1.20.1 (bru2p): 1. Arbeitslosenproblem. a) Arbeiten der Brauns-Kommission über die Reform der Arbeitslosenversicherung, b) Arbeitsdienstpflicht, c) Verlängerung der Schulpflicht, d) Schulische und jugendpflegerische Betreuung jugendlicher Erwerbsloser.

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[987]1. Arbeitslosenproblem.
a) Arbeiten der Brauns-Kommission über die Reform der Arbeitslosenversicherung,
b) Arbeitsdienstpflicht,
c) Verlängerung der Schulpflicht,
d) Schulische und jugendpflegerische Betreuung jugendlicher Erwerbsloser.

Auf Anregung des Reichsarbeitsministers berichtete Reichsminister a. D. BraunsBrauns in großen Zügen über das Arbeitsprogramm der von ihm geleiteten Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage2. Er teilte mit, daß die Kommission bisher fünf Sitzungen von je drei Tagen abgehalten habe. Sie habe den gesamten Fragenkomplex, auf den sie ihre Gutachtertätigkeit erstreckt habe, in sechs große Kapitel eingeteilt. Für jedes Kapitel werde ein besonderes Gutachten verfaßt werden. Jedem Gutachten würden formulierte Vorschläge zu Maßnahmen der privaten Wirtschaft, der Verwaltung und der Gesetzgebung beigefügt sein. Bezüglich zweier Kapitel, in denen über die Frage einer Regelung der Arbeitszeit und der Behandlung der Doppelverdiener geurteilt werde, seien die Verhandlungen im wesentlichen abgeschlossen. Die Kommission werde diese beiden Gutachten hierüber noch vor Ostern der Reichsregierung zuleiten3. Bezüglich der übrigen Kapitel seien die Arbeiten in vollem Fluß. Die Kommission werde ihre Beratungen nach Ostern mit verstärktem Eifer fortsetzen und sie bis zum 11.–14. Mai zum vollständigen Abschluß bringen4.

2

Die Berufung der „Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage“ (Brauns-Kommission) ging auf eine Anregung des RArbMin. zurück (Vermerk von MinR Vogels vom 23.12.30, R 43 I /2039 , Bl. 50). Die Kommission, deren Mitglieder in einer Besprechung vom 12.1.31 bestimmt worden waren (R 43 I /2039 , Bl. 110) war am 5.2.31 zur konstituierenden Sitzung zusammengetreten (WTB-Berichte über die Beratungen der Gutachter in R 43 I /2039 , Bl. 172–176).

3

Die Kommission übersandte der Rkei am 27.3.31 ein Gutachten zur Arbeitslosenfrage und zum Problem der Doppelverdiener. Die Gutachter hatten eine Ermächtigung für die RReg. zur Herabsetzung der Arbeitszeit vorgeschlagen. Zur Bekämpfung der Doppelverdiener hatte die Kommission das Verbot des Nebenerwerbs für Angehörige des öffentlichen Dienstes und die Entlassung verheirateter Beamtinnen gegen eine entsprechende Abfindung angeregt (Gutachten mit Anschreiben der Kommission in R 43 I /2039 , Bl. 308–343).

4

Am 1.5.31 übersandte Brauns der Rkei den 2. Teil des Gutachtens „Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch Arbeitsbeschaffung“. Darin wurden Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Elektrifizierung, des Straßenbaus, der landwirtschaftlichen Meliorationen und der landwirtschaftlichen Siedlung empfohlen. Zur Finanzierung der Notstandsarbeiten schlug die Kommission eine Anleihe durch die Dt. Gesellschaft für öffentliche Arbeiten vor, gab aber zu, daß diese Anleihe wegen der Störung des dt. Auslandskredits schlecht zu plazieren sein würden. Direkte Zuschüsse aus dem Reichsetat und Subventionen für die Beschäftigung Arbeitsloser in Unternehmungen lehnte die Kommission wegen der angespannten Haushaltslage ab. Die Arbeitsdienstpflicht wurde wegen der hohen Kosten ebenfalls abgelehnt, dagegen wurde der freiwillige Arbeitsdienst befürwortet (R 43 I /2040 , Bl. 79–83). Im 3. Teil des Gutachtens „Unterstützende Arbeitslosenhilfe“ vom 28.5.31 sprach sich die Kommission für die Beibehaltung der ALV und gegen eine Verschmelzung der Krisenfürsorge mit der Wohlfahrtsfürsorge aus. Weitere Vorschläge betrafen Einzelbestimmungen des AVAVG (Gutachten mit Anschreiben des RM a. D. Brauns vom 1.6.31 in R 43 I /2040 , Bl. 301–331).

