1.186 (bru3p): Nr. 700 Allgemeiner Deutscher Beamtenbund an den Reichskanzler. 18. März 1932

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Nr. 700
Allgemeiner Deutscher Beamtenbund an den Reichskanzler. 18. März 1932

R 43 I /2683 , S. 967–973

[Betrifft: Vorgehen gegen nationalsozialistische Beamte]

Sehr geehrter Herr Reichskanzler!

Wir erlauben uns, in der Anlage von einer Veröffentlichung, die wir heute der Presse übermittelt haben, ergebenst Kenntnis zu geben1. Im Hinblick auf die durch die gestrigen Mitteilungen des Herrn Preußischen Ministers des Innern bekannt gewordenen Tatsachen2 erheben wir als Spitzenorganisation großer republiktreu eingestellter[2393] Teile der Beamtenschaft die Forderung, daß der Personalkörper aller öffentlichen Verwaltungen von solchen Persönen gesäubert wird, die unter Mißbrauch ihrer Staatsbürgerrechte auf Bürgerkrieg und Diktatur hinarbeiten. Eine längere Duldung eines solchen Treibens kann der republiktreuen Beamtenschaft, von der so viele materielle und ideelle Opfer im Interesse der Staatserhaltung verlangt werden, nicht länger zugemutet werden. Wir hoffen daher, daß Sie, sehr geehrter Herr Reichskanzler, die Initiative zu dieser so notwendigen Maßnahme ergreifen und die erforderlichen Schritte in die Wege leiten. Wir haben gleichzeitig das Bedürfnis, mit Ihnen hierüber, so bald es Ihre Zeit irgend zuläßt, uns persönlich zu besprechen und sehen daher einer gefl. Mitteilung über den Zeitpunkt gern entgegen3.

1

In der Anlage abgedruckt.

2

Der PrIM hatte am 17.3.32 mitgeteilt, daß während der RPräs.-Wahl am 13.3.32 die SA in Alarmbereitschaft versetzt worden sei, so daß anzunehmen sei, daß mindestens viele Gruppen und Unterführer der SA Gewaltmaßnahmen ins Auge gefaßt hätten. Die SA habe sich illegal bewaffnet und versucht, mit Flugblättern die pr. Polizei auf ihre Seite zu ziehen. Es seien auch Aufzeichnungen über die Einschließung Berlins durch SA-Formationen gefunden worden. Abschließend stellte der PrIM fest: „Alle diese Vorbereitungen haben mit Politik, mit staatspolitischer Erziehung oder weltanschaulicher Beeinflussung der NSDAP-Anhänger nicht das geringste mehr zu tun. Das sind schlechthin Vorbereitungen und Rüstungen für den Bürgerkrieg, die von dem Vorwand, nur für Unruhen von kommunistischer Seite zu gelten, nicht gedeckt werden. Sie sind ein frivoles Spiel mit dem Feuer, dem die Preußische Staatsregierung nicht länger zusehen wird. Eidliche Versicherungen auf die Legalität der nationalsozialistischen Organisationen können die Preußischen Verwaltungsbehörden nur dann respektieren, wenn die Praxis der NSDAP mit den Eiden der Führer im Einklang steht. Die Preußische Regierung ist jedenfalls nicht gesonnen, sehenden Auges eine Armee ausrüsten zu lassen, die nicht nur auf eine Herabminderung der Staatsautorität hinausläuft, sondern auch ein ständiges Element der Beunruhigung sein muß“. Am 17.3.32 durchsuchte die pr. Polizei die Geschäftsstelle der NSDAP in mehreren Städten (WTB Nr. 592 vom 17.3.32, R 43 I /2683 , S. 957–959; die Mitteilung des Pr.IM auch auszugsweise in Ursachen und Folgen, Bd. VIII, Dok. 1814; vgl. auch Severing, Mein Lebensweg, II. Bd., S. 328 f.). Anlaß zu der Polizeiaktion war ein Schreiben von RIM Groener an IM Severing vom 8.3.32 über die Bewaffnung der SA (Durchschrift im Nachl. Pünder , Nr. 97, Bl. 60–61, abgedruckt in Schulz, Staat und NSDAP, Dok. Nr. 60). Die NSDAP beantragte gegen Preußen beim Staatsgerichtshof eine einstweilige Verfügung, die am 26.3.32 mit einem Vergleich endete (WTB Nr. 659 vom 26.3.32 in R 43 I /2683 , S. 997).

3

MinDir. v. Hagenow lehnte in seiner Antwort vom 29.3.32 wegen des Osterurlaubs und des anschließenden Wahlkampfs des RK für die Stichwahl des RPräs. am 10.4.32 einen Empfang ab (Entw. von MinR Wienstein vom 26.3.32, R 43 I /2683 , S. 975).

Mit vorzüglicher Hochachtung

Allgemeiner Deutscher Beamtenbund

Der Vorstand

A. Falkenberg

Dr. Völter

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