1.25.1 (bru2p): 1. Verordnung über Zollerhöhungen.

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1. Verordnung über Zollerhöhungen.

Der Reichskanzler wies auf die Bedenken hin, die einer baldigen Anwendung der Ermächtigung von Zollerhöhungen entgegenstehen1. Die Haltung des Landbundes und seines Präsidenten, Graf Kalckreuth, sei so feindlich gegen die Regierung2, daß es der Regierung sehr schwer gemacht werde, seine Forderungen zu erfüllen. Der Radikalisierung des Landvolkes müsse auf das Schärfste entgegengearbeitet werden, sonst werde es nicht möglich sein, die Landbevölkerung ruhig zu erhalten. Dauerndes Entgegenkommen scheine unerwünschte Wirkungen zu haben.

1

Das Gesetz über Zolländerungen vom 28.3.31 ermächtigte in Art. 1 Abs. 3 die RReg., den Zolltarif abweichend von den geltenden Vorschriften zu regeln und die vorläufige Anwendung zweiseitiger Wirtschaftsabkommen mit ausländischen Staaten zu verordnen. Diese Ermächtigung sollte bei einem Rücktritt der Reg. Brüning ihre Gültigkeit verlieren (RGBl. 1931 I, S. 101 ). Am 26.3.31 hatte der REM dem StSRkei einen VOEntw. über Zollerhöhungen mit folgendem Anschreiben übersandt: „Nachdem der Reichstag in seiner heutigen Sitzung das Gesetz über Zolländerungen in dritter Lesung verabschiedet hat, halte ich es für notwendig, daß die in diesem Gesetz der Reichsregierung gegebene Ermächtigung zu Zolländerungen wenigstens auf den Gebieten sofort ausgenutzt wird, wo eine unmittelbar wirksame Hilfe für die Landwirtschaft möglich ist. […] Der Entwurf sieht vor: die Erhöhung des Haferzolles, die Zölle für Hülsenfrüchte, die Beseitigung der Zollfreiheit für Industriestroh, die Erhöhung der Zölle für Korbweiden, Reifenstäbe, lebende Schweine, lebende Gänse, Fleisch und geschlachtetes Geflügel. Außerdem wird die Beseitigung der Zwischenzölle für Speck und Schmalz vorgeschlagen“ (R 43 I /2426 , Bl. 297–301; Zitat Bl. 297). Zu den vom RK geäußerten Bedenken vgl. seine Ausführungen über die Zollermächtigung in Dok. Nr. 266.

2

Vgl. Dok. Nr. 240, Anm. 9.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bat, die Zollvorlage nicht unter dem Gesichtspunkt des Agitationsbedürfnisses des Landbundes zu betrachten. Er vertrete nur sachliche Aufgaben, die im Interesse der Landwirtschaft selbst erforderlich seien.

Seine Bemühungen, eine Stimmung gegen die radikalen Tendenzen des Landbundes in der Landwirtschaft zum Durchbruch zu bringen, hätten durch sachliche Arbeit Erfolg gehabt. Die Mehrheit des Landbundes stehe auf seiner Seite. Nur durch weitere sachliche Arbeit im Interesse der Landwirtschaft könne diese Bewegung gefördert werden. Seit Anfang Dezember sei der Index für Vieh von 104 auf 83% der Friedenswerte gesunken. Die Erzeugnisse der Landwirtschaft lägen im Werte von 6 Milliarden unter 100% dieses Wertes.

Die Voraussetzung für die Anwendung der Ermächtigung, daß zunächst die Aufgaben erfüllt würden, die auf dem Gebiete der Selbsthilfe lägen, könne[1005] nicht wörtlich genommen werden, sonst würden notwendigste Maßnahmen für die Landwirtschaft hintangehalten.

Er bedauere, daß die Verhandlungen wegen der Zinssenkung im landwirtschaftlichen Genossenschaftswesen nicht rascher vorwärts gingen3. Widerstände lägen bei der Preußenkasse.

3

Vgl. Dok. Nr. 249, Anm. 3.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft begründete dann im einzelnen die Anträge auf Zollerhöhungen entsprechend seiner Kabinettsvorlage.