Über Einzelheiten wolle er sich im Augenblick nicht verbreiten, da ja die ersten Gutachten in Kürze zu erwarten und Ausführungen über die noch nicht abgeschlossenen Arbeiten verfrüht seien.

[988] Der Reichskanzler dankte Herrn Reichsminister a. D. Brauns für den von ihm gewährten Überblick über die Arbeiten der Gutachterkommission. Er bat, an dem in Aussicht gestellten Termin für den Abschluß der Arbeiten möglichst pünktlich festzuhalten, da die Reichsregierung Ende April bis Anfang Mai entscheidende und einschneidende Maßnahmen zur Regelung des Haushalts und Kassenlage treffen müsse und die Ergebnisse der Gutachterkommission bei diesen Entscheidungen verwerten wolle.

Der Reichsarbeitsminister erklärte, für ihn sei das Kernproblem eine Verminderung des Heeres der Arbeitslosen. Die Frage, ob dieses Problem durch Arbeitsbeschaffung gelöst werden kann, sei eine Frage nach der Möglichkeit der Aufbringung der erforderlichen Mittel. Nach seiner Meinung dürfe aber die Aufbringung außerordentlicher Mittel nicht der Arbeitslosenfrage angepaßt werden. Insofern verspreche er sich also von dem Schlagwort „Arbeitsbeschaffung“ keinen allzu großen Erfolg5.

5

Zu den Arbeitsbeschaffungsvorschlägen s. Dok. Nr. 151, Anm. 8 und Dok. Nr. 167, Anm. 20.

Die Frage der Verlängerung der Schulpflicht sei für den Augenblick überholt, nachdem der Beginn des neuen Schuljahres vor der Türe stehe. Während des Schuljahres sei eine Neueinschulung aus schultechnischen Gründen nicht möglich. Zudem sei auch die Verlängerung der Schulpflicht von der Kostenfrage abhängig. Die Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung könne irgendwelche Mittel für diese Zwecke jedenfalls nicht bereitstellen. Es empfehle sich, die Frage im Laufe des Jahres 1931 nochmals eingehend zu prüfen. Vielleicht könne man dann mit Wirkung vom 1. April 1932 zu praktischen Ergebnissen kommen6.

6

Die Einführung des 9. Schuljahrs war vom PrHandM Schreiber vorgeschlagen worden (Dok. Nr. 167, Anm. 20). Der RArbM hatte in einem Schreiben an den StSRkei vom 13.12.30 trotz finanzieller Bedenken der Länderregg. und der Arbeitgeberverbände die Einführung des 9. Schuljahrs befürwortet. Der RArbM hatte sich bereiterklärt, den Ländern aus der ALV 11 Mio RM für das Schuljahr 1931/32 zur Verfügung zu stellen. Dagegen hatte der RIM mit Schreiben vom 23.1.31 gegen das 9. Pflichtschuljahr Bedenken erhoben, da die pädagogische Form für das 9. Schuljahr noch nicht gefunden sei (Schreiben des RArbM in R 43 I /2039 , Bl. 20–30; Schreiben des RIM mit Anlagen, R 43 I /2039 , Bl. 137–150; Referentenvortrag des MinR Wienstein vom 16.2.31, R 43 I /2039 , Bl. 151–160).

Die Einführung einer Arbeitsdienstpflicht werde vom Reichsarbeitsministerium abgelehnt7. Die Bestrebungen auf Einführung eines freiwilligen Arbeitsdienstes[989] würde dagegen von ihm gern gefördert werden8. Allerdings verspreche er sich von den nach dieser Richtung bestehenden Möglichkeiten keinen allzu großen Erfolg.

