2.159.1 (cun1p): [Reparationsfrage]

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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RTF

[Reparationsfrage]

Der Reichskanzler bespricht die Grundzüge der englischen und italienischen Reparationsnote2. Das zahlenmäßige Angebot könnten wir zwar modifizieren, aber nicht erweitern. Eine Konkretisierung der Garantien sei vertretbar. Wichtig[475] würde die Form der Fortführung der Diskussion sein. Es sei zweckmäßig, durch Fühlungnahme zu klären, wohin die Absichten der englischen und italienischen Regierung gingen3.

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Antwortnoten der brit. und ital. Reg. vom 13. 5. in RT-Drucks. Nr. 6204, Bd. 379, S. 19  ff.; die brit. Note auch in „Ursachen und Folgen“ Bd. V, S. 130 ff.

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Nach dem 2. Protokoll äußert der RK: „Die Noten sind nicht sehr erfreulich. Wir hatten mit großer Selbstüberwindung in unserem Vorschlag den Hughesschen Vorschlag aufgenommen; darauf ist die Antwort überhaupt nicht eingegangen. Sie bezieht sich nur auf: 1) Erhöhung des zahlenmäßigen Angebots, 2) die Garantie. Zu 1) können wir modifizieren, aber nicht erweitern, ohne uns vor aller Welt und vor dem deutschen Volk lächerlich zu machen als Menschen, die unter dem Druck der Verhältnisse ihre Überzeugung ändern. Zu 2) können wir eine Konkretisierung vertreten lassen. [.]“, R 43 I /1383 , Bl. 381-392, hier: Bl. 381

Der Reichsaußenminister erörtert den Ton der Noten, die Außerachtlassung wichtiger deutscher Vorschläge, so namentlich des Sachverständigengremiums und der wirtschaftlichen Kopperation. Etwaige Vorschläge von Rom und London auf dem Wege diplomatischen Meinungsaustausches würden beachtlich sein. Eine Spezialisierung der Garantien sei möglich.

Der Reichsjustizminister rät, sich nicht allzusehr auf die Möglichkeit einer bestimmten Summe festzulegen. Das jetzige Stadium sei jedenfalls nicht geeignet, Riegel vorzuschieben4.

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Hier folgt im 2. Protokoll eine Meinungsäußerung des RAM: „Solche Riegel seien für ihn vorgeschoben dadurch, daß er nicht nur in Reden und Noten eine bestimmte Überzeugung über die Leistungsfähigkeit Deutschlands kundgegeben habe, sondern insbesondere in unzähligen Gesprächen mit fremden Diplomaten sich darüber [verbreitet] und darauf hingewirkt habe, den unanfechtbaren Eindruck zu erwecken, daß hier eine Regierung spreche, die die Sache ganz ernst und aufrecht meine und, wenn sie die Zahl 20+5+5 nenne, fest davon überzeugt ist, daß damit die deutsche Leistungsfähigkeit erschöpft ist und fest entschlossen ist, auch nicht um eine Haaresbreite darüber hinauszugehen. Es sei für ihn vollständig unmöglich, darüber hinauszugehen. Natürlich könne man statt des Kapitalsystems das Annuitätensystems in den Vordergrund rücken, aber es wird sorgfältig und streng zu prüfen sein, ob die Gesamtbelastung nicht höher werde.“, R 43 I /1383 , Bl. 381-392, hier: Bl. 382f

Der Reichsernährungsminister Unser Angebot von 20 + 5 + 5 Milliarden würde unter den Modalitäten Bonar Laws 46,93 Milliarden ausmachen, nach einer Berechnung, die ein besonders sachverständiger Mann aufgestellt habe5.

