2.243.1 (cun1p): [Devisenbeschaffung]

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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RTF

[Devisenbeschaffung]

Die Besprechung ergab Übereinstimmung, daß die wertbeständige Reichsanleihe sofort mit großen Zeichnungen führender Wirtschaftler herauskommen müsse1. Daran knüpfte sich die Frage, wie ein großer Devisenfonds, der von ten[726] Hompel auf etwa ½ Milliarde beziffert wurde, auf raschestem Wege aus der Wirtschaft aufgebracht werden könne. Gegen den Vorschlag, das Aufbringen auf Industrie, Banken und Handel umzulegen und deren Berufsvereinigungen (Reichsverband der Deutschen Industrie, Zentralverband des Banken- und Bankiergewerbes, Zentralverband des Großhandels) mit den notwendigen gesetzlichen Vollmachten zur Niederstreckung auszustatten, erhoben Dr. Sorge, Dr. Bücher, von Mendelssohn und Bernstein Bedenken, da es deren Vereinigungen an dem notwendigen Apparat hierfür fehle. Sorge machte insbesondere geltend, daß die rasche Ankündigung einer solchen Maßnahme die Gefahr mit sich bringe, daß die eben für die Zeichnung der 50 Millionen gewonnenen Kreise, die sie für eine einmalige nicht wiederkehrende Leistung hielten, hierdurch abgeschreckt und auch der Eingang der 50 Millionen gefährdet werden könnte2.

1

Am 3. 8. hatte das RFMin. den Prospekt der wertbeständigen Reichsanleihe übersandt und in der Presse veröffentlichen lassen. Die Anleihe sollte danach bis zu 500 Mio GM betragen und in Stücken von 4,20 GM = 1 Dollar bis 4200 GM = 1000 Dollar ausgegeben werden, wobei die kleineren Stücke zu 1,2 und 5 Dollar nach 12 Jahren mit 170% des Nennwerts, die größeren Stücke bei 6%iger Verzinsung nach 12 Jahren zum Nennwert zurückgezahlt werden sollten. Der Zeichnungspreis betrug 100%, bei Einzahlung von Devisen 95%; die Anleihe ist von der Erbschafts- und Börsenumsatzsteuer befreit; der Zinsendienst soll durch Zuschläge zur Vermögenssteuer gesichert werden; insgesamt haften für Kapital und Zinsen die gesamte dt. Wirtschaft, jeder einzelne, soweit er über steuerpflichtiges Vermögen verfügt; die Anleihe ist bei den Darlehnskassen des Reichs beleihbar; die Einführung zum Börsenhandel erfolgt nach Ausgabe der Stücke, die für Mitte September vorgesehen ist; Zeichnungsbeginn ist der 15.8.23, Zeichnungsschluß bleibt vorbehalten (Anleiheprospekt in R 43 I /2439 , Bl. 20 f.). Die Bedingungen der Anleihe wurden in der Presse bereits am 2. und 3. 8. veröffentlicht, der offizielle Prospekt in Anzeigenform jedoch erst am 10. 8. und später. Der REM beklagte sich in einem persönlichen Schreiben an den RK am 6. 8. über die mangelhafte Propaganda für die Anleihe: „Nach der einmaligen Ankündigung in der Presse ist mit Ausnahme der Handelsteile der Zeitungen, soweit ich sehe, in erheblichem Umfange Zurückhaltung eingetreten, während nach meinem Gefühl die Goldanleihe als Angelegenheit von größter Bedeutung in der Presse und sonst ganz in den Vordergrund gerückt werden müßte. Das erachte ich für um so notwendiger, als aus dem Publikum im Privatverkehr manche Stimmen unberechtigter Skepsis laut werden. Tritt aber ein Mißerfolg bei der Goldanleihe ein, so ist auch die Lösung der Ernährungsschwierigkeiten hinfällig.“ (R 43 I /2439 , Bl. 63). Am 8. 8. berichtete MinDir. v. Brandt an StS Hamm über die verschiedenen Propagandamaßnahmen, die von einem Arbeitsausschuß für die wertbeständige Anleihe beschlossen wurden. Danach waren zwei Inserate für die Presse fertiggestellt, Besprechungen mit den Handelsredakteuren sowie mit den Girozentralen und Sparkassen und der Berliner Bankenvereinigung geführt worden; Besprechungen mit den Verlegern waren noch für den 9. und 10. 8. geplant; hervorragende Wirtschaftler sollten zu persönlicher Werbung für die Anleihe aufgefordert werden. „Im übrigen werden alle Maßnahmen erwogen und getroffen werden, um das Interesse der Öffentlichkeit an der Anleihe dauernd wach zu halten.“ (R 43 I /2439 , Bl. 36 f.).

2

Die Zeichnung von 50 Mio GM gegen Devisen war in der Sitzung vom 3. 8. beschlossen worden (Dok. Nr. 237).

Diese Frage soll morgen 9 Uhr im gleichen Kreise weiter besprochen werden3.

3

Über diese Besprechung fehlen Aufzeichnungen in den Akten der Rkei. Bücher nimmt im Auftrage des RdI auf diese Sitzung Bezug mit einem Telegramm an den RK vom 11. 8.: „In Verfolg gestriger Sitzung Rkei in Angriff genommene Propaganda für Goldanleihe stockt, weil uns zugesicherte Mitteilungen RReg. über Einzelheiten Anleihebegebung und Vergünstigung für freiwillige Zeichner ausbleiben. Amtlicher Anleiheprospekt sieht Zeichnungsbeginn Mitte August und Ausgabe Anleihestücke Mitte September vor, lehnt Zwischenschein ab. Urteil aller bisher befragten Industriellen geht dahin, daß, wenn nicht bei Zeichnung und Einzahlung sofort Ausgabe der Stücke erfolgt, Zeichnung für Wirtschaftskreise unmöglich ist.“ (R 43 I /2439 , Bl. 62).

Übereinstimmung bestand, daß wertbeständige Konten bei der Reichsbank, und zwar insbesondere bei Renten- wie bei Sparkassen, sofort eröffnet werden müßten, daß die Kreditgewährung der Reichsbank gemäß dem gegenwärtigen Bedarf sehr erheblich zu erweitern sei, endlich, daß die Devisenbeschaffung in den allernächsten Tagen durchgeführt werden müsse.

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