7

Das RArbMin. lehnte vor allem aus finanziellen Gründen die Arbeitsdienstpflicht ab. In einer Besprechung des RArbMin. mit Vertretern der wirtschaftlichen Spitzenverbände am 12.1.31 hatte MinR Lehfeldt einen Vergleich zwischen den Kosten der ALV und den voraussichtlichen Kosten der Arbeitsdienstpflicht angestellt: In der ALV werde, einschließlich der Verwaltungskosten, pro Arbeitsloser und Monat rd. 80 RM, also 960 RM im Jahr ausgegeben. Zum Vergleich könne dienen, daß in der Reichswehr pro Kopf für Verpflegung, Bekleidung, Unterkunft etc. jährlich rd. 1400 RM entfielen. Würden im Arbeitsdienst auch nur 50 Rpf. Lohn gezahlt, so würde sich der Aufwand auf rd. 1580 RM jährlich erhöhen. Bei der Bezahlung mit Tariflohn würde der Betrag um mindestens 1350 RM pro Jahr steigen. Hinzu kämen die Materialkosten für Meliorationen, Landgewinnung und Straßenbau in Höhe von 12–30 RM. Bei günstigster Berechnung würde ein Dienstpflichtiger 10 RM pro Tag kosten, also 3000 RM im Jahr. Für 100 000 jugendliche Arbeitspflichtige würden 300 Mio RM im Jahr aufgewendet werden müssen, gegenüber 72–80 Mio RM Unterstützungsaufwand. Ein Jahrgang jugendlicher männlicher Dienstpflichtiger, der etwa 450 000 Mann umfassen würde, würde mindestens 1,35 Mrd. RM erfordern. Über den wirtschaftlichen Wert der Arbeitsdienstpflicht ließen sich keine Berechnungen anstellen (WTB Nr. 81 vom 12.1.31, R. 43 I/2039, Bl. 102; Lehfeldts Ausführungen erschienen im RArbBl. 1931 II, S. 17).

8

Vgl. Dok. Nr. 319.

Schließlich sei nach seiner Meinung auch das Mittel der Arbeitsstreckung nur in beschränktem Maße anwendbar. Die Industrie sei in starkem Maße auf Auslandsaufträge angewiesen. Derartige Aufträge würden aber erfahrungsgemäß sehr häufig mit kurzen Lieferfristen erteilt. Sie müßten daher mit Beschleunigung fertiggestellt werden.

Zusammenfassend meinte er, daß sich ganz große Mittel zur Lösung des Arbeitslosenproblems kaum finden ließen. Das Problem sei eng verknüpft mit der Vertrauensfrage zu Staat und Wirtschaft. Die Wiederkehr und Stärkung des Vertrauens in diese Faktoren müsse aber von anderer Seite kommen, nicht von der Arbeitslosenseite her.

Zur Frage der jugendpflegerischen Betreuung jugendlicher Erwerbsloser bemerkte er, daß auf diesem Gebiet mit kurzen Anweisungen nicht viel geholfen werden könne. Auch hier handele es sich in starkem Maße um eine Kostenfrage9.

9

Die Initiative für eine besondere Betreuung arbeitsloser Jugendlicher war von den Gewerkschaften und Jugendverbänden ausgegangen: s. Dok. Nr. 189.

Von grundlegender Bedeutung sei das Problem der Regelung der Arbeitslosenversicherung, der Krisenfürsorge und der Wohlfahrtsfürsorge. Zu großen systematischen Änderungen sei er nicht bereit. Angesichts der unklaren Entwicklung der Zukunft schrecke er vor Experimenten, die unter Umständen in völliges Dunkel führen könnten, zurück. Er könne die Arbeitslosenversicherung nicht auf die guten Risiken beschränken, solange nicht absolut klar sei, daß für die auszuscheidenden schlechten Risiken auf andere Weise gesorgt werde. Die ohnehin notleidende Krisenfürsorge und Wohlfahrtsfürsorge könnten nicht weiter belastet werden.

Ob die Knappschaftsversicherung sich als Sonderversicherung weiter aufrechterhalten lasse, unterliege noch der Prüfung. Bei der Invaliden- und Angestelltenversicherung werde man im Laufe des Jahres mit Reformen beginnen müssen.