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Der Bonar Law-Plan (abgedruckt im Weißbuch des AA „Die Pariser Konferenz. 2.–4. Januar 1923“; vgl. auch Dok. Nr. 19) sah die Ausgabe von Obligationen in Höhe von 50 Mrd. GM vor, die mit 5% verzinst und am 31.12.1954 zu pari zurückgekauft werden sollten, vorher bedeutend günstiger, im günstigsten Fall, bei sofortigem Rückkauf 1923, zu 50%. In den ersten vier Jahren sollten die Zinsen ganz gestundet werden, in den folgenden vier Jahren nur mit 4% gezahlt werden. Für den Kapitalwert der gestundeten Zinsen sollte Deutschland am 1.4.33 weitere 5%ige Obligationen über 17,31 Mrd. GM ausgeben, die am 31.3.1965 zu pari zahlbar wurden; doch sollte ein Schiedsgericht darüber befinden, ob und inwieweit Deutschland zur Nachzahlung der gestundeten Zinsen fähig sei. Ein rechnerischer Vergleich zwischen dem dt. Plan vom 2. 5. und dem Bonar Law-Plan ist sehr schwierig, da die Pläne in der Konstruktion stark voneinander abweichen und jeder Übertragung zahlreiche mehr oder weniger willkürliche Hypothesen zugrunde gelegt werden können. Mehrere Vergleichsstudien finden sich in den Akten des RFMin., darunter eine fünfseitige Studie, undatiert und ohne Verfasser, in der u. a. ausgeführt wird: „Der beste Vergleich zwischen dem deutschen Plan und dem Plan Bradbury [identisch mit dem Bonar Law-Plan] läßt sich dadurch gewinnen, daß man die aus dem deutschen Angebot sich ergebenden Zahlungen zur Einlösung der Obligationen Serie I [50 Mrd.] nach Bradburyschen Diskontsätzen verrechnet. Wenn Deutschland bis Ende 1923 20 Mrd. aufbringt, so sind davon 3,55 Mrd. M für 5% Zinsen der ersten vier Jahre zurückzubehalten. Es bleiben demnach 16,45 Mrd. M zur Verfügung der Alliierten übrig, die auf Serie I zum Einlösungskurs 50% mit 32,9 Mrd. anzurechnen sind. Dazu 5 Mrd. am 1.7.29, Einlösungspreis 73% = 6,85 Mrd.; dazu 5 Mrd. am 1.7.31, Einlösungspreis 76,5% = 6,05 Mrd.; zusammen 45,8 Mrd. Die von den 20 Mrd. zurückbehaltenen Zinsen von 3,55 Mrd. ergeben, zu 5% auf Zinseszins gelegt, bis Ende 1931 5,25 Mrd. Werden sie dementsprechend am 31.12.31 in Höhe von 5,25 Mrd. zurückbezahlt (Einlösungspreis 77%), so würde das eine weitere Streichung von 6,35 Mrd. der Serie I ergeben. Nach dem deutschen Plan würden also, falls es gelingt, 20 Mrd. bis Ende 1923 aufzubringen, nicht nur die sämtlichen Obligationen Serie I des Planes Bradbury im Nominalwerte von 50 Mrd. M abbezahlt werden, sondern es würde sogar noch ein kleiner Überschuß zur Abdeckung der von Bradbury nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehenen Obligationen der Serie II [17,31 Mrd.] verfügbar sein.“ (R 2 /3167 , Bl. 44-48). Nach diesem Umrechnungsschema dürfte auch der Gewährsmann des REM gearbeitet haben unter Benutzung leicht abweichender Hypothesen bei den Anleiheaufnahmen.

[476] Der Reichsfinanzminister Man dürfe nicht übersehen, daß wir in unserer Note für den Fall der Ablehnung der 30 Milliarden den Spruch eines internationalen Schiedsgerichts vorgeschlagen hätten. Hierin liege bereits das Zugeben der Bereitwilligkeit, eventuell weit über die 30 Milliarden hinauszugehen. Mit der Ausarbeitung eines neuen Schemas würde nichts gewonnen werden; man müsse sich das Verhältnis zum englischen Plan überlegen. Ein Vergleich zeige, daß ein erheblicher Unterschied zwischen dem Bonar Law’schen Plan und unserem vom 2. Mai nicht bestehe6. Gegen eine Sondierung habe er Bedenken; es könne uns dabei der Rat gegeben werden, eine erheblich höhere Ziffer zu nennen, und dann kämen wir in eine sehr unangenehme Lage. Finde man eine Brücke zum englischen Vorschlag, so sollte man einen entsprechenden neuen Vorschlag machen und dabei auch Verrechnung mit den internationalen Schulden vorschlagen. Die Frage der Garantien würde sich leicht regeln.