Bei den Leguminosen wies er auf die Notwendigkeit hin, nach dem Generalbestellungsplan 100 000 ha für diese Fruchtart zu verwenden. Durch Einfuhr aus dem Osten sei der Preis für Speiseerbsen unter dem von Weizen herabgedrückt, den er früher um 4 bis 5 Mark für den Doppelzentner überstiegen habe. Der Verbrauch sei zurückgegangen. Einschränkung des Anbaus käme in Frage. In Berlin sei der Preis 240 RM, in Posen 113 bis 132 RM4.

4

Der Zoll für Speiseerbsen sollte von 15 RM auf 20 RM, für Futtererbsen von 4 RM auf 8 RM je dz erhöht werden (R 43 I /2426 , Bl. 300).

Auch bei Korbweiden sei der Preis sehr gedrückt: 1,40 bis 2,00 RM gegen 3,00 RM für den Doppelzentner vor dem Kriege. Die Einfuhrware sei sehr billig. Geschälte Korbweiden brächten 30 gegen 64 M früher5.

5

Der REM hatte für ungeschälte Korbweidenstöcke 2 RM, für andere ungeschälte Korbweiden 5 RM, für geschälte Stöcke 6 RM und für andere geschälte Korbweiden 20 RM je dz vorgeschlagen (R 43 I /2426 , Bl. 300).

Der inländische Schweinepreis sei durch die Einfuhr bedroht. Wegen der billigen Futtermittel könnten Schweine in Memel zu 29 bis 31, in Malmö zu 30 bis 31, in Danzig zu 31 bis 32 und in Posen zu 24 bis 29 Mark für den Zentner Lebendgewicht abgegeben werden; rund 6 Mark Transportkosten kämen bis Berlin hinzu. In Deutschland betrügen die Produktionskosten allein etwa 55 RM. Deswegen schlage er vor, den Zoll auf 50 RM für den Doppelzentner zu erhöhen.

Der Getreidemarkt komme in Ordnung. Deswegen habe er der erhöhten Ausmahlung des Roggens zugestimmt6, um eine Steigerung des Brotpreises zu vermeiden. Auch die Herabsetzung der Beimahlungsquote für Inlandweizen von 65 auf 50% sei beabsichtigt7. 1,5 Millionen Tonnen Roggen seien in diesem Jahr mehr verbraucht worden als im Vorjahre; zur Hälfte als Ersatz für Weizen, zur anderen Hälfte für Eosinroggen. Die Weizeneinfuhr sei um 800 000 Tonnen gefallen. Hinzu komme die Umstellung von 500 000 ha vom Roggenbau auf Weizen. Ins neue Erntejahr würde nur ein Vorrat von etwa 150 000 Tonnen hinübergenommen.

6

S. die VO vom 27.3.31 über die Erhöhung des Ausmahlungssatzes für Roggen von 60% auf 70% (RGBl. 1931 I, S. 128 ).

7

Vgl. die VO vom 31.3.31 (RGBl. I, S. 134 ).

Nunmehr müsse der Veredlungsindustrie geholfen werden. Der Schweinebestand sei um 3 bis 4 Millionen gestiegen. Die Zahl der Zuchtsauen sei übergroß, auch die der Jungschweine. Der Überfluß werde wohl erst Anfang nächsten Jahres zurückgehen. Die Zölle würden zwar keine Preissteigerung herbeiführen, aber durch entsprechende Ausfuhr mit Hilfe der Einfuhrscheine könne[1006] der Markt reguliert werden. Im letzten Jahre seien nur 300 000 Stück mehr eingeführt als ausgeführt worden.

Auch wegen der Verhandlungen mit den östlichen Ländern müsse der Schweinezoll erhöht werden. Wien habe einen Einfuhrbedarf von 1 Million Stück; die Einfuhr der anderen Länder müßte unterbunden, der deutsche Überschuß dorthin gelenkt werden. Dadurch würde eine klare handelspolitische Linie geschaffen. In diesem Sinne habe Ministerialdirektor Posse bereits vorgearbeitet. Die östlichen Länder hätten sich damit abgefunden.

Die Zölle für Fleisch seien die logische Folge einer Zollerhöhung für lebende Schweine.

Er bitte, die Zölle noch vor Ostern in Kraft zu setzen. Es würde das Vertrauen zur Reichsregierung in der Landwirtschaft wesentlich steigern. Die Maßnahme würde aus allen Teilen des Landes dringend verlangt. Nach den bisherigen Verhandlungen sei mit Widerspruch bei der SPD nicht zu rechnen. Auch der Abgeordnete Dessauer hätte sich damit abgefunden.