Im übrigen stimme er mit dem Reichskanzler darin überein, daß die Reformen, die in der Arbeitslosenfürsorge notwendig seien, Ende April – Anfang Mai durchgesetzt werden müßten, damit die Reformmaßnahmen mit Wirkung vom 1. Juni ab in Kraft gesetzt werden könnten, anderenfalls seien Reformen für das laufende Jahr zu spät.

Reichsarbeitsminister a. D. BraunsBrauns führte weiter aus, daß die Gutachterkommission damit rechne, daß bei Durchführung ihrer Vorschläge schätzungsweise bis zu 400 000 Arbeitslose in Beschäftigung kommen könnten. Die Gutachterkommission rechne auch stark damit, daß der Abschluß ihrer Arbeiten die Lage psychologisch erleichtern werde. Vielleicht werde die psychologische Hilfe sogar am meisten wirken. Als Beispiel für Maßnahmen, die in erster Linie psychologisch zu wirken bestimmt sind, nannte er die zu erwartenden Vorschläge[990] über die Beschränkung des Doppelverdienertums. Die jugendpflegerische Betreuung empfahl er in erster Linie den Ländern zu überlassen, weil diese auf diesem Gebiet besser helfen könten. Die Kostenfrage sei jedenfalls nicht erheblich. Er wiederholte, daß der Ausschuß seine Arbeiten voraussichtlich bis zum Himmelfahrtstage (14. Mai) abgeschlossen haben würde.

Reichsminister a. D. Brauns verließ sodann die Sitzung.

Reichsminister TreviranusTreviranus meinte, daß die voraussichtlichen mageren Ergebnisse der Gutachterkommission in der Öffentlichkeit enttäuschen würden. Er empfahl daher, den freiwilligen Arbeitsdienst besonders nachdrücklich zu mobilisieren. Die Möglichkeit hierzu sei nach seiner Meinung in erster Linie durch ein Zusammenwirken mit den Wehrverbänden gegeben. Als Arbeiten kämen in Frage: Die Aufarbeitung von Holzvorräten und die vermehrte Bearbeitung von Ödland. Ferner müsse die Ansiedlung finanziell erleichtert werden. Die Reichsregierung dürfe sich nicht darauf beschränken, das Ergebnis der Kommissionsarbeiten abzuwarten; sie müsse auch aus psychologischen Gründen andere Methoden anpacken. Von der ihm durch den Kabinettsbeschluß vom 27.10.1930 gegebenen Ermächtigung zur Förderung der Landesmeliorationen durch Beschäftigung von Arbeitslosen10 habe er in den zurückliegenden sechs Monaten keinen Gebrauch machen können, weil ihm von den mitbeteiligten Ressorts des Reichs und Preußens allzu starke sachliche Hindernisse in den Weg gelegt worden seien.

10

S. Dok. Nr. 151, P. 2.

Der Reichskanzler erklärte, daß die in der Arbeitslosenversicherung vorzunehmenden Reformen bis Ende April vorbereitet sein müßten, da sie sonst zu spät kommen würden, um für 1931 zu helfen.

Ministerialdirektor WeigertWeigert erwiderte, daß der Reichsarbeitsminister die erforderlichen Arbeiten vorbereitet habe und den Kommissionsbericht nicht abwarten werde11.

11

Vgl. dazu Dok. Nr. 289.

Reichsbankpräsident Dr. LutherLuther wies darauf hin, daß für die Belebung des Kapitalmarktes eine gründliche Reform auf dem Gebiete der Arbeitslosenreform unerläßlich notwendig sei.

Ministerialdirektor WeigertWeigert führte aus, daß die Schwierigkeiten darin lägen, die richtige Linie zwischen Versicherung und Fürsorge zu finden. Tiefeingreifende systematische Änderungen seien im Augenblick aus den vom Reichsarbeitsminister dargelegten Gründen bedenklich.