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In den Akten des RFMin. findet sich reiches Material für einen Vergleich zwischen dem dt. Plan vom 2. 5. und dem engl. Plan vom 2.1.23 (insbesondere in R 2 /2904  und 3167). Für die dt. Antwortnote schlug Kastl dem RFM am 14. 5. folgenden Passus vor, und zwar zur Ergänzung eines von StS Bergmann am 14. 5. vorgelegten neunseitigen Notenentwurfs (in R 2 /2904 , Bl. 79-87): „Trotzdem seit der Vorlegung des britischen Vorschlages die Besetzung des Ruhrgebiets erfolgt ist, durch welche die deutsche Wirtschaft die schwersten Störungen erlitten und die deutsche Währung eine neue ungeheure Wertverminderung erfahren hat, hat die deutsche Regierung in ihrem Vorschlag vom 2. Mai nicht bloß eine Leistung mit 30 Mrd. Gegenwartswert angeboten, sondern sich damit einverstanden erklärt, sich den Entscheidungen einer internationalen Kommission zu unterwerfen, welche die Reparationsschuld Deutschlands auf einen höheren Betrag als 30 Mrd. GM festsetzt. Darin liegt nicht bloß die Annahme der Verpflichtung zu einer höheren Kapitalschuld, sondern auch die Zustimmung zu einer höheren Annuität als derjenigen, welche bei einer 5%igen Verzinsung und 1%igen Tilgung für die angebotenen 30 Mrd. fällig wird. Der deutsche Vorschlag ist daher in seinem finanziellen Ergebnis dem britischen Vorschlag nicht bloß ähnlich, sondern er sieht sogar vor, daß sich Deutschland einer Entscheidung einer internationalen Kommission unterwirft, die die deutschen Leistungen entsprechend den Grundzügen des britischen Reparationsplans vom 2. Januar 1923 festsetzen könnte. In Erwägung dieser Tatsachen und in dem Wunsche, den verderblichen Konflikt im Ruhrgebiet zu beendigen und nichts zu unterlassen, um eine endgültige Regelung der Reparationsfrage baldigst herbeizuführen, erklärt daher die deutsche Regierung erneut, daß sie mit ihrem Angebot vom 2. Mai bereit war und auch heute noch bereit ist, Leistungen auf sich zu nehmen, wie sie in dem britischen Reparationsplan als deutsche Leistungen vorgesehen sind.“ (R 2 /2904 , Bl. 77 f.).

Der Reichskanzler Man könne nicht sagen, daß wir uns über die 30 Milliarden bereits hinausbegeben hätten, denn wir hätten ausdrücklich erklärt, daß wir diese Schätzung für die höchstmögliche hielten; daher könnten wir heute nicht beispielsweise 40 anbieten. Zur taktischen Frage sei zu beachten, daß eine Note immer etwas Starres sei, eine diplomatische Unterhaltung gebe größere Bewegungsfreiheit.

Der Reichsarbeitsminister ist für eine Sondierung. Zu einem neuen Schema von Annuitäten könne man vielleicht an Hand des Planes von Bonar Law gelangen.

[477] Der Reichswehrminister Es müsse alles geschehen, damit dieses Kabinett die Dinge zu Ende führe7 . Er glaube nicht, daß dem Rücktritt des Kabinetts die große Koalition folgen werde8. Wir sollten uns auf die internationale Regelung abstellen und erklären, daß wir in einiger Zeit völlig fertig sein würden9. Wir gäben damit auch kein Geheimnis preis, denn die Franzosen seien über die Lage sehr gut unterrichtet. Solche Erklärung würde aber den Druck auf England und Italien verstärken.

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Das 2. Protokoll enthält noch den zusätzlichen Satz: „Er könne sich nicht vorstellen, daß, wenn dieses Kabinett scheitere, etwas anderes als das Chaos bleibe.“ Eingangs äußert der RWeM lt. 2. Protokoll: „Die Note gehe bewußt auf das nicht ein, was wir uns als [Lösung] im Falle der Ablehnung des deutschen Angebots dachten. Es drängt sich die Frage auf, ob wir nicht zurückfragen sollten: Wir hätten uns bereit erklärt, sofern unsere Schuldenschätzung nicht für genügend erachtet werde, eine [internationale] Schätzung anzunehmen.“, R 43 I /1383 , Bl. 381-392, hier: Bl. 384f

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Zu den Rücktrittsgerüchten und den Spekulationen um eine Koalition mit der SPD s. Dok. Nr. 153.

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Hier folgt im 2. Protokoll eine Meinungsäußerung des RK: „Würde das nicht die Franzosen geradezu auffordern, im Ruhrgebiet die Lage zu verschärfen?“ Darauf nach dem 2. Protokoll Geßler: „Die Franzosen seien sicherlich gut unterrichtet, wir geben kein Geheimnis preis. Die Lage sei wie im Oktober 1918. Wir könnten mit einer solchen Erklärung leidlich den Druck auf England und Italien verstärken.“, R 43 I /1383 , Bl. 381-392, hier: Bl. 285

Der Reichsaußenminister Der Vorschlag des Reichswehrministers erscheine ihm sehr erwägenswert. Der Reichsaußenminister gab ferner folgende Erklärung ab10: „Ich halte es für eine Pflicht der Loyalität gegenüber dem Kabinett, schon heute hier mit aller Bestimmtheit zu erklären, daß ich mich unter keinen Umständen bereitfinden werde, über unser ziffernmäßiges Angebot vom 2. Mai auch nur um Haaresbreite hinauszugehen. Selbstverständlich ist eine Umwandlung des auf Kapital abgestellten Systems in ein Annuitätensystem möglich. Dabei würde jedoch mit größter Genauigkeit und Strenge darauf zu achten sein, daß die Gesamtlast in der umgewandelten Form nicht höher wird.“