Reichsminister TreviranusTreviranus führte aus, daß noch am Vormittage mit der Preußenkasse über die Zinssenkung abschließend verhandelt werde. Vor Ablauf von vier Wochen werde keine Entscheidung möglich sein. Der Eingang der beantworteten Fragebogen vollziehe sich schleppend. Sie würden nicht vor Mitte April vorliegen. Dann seien acht Tage zur Bearbeitung erforderlich.

Der Reichsarbeitsminister wehrte sich gegen die übermäßige Beschleunigung der Entscheidung. Zölle für Leguminosen würden der Landwirtschaft nicht viel helfen, aber die Konsumenten verärgern. Vor Zollerhöhungen für Schweine und Fleisch müßten mit den Fleischern wegen der Preisspanne Abkommen getroffen werden. Die Landesbehörden müßten in Richtung einer Senkung dieser Spanne wirken. Zölle würden weder Nutzen noch Schaden bringen. Die Preise für Schweinefleisch seien immer noch etwa das Doppelte und mehr der Einstandspreise des Fleischs. Würde die Zollerhöhung beschlossen, so wäre es nicht möglich, einen Druck auf sie auszuüben.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte hierzu, daß auch die Kleinverkaufspreise für Fleisch seit Ende Oktober wesentlich gefallen seien. Bei Schweinen von 1,06 RM auf 83,6 Pfg., bei Rindfleisch von 1,10 RM auf 89,3 Pfg., bei Kalbfleisch von 1,37 RM auf 1,17 RM. Die Bemühungen um Herabsetzung der Handelsspanne hätten im starken Maße eingesetzt. Die Genossenschaften seien mit den Konsumvereinen in Verbindung gebracht worden. Weiteres werde schwerlich geschehen können, zumal die Organisationen des Mittelstandes gegen diese Maßnahmen Sturm laufen. Das Schicksal der Landwirtschaft könne mit dieser Frage nicht verknüpft werden.

Staatssekretär TrendelenburgTrendelenburg führte aus, daß die Mehrheit des Kabinetts sich bereits für die Erhöhung der Zölle für Leguminosen ausgesprochen habe8. Es müsse nur noch entschieden werden, wann sie in Kraft treten.

8

S. Dok. Nr. 248, P. 1.

Hafer würde keine Schwierigkeiten bereiten.

[1007] Wegen der Korbweiden beständen ernste Bedenken. Die Körbe seien vertraglich gebunden. Eine Heraufsetzung der Zölle würde nur bewirken, daß statt der Weiden die fertigen Körbe eingeführt würden.

Die Zollerhöhung bei Schweinen würde auf die Preise keine Wirkung ausüben. Der Zoll von 50 RM für den Doppelzentner sei sehr hoch; er soll nicht über 36 RM hinaus festgesetzt werden.

Die Forderung einer Zollerhöhung für Industriestroh sei fallengelassen worden.

Vortragender Legationsrat EisenlohrEisenlohr nahm für das Auswärtige Amt dahin Stellung, daß es nur am Zoll für lebende Schweine interessiert sei, nicht an den anderen Zollforderungen. Der Reichsminister der Finanzen, mit dem er telefonisch gesprochen habe, habe sich ebenfalls gegen den Zoll für Korbweiden ausgesprochen.

Die Heraufsetzung des Schweinezolls auf 50 RM sei bedenklich. Sie könne das Zustandekommen der Zollunion mit Österreich gefährden. Die anderen Länder würden klar sehen, daß sie vom österreichischen Markte gänzlich ausgeschlossen werden sollten. Das sei nicht die Absicht des Auswärtigen Amts. Dieses Ergebnis solle erst allmählich erreicht werden. Ungarn habe bereits Widerspruch angemeldet. Eine mäßige Zollerhöhung würde bei Ungarn und Rumänien die Illusion wegen größerer Zollkontingente beseitigen.

Litauen führe 100 000 Stück nach Deutschland ein. Das Land wäre ruiniert, wenn diese Einfuhr abgeschnitten würde. Ein Zoll von 36 RM würde den notwendigen wirtschaftlichen Erfolg haben. Das Ausland sei an diese Höhe des Zolls bereits dadurch gewöhnt, daß er als Katastrophenzoll festgesetzt sei9.

