2.143.1 (cun1p): Behinderung des Autoverkehrs durch Franzosen und Belgier im Einbruchsgebiet.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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Behinderung des Autoverkehrs durch Franzosen und Belgier im Einbruchsgebiet.

Bürgermeister Schmid erörterte die Ordonnanz Nr. 164, nach der im besetzten Gebiet Autoverkehr nur gestattet wird, wenn eine besondere Transporterlaubnis seitens der Einbruchsbehörden ausgestellt ist1.

1

Die Ordonnanz Nr. 164 vom 18. 4. (Wortlaut in RT-Drucks. Nr. 5876, Bd. 378, S. 90  ff.) war bereits am 24. 4. in der Rkei in einer Ressortbesprechung unter dem Vorsitz Bgm. Schmids besprochen worden. In der Aufzeichnung Wevers heißt es u. a.: „Die Ordonnanz hat den Zweck, den Verkehr mit Lastkraftwagen im altbesetzten Gebiet zu unterbinden. Bgm. Schmid stellt als grundsätzliche übereinstimmende Ansicht der Ressorts fest, daß die Ordonnanz in Verfolgung der bisherigen Grundsätze nicht beachtet werden dürfe. Die Versammlung ist sich jedoch darüber im klaren, daß die Verordnung den Lastkraftwagen-Verkehr im altbesetzten Gebiet unter Umständen völlig lahmlegen kann.“ (R 43 I /187 , Bl. 238). Durch Verfügung Nr. 39 vom 8. 5. dehnen die Besatzungsmächte den Geltungsbereich der Ordonnanz auch auf das neubesetzte Gebiet aus.

[439] Nach eingehender Erörterung wurde folgender Beschluß gefaßt: Die Reichsregierung will keinesfalls die französisch-belgische Eisenbahnregie sich durchsetzen lassen. Soweit Ersatzfahrzeuge, die Lebensnotwendigkeiten befördern, zuverlässig durch Ansuchen der Bescheinigung zu erhalten oder nur so zu erhalten sind, darf dieser Notwendigkeit von Privaten Rechnung getragen werden2.

2

Dazu Randbemerkung Kempners: „Die schlechte Formulierung stammt nicht von mir!“

Dieser Beschluß soll nur mündlich weitergegeben werden, insbesondere an die Kommunalverbände3.

3

In einem persönlichen Schreiben an den RK beschweren sich der PrMinPräs. Braun und der PrIM Severing am 3. 5. über die uneinheitliche Behandlung dieser Frage. In der Ressortbesprechung vom 24. 4. sei die Ordonnanz noch als politisch untragbar abgelehnt worden und entsprechend habe der PrIM die OPräs. und RegPräs. am 25. 4. verständigt, doch dann habe das Reichskabinett ohne Beteiligung der zuständigen pr. Ressorts die Frage erneut beraten, und Bgm. Schmid habe, ohne die pr. Reg. zu informieren, vor rheinischen OB die nachgiebigere Parole der RReg ausgegeben. „Ohne zunächst über das Für und Wider streiten zu wollen, müssen wir zu unserem lebhaften Bedauern feststellen, daß die Haltung der Regierung in dieser Angelegenheit der in Mitleidenschaft gezogenen Bevölkerung und den beteiligten Behörden und Organisationen als unklar und widerspruchsvoll erscheint und infolgedessen die Abwehrfreudigkeit zu beeinträchtigen geeignet ist. Mit starkem Befremden erfüllt uns aber vor allem das Verfahren, das seitens des Leiters der Zentralstelle Rhein-Ruhr in vorliegendem Falle eingeschlagen ist. […] Wir wissen uns frei von Ressorteifersucht und partikularistischer Engherzigkeit und bemühen uns, wie Sie, Herr RK, anerkennen werden, der bestehenden politischen Lage durch loyalste Unterstützung der Reichspolitik gerecht zu werden. Mit allem Ernst und Nachdruck müssen wir uns jedoch dagegen verwahren, daß durch Beiseiteschiebung der Exekutive Preußens die Grenzen verfassungsrechtlicher Zuständigkeiten, so wie geschehen, verwischt werden und dadurch, statt der gebotenen Einheitlichkeit in allen Maßnahmen verantwortlicher Regierungsstellen, Verwirrung entsteht, deren Folgen für den innerpolitischen Frieden und den Abwehrwillen der Bevölkerung verhängnisvoll werden können.“ (R 43 I /187 , Bl. 264 f.). Auf das nach Meinung Bgm. Schmids „völlig ungerechtfertigte und in seinen Tendenzen überaus kleinliche Schreiben der PrStReg.“ (Vermerk Schmids für den RK vom 18. 5.) antwortet der RK am 27. 5. mit dem Hinweis, daß in der Ressortbesprechung eine Kabinettsentscheidung ausdrücklich vorbehalten wurde und an der Kabinettssitzung vom 28. 4. StS Weismann als Vertreter Preußens teilgenommen habe (er fehlt in der Anwesenheitsliste!). Im übrigen sei die RReg. sich mit der PrStReg. völlig einig darin, daß der Abwehrkampf an Rhein und Ruhr einheitlich behandelt werden müsse. Es habe auch gewiß nicht in der Absicht Schmids gelegen, die pr. Exekutive beiseitezuschieben (R 43 I /187 , Bl. 265, 267 und 1790, R 43 I /1790 , Bl. 52).

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