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Diese Erklärung v. Rosenbergs wurde auf dessen besonderen Wunsch wörtlich ins Protokoll aufgenommen. Einen entsprechenden Antrag übermittelte er zugleich mit der handschriftlichen Erklärung StS Hamm am 15. 5. (R 43 I /1383 , Bl. 376-378, hier: Bl. 377; 379f).

Der Reichsinnenminister Die Lage sei dadurch verschlechtert, daß Poincaré den Anleihegedanken totmachen wolle. Unser Ziel sei die Wiedererlangung von Ruhr und Rhein. Es müsse zunächst mit England mündlich Fühlung genommen werden11.

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Das 2. Protokoll gibt die Äußerungen Oesers viel eingehender wieder: „Die Lage scheine ihm verschlechtert dadurch, daß Poincaré erkläre, auf den Anleihegedanken überhaupt nicht einzugehen, sondern die Verzinsung der Aufbauschulden von Deutschland zu verlangen. Der B. L. [Bonar Law]-Vorschlag sei in Paris und in Rom abgelehnt. Eine Änderung der Summen werde uns vorwärts bringen. Nach den Zuständen im Ruhrgebiet werden wir die 30 Mrd. nicht leisten können. Wir kommen daher mit 30 Mrd. ebenso in Verzug wie früher. Das wirkliche Problem sei auch nicht 30 oder 35 Mrd., sondern [die Lösung der Rhein- und Ruhrfrage]. Wenn er den Weg sehen würde, dieses Ziel zu erreichen, werde ihn eine Summe nicht schrecken; bringen wir die Franzosen nicht aus der Ruhr und den Rhein nicht frei, so sei es unmöglich, 30 Mrd. aufzubringen. Wenn es so stehe, daß die neue deutsche Note die letzte sei, so werde er dringend warnen, nun eine neue Note zu schreiben. Denn wenn sie abgelehnt werde, komme der Zusammenbruch. Es sei darum zu trachten auf dem Wege der Besprechung: Was sichert ihr uns zu? Haben wir die Möglichkeit, unser Land frei zu bekommen? Die Diskussion hätte die entscheidenden Fragen zu ergreifen. Der englische Bundesgenosse, so schlecht er wegen seiner Unzuverlässigkeit sei, wäre der einzige. Darüber sollte man Gewißheit zu erlangen versuchen, ob man das deutsche Land erhalten könne. Zu diesem Ziel halte er auch eine kühne Politik für notwendig. Wiedererlangung des deutschen Landes sei [das Entscheidende].“, R 43 I /1383 , Bl. 381-392, hier: Bl. 386

[478] Der Reichswirtschaftsminister Jeder Versuch, die Rhein- und Ruhrfrage bei den nächsten Verhandlungen in den Vordergrund zu schieben, werde sie zum Scheitern bringen. Die Verhandlungen müßten fortgesetzt werden. Über die 30 Milliarden könnten wir nicht hinaus12. Ein Annuitätenschema scheine möglich. Seines Erachtens dürfe man nicht aussprechen, daß es in gewisser Zeit zu Ende gehe, denn das würde den Widerstand im Inlande vorzeitig brechen. In mündlicher Besprechung aber könnte man England auf die Folgen hinweisen

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Folgt im 2. Protokoll: „Alle Wirtschaftskreise haben diese Summe für völlig unübersteigbar betrachtet.“, R 43 I /1383 , Bl. 381-392, hier: Bl. 387

Der Reichsminister für Wiederaufbau schlägt vor, zunächst das in konkrete Form zu bringen, was man als neues Angebot bringen könne, dann könne man leichter über die taktische Frage sprechen. Man müßte trachten, zur Verständigung zu kommen und gleichzeitig trachten, durch diesen Versuch das Volk auch für den Fall des Mißlingens hinter die Regierung zu bringen. Eine weitere Note würde notwendig sein; durch eine Sondierung könnte möglicherweise der Weg der Note verbaut werden.

Der Reichsaußenminister hält den Vorschlag des Reichsministers für Wiederaufbau für zweckmäßig.