Der Reichsarbeitsminister erwiderte auf die Ausführungen des Reichsministers Treviranus, daß nach seiner Meinung der freiwillige Arbeitsdienst in erster Linie von den ihn propagandierenden Organisationen in Angriff genommen werden müsse. Die in Frage kommenden Organisationen müßten sich aus eigener Initiative mit den Wehrverbänden in Verbindung setzen und Vorschläge ausarbeiten. Diese Vorschläge könnten alsdann von den amtlichen Stellen verbessert und gefördert werden. Von der Einführung einer Arbeitsdienstpflicht verspreche er sich, wie er nochmals betonen wolle, nur Mißerfolge.

[991] Staatssekretär ZweigertZweigert und Ministerialdirektor PellengahrPellengahr führten zur Frage der Verlängerung der Schulpflicht aus, daß sie mit dem Reichsarbeitsminister übereinstimmten, daß die Frage augenblicklich überholt sei und daß man jetzt nur noch im Laufe des Jahres 1931 Erörterungen darüber anstellen könne, ob etwa mit Wirkung vom 1. April 1932 ab praktische Neuerungen eingeführt werden könnten.

Zur Frage der jugendpflegerischen Betreuung jugendlicher Erwerbsloser führte Ministerialdirektor Pellengahr aus, daß die Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung sich des Problems bereits mit wünschenswertem Nachdruck angenommen habe12. Durch die Maßnahmen der Reichsanstalt würden jedoch nicht alle Jugendlichen erfaßt, insbesondere nicht die Jugendlichen über 18 Jahre. Gerade bei diesen Jahrgängen sei aber die Gefahr innerlichen Zerfalles mit Staat und Familie und die Gefahr der Radikalisierung besonders groß. Der Reichsminister des Innern sei der Überzeugung, daß auf diesem Gebiet mit verhältnismäßig wenig Mitteln noch viel erreicht werden könne, und zwar durch die Länderregierungen. Lehrkräfte, die ehrenamtlich tätig werden könnten, seien in ausreichendem Maße vorhanden. Für die sachlichen Ausgaben könnten die Kommunen und die Gewerkschaften in Anspruch genommen werden. Ein Reichszuschuß von 2–3 Millionen Reichsmark werde beste Hilfe leisten13.

12

In einem Rundschreiben vom 20.12.30 hatte der Präs. der RAfAuA alle Landesarbeitsämter angewiesen, im Winter 1930/31 besondere berufliche Bildungsmaßnahmen für arbeitslose Jugendliche durchzuführen (Abschrift in R 43 I /2039 , Bl. 141–143).

13

Der RIM hatte dagegen in seinem Schreiben vom 23.1.31 einen Betrag von 12 Mio RM aus den Mitteln der RAfAuA „zur Linderung der seelischen Not erwerbsloser Jugendlicher“ gefordert (R 43 I /2039 , Bl. 137–150; Zitat Bl. 139).

Der Vertreter des Reichsfinanzministers, Staatssekretär Dr. SchäfferSchäffer, meinte dagegen, daß die Aufwendung von Reichsmitteln für den genannten Zweck auch in der Höhe von 2 Millionen nicht nötig sei. Schon aus psychologischen Gründen müsse eine finanzielle Unterstützung mit kleinen Sondermitteln abgelehnt werden, weil mit derart vergebenen Mitteln erfahrungsgemäß nichts erreicht werde. Die den Ressorts zur Verfügung stehenden Mittel müßten ausreichen.

Der Reichsarbeitsminister brachte sodann zur Sprache, daß die Reichsregierung vor einigen Wochen die Auslauffrist in der Krisenfürsorge zugunsten der kommunalen Wohlfahrtsfürsorge vorübergehend verlängert habe. Die Frist für diese Maßnahme laufe jetzt ab. Er beabsichtige nicht, die Auslauffrist nochmals zu verlängern, und zwar wegen der für die Krisenfürsorge daraus entstehenden Mehrbelastung.

Staatssekretär Dr. SchäfferSchäffer unterstrich die Ausführungen des Reichsarbeitsministers, daß eine finanzielle Hilfe aus Reichsmitteln für etwaige Mehrlasten der Krisenfürsorge nicht möglich sei. Die Länder seien in der Lage, etwa notleidend werdenden Gemeinden nach dem 1. April aus Hauszinssteuerrücklagen zu helfen.

Das Reichskabinett nahm hiervon Kenntnis.

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