ausgleichsfonds von 70 Millionen RM, den er für die Senkung der Hauszinssteuer und als Äquivalent für die Zinserhöhung bei den Aufwertungshypotheken unbedingt nötig habe, nicht zu schnell ausschöpfen, sonst sei er spätestens am 1. Oktober völlig festgefahren. Es sei ihm daher in erster Linie daran gelegen, daß man sich bald darüber schlüssig werde, wie man der Schwierigkeiten der Zukunft Herr werden wolle.

7

Damit ist der Abschluß des Rechnungsjahrs 1930/31 am 31.3.31 gemeint.

8

S. den 4. Teil, Kap. I § 11 der NotVO vom 1.12.30, RGBl. I, S. 584 .

Der Reichsminister der Finanzen wies nochmals darauf hin, daß es nach seiner Auffassung im Augenblick nur darauf ankomme, zu sehen, wie man über den Jahresabschluß hinwegkomme. Auch er sähe für 1931 schwarz in die Zukunft; andererseits halte er es auch für gefährlich, die Dinge allzu formal zu betrachten und unter allen Umständen darauf auszugehen, schon jetzt den Ausgleich für 1931 mechanisch herbeizuführen. Es könne sonst dahin kommen, daß man durch zu früh einsetzende Vorsorge, die sich möglicherweise anbahnende Besserung in verhängnisvoller Weise hemme. Nach seiner Meinung müsse man noch mal abwarten, wie sich die Dinge in den nächsten Wochen anließen. Wenn die Besserung ausbleibe, dann allerdings sei auch nach seiner Meinung der Zeitpunkt gekommen, tiefgehende Eingriffe in die Etats vorzunehmen.

[922] Staatssekretär Dr. GeibGeib wies auf die Arbeiten des von der Reichsregierung eingesetzten Untersuchungsausschusses für das Arbeitslosenproblem hin und empfahl, die von diesem Gutachterausschuß zu erwartenden Vorschläge abzuwarten9.

9

Vgl. Dok. Nr. 272, P. 1.

Der Preußische Ministerpräsident gab der Befürchtung Ausdruck, daß die Verhältnisse in Deutschland so bald nicht besser werden würden. Der Arbeitsmarkt verschlechtere sich immer weiter. Ernstliche Besserungsaussichten machten sich noch nicht bemerkbar. Bis jetzt habe sich die Reichs- und Staatsregierung von Gefahrenpunkt zu Gefahrenpunkt durchgeholfen; bisher mit Erfolg. Der März sei ein neuer Gefahrenpunkt. Dieser Monat sei sogar besonders gefährlich. Es müsse alles darauf ankommen, Unruhen zu vermeiden. Es werde aber unweigerlich zu Revolten kommen, wenn einzelne Gemeinden zahlungsunfähig würden und die Wohlfahrtserwerbslosen nicht mehr unterstützen können. Er verkenne nicht die Schwierigkeiten des Reichsministers der Finanzen. Schwer sei es insbesondere einen Weg zu finden, um Preußen allein zu helfen und Berufungen anderer Länder zu vermeiden. Er mache daher folgenden Vorschlag: Das Reich habe, wie ihm bekannt sei, in der Vergangenheit einzelnen Ländern Abschlagszahlungen auf das zu erwartende sogenannte Abrechnungsgesetz10 gewährt, z. B. Bayern11. Näheres darüber sei ihm allerdings nicht bekannt. Mit gleichem Recht könne nunmehr Preußen gleichfalls derartige Abschlagszahlungen erwarten. Wenn das Reich jetzt eine Abschlagszahlung von 8 Millionen an Preußen leisten wolle, so sei dies ein Weg, um aus der gegenwärtigen Situation herauszukommen.

10

Die RReg. Müller hatte in ihrem Finanzprogramm vom 9.12.29 die Vorlage eines Gesetzes über die Abrechnung zwischen Reich und Ländern über die schwebenden Entschädigungsansprüche (Eisenbahn, Wasserstraßen, Post) angekündigt: s. diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 374, Anm. 8.

11

Vgl. dazu diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 227.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß er zwar im Augenblick nicht sehe, wo er die 8 Millionen RM herbekommen solle, daß ihm aber im übrigen der Gedanke, Preußen jetzt eine Abschlagszahlung in dieser Höhe auf das Abrechnungsgesetz zu gewähren, eine annehmbare Lösung der Schwierigkeiten zu sein scheine. Er werde daher versuchen, den Betrag flüssig zu machen.

Mit Zustimmung des Reichskanzlers wurde daher in Aussicht genommen, die Weiterverfolgung der Anregung des Preußischen Ministerpräsidenten dem Reichsminister der Finanzen und dem Preußischen Finanzminister zu überlassen12.

12

RFM und PrFM verständigten sich darüber, daß ein Betrag von 2 Mio RM für Duisburg zwischen Reich und Preußen geteilt werden sollte (Vermerk des MinR Vogels vom 9.3.31, R 43 I /2321 , Bl. 259). Zur Fortsetzung der Beratung s. Dok. Nr. 261.

Auf Wunsch des Herrn Reichskanzlers stellte der Preußische Minister des Innern die alsbaldige Vorlage einer Denkschrift über den Stand der Verschuldung der Preußischen Gemeinden in Aussicht13.

13

Der PrIM übersandte am 5.3.31 eine Denkschrift über die Finanzlage der pr. Gemeinden unter besonderer Berücksichtigung der Wohlfahrtslasten (R 43 I /2321 , Bl. 260–290).

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