9

Das Gesetz über Zolländerungen vom 16.4.30 ermächtigte die RReg., bei fallenden Schweinepreisen den Zoll auf 36 RM heraufzusetzen (RGBl. 1930 I, S. 134 ).

Der Reichsminister der Finanzen habe dem Schweinezoll in dieser Höhe zugestimmt unter der Voraussetzung, daß bei den rumänischen Verhandlungen ein Veterinärkontingent von 7000 Stück Rindvieh zugestanden würde. Von diesem Zugeständnis sei der Abschluß mit Rumänien abhängig10. Zerschlügen sich die Verhandlungen, so würde der Einfluß Frankreichs auf die Kleine Entente noch weiter verstärkt.

10

S. Dok. Nr. 286, P. 1.

Ministerialdirektor RitterRitter erklärte, daß der Reichsminister des Auswärtigen gegen die Inkraftsetzung der Zollerhöhung vor Ostern die schwersten Bedenken habe. Die Erregung im Auslande wegen der deutsch-österreichischen Abmachungen würde gesteigert.

Bei den weiteren Auseinandersetzungen über die Höhe des Schweinezolls erklärte sich der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft schließlich mit einem Zoll von 40 RM zufrieden. Den Katastrophenzoll hätte er längst zur Anwendung bringen können, er reiche nicht aus.

Der Reichsarbeitsminister dagegen wollte nicht über 36 RM hinausgehen.

Das Auswärtige Amt legte der Berechnung einen Preis von 30 RM zugrunde. Die Transportkosten seien von Ostpreußen nach Berlin früher auch vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft immer mit 10 RM angenommen[1008] worden. Wenn der Erhöhung des Zolles von 36 RM dann für den Doppelzentner noch 18 RM hinzutreten, dann stelle sich der Schweinepreis in Berlin auf 58 RM, während der Inlandspreis etwa 50 RM betrage.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wies darauf hin, daß der Marktpreis um 4 bis 5 RM höher liege als der Erzeugerpreis auf dem Gute. Er käme also auf einen Preis von 53 RM, der gerade ausreichen würde, aber keine Hoffnung auf eine Preissteigerung zulasse.

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Kabinett zur Frage der Zollerhöhungen für agrarische Erzeugnisse keine Beschlüsse fasse. Die Beschlußfassung solle in der Woche nach Ostern durch Rundschreiben der Reichskanzlei herbeigeführt werden11. Bei der Stellungnahme handele es sich also zunächst nur um Feststellung des voraussichtlichen Ergebnisses der schriftlichen Abstimmung.

11

Vgl. dagegen Dok. Nr. 279.

Auf Korbweiden wird sich diese Abstimmung nicht beziehen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft stellte den Antrag auf Erhöhung der Zölle für diese Waren zurück.

Die Entscheidung über die Höhe der Schweinezölle soll von Vereinbarungen der zuständigen Ressorts und insbesondere der Stellungnahme des Reichsministers der Finanzen abhängig gemacht werden12.

12

Dieser Absatz ist im Protokoll mit Bleistift durchgestrichen und am Rand mit Fragezeichen versehen worden.

Auch über die Höhe der Gänsezölle13 soll sich das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Reichsfinanzministerium einigen.

13

Vom 16. 7.–15. 10. sollte ein Zoll für Gänse von 1,50 RM pro Stück (bzw. 50 RM je dz), vom 16. 10.–15. 7. dagegen von 4 RM je Stück (50 RM je dz) erhoben werden (R 43 I /2426 , Bl. 301).

Das Reichsfinanzministerium hatte Bedenken wegen der Höhe und der Zeit, für die der Zoll von 4 RM gelten solle. Es schlug vor, vom 15. Oktober bis Anfang April einen Zoll von 2 RM und in der übrigen Zeit des Jahres den alten Zoll von 70 Pfg. festzusetzen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft widersprach mit Rücksicht auf die Tendenz, auch die Einfuhr junger Gänse zur Mast zu verringern, um den Absatz dieser Tiere durch die Landwirtschaft an die Mästereien zu steigern.

Wegen der Fleischzölle14 bestand Übereinstimmung darüber, daß sie sich in der bisherigen Relation nach den Schweinezöllen zu richten hätten.

14

Für Fleisch, außer Schweinespeck und Federvieh, sollte der Zoll u. a. von 45 RM auf 70 RM erhöht werden (R 43 I /2426 , Bl. 301).

