2.240.3 (cun1p): 3) Lieferungsabkommen mit der serbischen Regierung. (Reichsminister für Wiederaufbau – Rk 8082 – ) und

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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3) Lieferungsabkommen mit der serbischen Regierung. (Reichsminister für Wiederaufbau – Rk 8082 – )4 und

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Es handelt sich hier um drei Lieferabkommen, die am 11. 6. zwischen dem dt. Bevollmächtigten Cuntze und dem serbischen Justizminister Marcowitsch in Belgrad geschlossen wurden, nachdem in der Ministerbesprechung vom 25. 5. entsprechende Verhandlungen mit Serbien angeregt worden waren (s. Dok. Nr. 166). In seinem Schreiben an den RK – Rk. 8082 – legte der RMWiederaufbau Albert am 12. 7. die wichtigsten inhaltlichen Bestimmungen der mit Serbien ausgehandelten Verträge dar und resumierte: „Nach Ansicht der beteiligten Ressorts enthalten die Abkommen eine für die Interessen der deutschen Regierung günstige Regelung der schwebenden Streitfragen.“ (R 43 I /38 , Bl. 233). Dem Drängen Alberts auf endgültige Ratifizierung durch die RReg. schloß sich das AA mit Schreiben vom 19. 7. an, nicht zuletzt aufgrund eines Berichtes, den der dt. Botschafter in Belgrad am 10. 7. dem AA gegeben hatte. Dort hieß es u. a.: „Der Abschluß des Abkommens hat hier in der Regierung zweifellos guten Eindruck gemacht und auch die allgemeine Stimmung für Deutschland günstig beeinflußt, wozu auch die persönliche Art des Verhandelns von seiten Herrn Cuntzes beigetragen hat; sogar eine Zeitung wie die mit französischem Geld gespeiste ‚Politika‘ hat sich diesem Einfluß nicht entziehen können. Eine verspätete Ratifikation kann diese Vorteile, die doch stark zu Gunsten der Annahme des Abkommens durch uns beitragen, in Frage stellen.“ (R 43 I /38 , Bl. 246-248). Auch die Rkei sprach sich in einem Referentengutachten Wiensteins, dem sich Wever und Hamm anschlossen, für die baldige Ratifizierung aus (R 43 I /38 , Bl. 237 f.). Mit Telegramm vom 4. 8. teilte die dt. Kriegslastenkommission in Paris mit, daß die Repko Serbien für 1923 eine Sachlieferungsquote von 250 Mio GM zugesprochen habe. Daraufhin forderte der RFM am 6. 8. umgehende Erledigung seines Antrags vom 31. 7. (in R 43 I /39 , Bl. 40 f.) auf sofortige Einstellung der Sachlieferungen. Allein für Serbien würden sonst Lieferungen in Höhe von über 60 Billionen M entstehen; eine Summe, die um 1/3 die Gesamtsumme der schwebenden Schuld des Reiches übersteige (R 43 I /39 , Bl. 46 f.; Telegramm vom 4.8.23, s. Bl. 51.).

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