Der Reichsfinanzminister ist gegen den Vorschlag des Reichswehrministers13. Die Brücke zum Bonar Law’schen Plan liege in der Erklärung, diesen Plan in seinen Grundzügen, soweit er sich auf die deutschen Leistungen beziehe, als Verhandlungsbasis anzunehmen mit der Einschränkung, daß das Schiedsgericht, das über die 17 Milliarden entscheiden solle, auch über die erste Serie von 50 Milliarden entscheiden müsse, wenn wir die Leistungen nicht aufbringen könnten14.

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Im 2. Protokoll wird dieser Satz deutlicher: „Reichsminister Hermes schließt sich Becker an, daß eine [Erklärung] in der Note, wir würden in einigen Monaten zu Ende sein, nicht gebracht wird und auch in mündlichen Verhandlungen nur sehr vorsichtig angedeutet werden könne. Sich auf den Schiedsgerichtsgedanken zurückzuziehen, werde nicht [ausreichend] sein; die Gegenseite werde das nicht ernst nehmen.“, R 43 I /1383 , Bl. 381-392, hier: Bl. 389

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Im Text fälschlich „15 Mrd.“, das 2. Protokoll schreibt dagegen richtig „50 Mrd.“. Lt. 2. Protokoll schließt Hermes mit den Worten: „Wenn wir jetzt nicht den Mut haben, den Schritt zu tun, versäumen wir die letzte Gelegenheit.“, R 43 I /1383 , Bl. 376-378; 381-392, hier: Bl. 378; 389

Der Reichsernährungsminister England habe uns darauf hingewiesen, daß wir nach unserem Plan kein richtiges Interesse an der Aufbringung der Anleihe hätten. Dem müßten wir Rechnung tragen und es daher so drehen, daß wir an den Anleihen interessiert seien. Wenn Minister Hermes vorschlage, 50 Milliarden zu bieten, so sei dies nicht notwendig, wir brauchten nur auf unserem Vorschlag zu bestehen, der auf 47 Milliarden hinausliefe.

Der Reichsverkehrsminister Man dürfe den Faden mit England und Italien keinesfalls abreißen lassen. Ohne eine formulierte Note könne man nur schwer im einzelnen Stellung nehmen. Vor einem amtlichen Hinweis, daß unser Widerstand nurmehr beschränkt sei, warne er. Das würde den Widerstand der Gewerkschaften erheblich mindern. Im übrigen müsse man mit den Garantien weiterkommen. Er sei einverstanden, daß die Reichsbahn nach Ablauf[479] von 4 Jahren die Garantie für 10 Milliarden übernehme15. Wenn sie wieder ganz in deutscher Hand sei, mache er sich stark dafür, dies zu leisten.

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So aufgrund handschriftlicher Verbesserung, ursprünglich und auch im 2. Protokoll: „20 Milliarden“., R 43 I /1383 , Bl. 376-378; 381-392, hier: Bl. 378; 390

Der Reichsfinanzminister stimmt der Betonung der Garantiefrage zu. Wir sollten zunächst Annuitäten im Sinne unseres Vorschlages anbieten. Sei der Unterschied unseres in ein Annuitätenschema umgegossenen Vorschlags von dem Plan Bonar Law nicht sehr erheblich, so brauchten wir im übrigen nicht bis zu den Bonar Law’schen Ziffern zu gehen16.

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Das 2. Protokoll bringt noch drei weitere Meinungsäußerungen: „RM Dr. Geßler: … Wenn wir aussprechen, daß unsere Widerstandsfähigkeit begrenzt ist, sprechen wir nur aus, was im Inland und Ausland die Spatzen von den Dächern pfeifen. Jedenfalls wäre das die Vorbereitung zur [Kapitulation], auf die man sich vorbereiten müsse für den wahrscheinlichen Fall, daß auch der neue Vorschlag nicht angenommen wird, weil Frankreich nicht die [Verständigung] will.

RM Luther steht in der Endauffassung Geßler nahe, hält aber die [ernsthaften] Bemühungen um einen Vorschlag für nötig.

RM Albert [warnt], sich zu sehr auf den Gedankengang Geßlers einzustellen. Der Krieg habe gezeigt, daß wir länger aushalten konnten als wir glaubten. (RM Groener: und noch länger hätten aushalten können); wir seien noch lange nicht am Ende.“, R 43 I /1383 , Bl. 381-392, hier: Bl. 391

Der Reichskanzler stellt fest, daß wir uns im neuen Angebot im Rahmen des alten halten sollten, in der neuen Note oder den vorhergehenden Sondierungen in der Pfänderfrage soweit als möglich gehen, alles aufführen, was wir zu bieten haben, und auf die Möglichkeiten der Kooperation der Industrien hinweisen. Das Anleihesystem solle in ein Annuitätensystem übertragen werden.

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