Das gleiche soll für geschlachtetes Federvieh im Verhältnis zu den Gänsezöllen gelten. Wegen der Leguminosen wurden keine handelspolitischen Bedenken geltend gemacht. Es wurde nur darauf hingewiesen, daß der Zoll für geschälte Erbsen von 4 RM gebunden sei. Für Linsen solle ein Zoll von 4 RM für unsortierte und ungereinigte Ware, von 5 RM für sortierte und gereinigte Ware in Aussicht genommen werden.

[1009] Zur Beseitigung der Zwischenzölle für Speck und Schmalz15 führte der Reichsarbeitsminister aus, daß er nur zustimmen könne, wenn Abmachungen über die Handelsspanne mit den Fleischern getroffen seien. Allgemein fürchtete er von den Zollerhöhungen weitere Schwierigkeiten bei der an sich gespannten Gesamtlage. Es handelt sich um grundlegende Änderungen des Zolltarifs.

15

Vgl. den Kabinettsbeschluß vom 25.10.30, Dok. Nr. 149, P. 2.

Auf Wunsch des Reichskanzlers sagte der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft zu, daß er mit den Interessenten wegen der Handelsspanne bei Speck und Schmalz verhandeln werde.

Der Reichskanzler wurde ermächtigt, nach Abschluß dieser Verhandlungen über die Außerkraftsetzung der Zwischenzölle zu entscheiden.

Es bestand Einverständnis darüber, daß der Zoll für Oleomargarine auf 6 RM festgesetzt bleibt.

Wegen der Forderung des Auswärtigen Amts auf Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft zu einem veterinärpolizeilichen Kontingent von 7000 Rindern für Rumänien erklärte der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft daß er gegen das Kontingent keine Bedenken habe, wenn die veterinärpolizeilichen Bedenken tatsächlich behoben würden. Diese jedoch nur dann, wenn der Zoll nicht auf 36, sondern auf 40 RM erhöht würde. Auch darüber sollen weitere Verhandlungen zwischen den Ressorts gepflogen werden.

Zur Frage der Einfuhrscheine erklärte Vortragender Legationsrat EisenlohrEisenlohr, der Reichsminister der Finanzen habe unter Hinweis auf den Mangel an Mitteln jedes Entgegenkommen abgelehnt. Er lasse dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft anheimstellen, nach dem 1. April 1931 die erforderlichen Mittel für die Ausfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Dosenschinken aus dem eigenen Etat zur Verfügung zu stellen. Die Auseinandersetzung mit dem Reichsfinanzministerium könne dann später erfolgen. Er habe aber abgelehnt, dies als eine vorzugsweise Leistung anzuerkennen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft verwies demgegenüber darauf, daß die Einfuhrscheine weiterlaufen, wenn der Reichsminister der Finanzen nicht ausdrücklich Widerspruch erhebt. Dies sei aber nicht geschehen. Ein Vakuum sei auch unmöglich. Die Rechtslage sei klar. Das Reichsfinanzministerium habe 30 Millionen im Rahmen seines Etats Titel 9 a angeboten16, in erster Linie für Schweineausfuhr. Würde dieser Rechtsstandpunkt nicht anerkannt, so sei er nicht in der Lage, sein Amt weiterzuführen.

16

Vgl. Dok. Nr. 248, P. 1.

Der Reichsarbeitsminister wies auf die Schwierigkeiten hin, die ihm durch die agrarischen Konzessionen bei seiner Amtsführung entständen. Im ganzen würden jetzt weniger Löhne gezahlt als 1913. Der Index von 180% wurde nirgends erreicht17.

17

S. auch Dok. Nr. 278. StS Geib schrieb am 2.4.31 dem REM, daß infolge der Entwicklung der Getreide- und Mehlpreise die Brotpreise stark angestiegen seien. „Ich sehe nicht, wie unter diesen Umständen die bisher vom Reichskabinett verfolgte Lohnpolitik weiter aufrecht erhalten werden kann.“ Geib bat daher den REM um Maßnahmen gegen weitere Steigerungen des Brotpreises und erwähnte, daß die Vereinigung der Dt. Arbeitgeberverbände und der RdI in dieser Angelegenheit bei ihm vorstellig geworden seien (Abschrift in R 43 I /2547 , Bl. 33).

[1010] Der Reichskanzler ersuchte den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, sich wegen der Einfuhrscheine mit dem Reichsminister der Finanzen in Verbindung zu setzen.

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