2.63.3 (cun1p): 3) Zu dem anliegenden Fragebogen.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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RTF

[213] 3) Zu dem anliegenden Fragebogen11.

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Der Fragebogen ‚Fragepunkte zur gegenwärtigen Lage. 30.1.23‘ liegt dem Protokoll nicht bei; er findet sich in R 43 I /206 , Bl. 459 f., 1133, R 43 I /1133 , Bl. 266 und 1493, R 43 I /1493 , Bl. 277-282. Unter sieben römischen Ziffern werden folgende Sachbereiche angeführt: Ruhrgebiet, Rhein, Internationale Lage, Innenwirtschaftlich, Vorbereitung der Reparationsfrage, Organisation, Staatspolitische Erneuerung; sie sind jeweils wieder in Einzelfragen unter arabischen Ziffern aufgegliedert, diese z. T. noch weiter mit Buchstaben. Im folgenden werden nur die angesprochenen Fragepunkte zitiert. Der abwesende RArbM nimmt am 7. 2. schriftlich zum Fragebogen Stellung und behandelt dabei auf sieben Seiten ausführlich die Punkte IV (Innenwirtschaftlich) und VII (Staatspolitische Erneuerung). (R 43 I /1133 , Bl. 262-265). In abgewandelter Form findet sich der Fragenkatalog in Dok. Nr. 78 wieder.

Zu Punkt I 112: Die Kohlenförderung sei bisher um etwa 30% zurückgegangen. Die Abführung nach Frankreich sei bisher verhindert, und man werde sie auch weiter zu verhindern suchen. Einige Züge seien von französischen Beamten geführt worden. Das Publikum müsse dahin erzogen werden, derartige Personenzüge nicht <zu benutzen>13.

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„Wie sind die Ergebnisse der Kohlenförderung in den letzten Tagen; wie der Abbeförderung nach Frankreich und Belgien und auch Deutschland rechts/links des Rheines? Wie sind die Möglichkeiten an der deutschen Westgrenze, die Abfuhr nach Frankreich und Belgien zu verhindern? Wo soll der deutsche Widerstand konzentriert werden?“

13

Handschriftlich von Wever verbessert, ursprünglich: „… derartige Kohlenzüge nicht zu belästigen, Sabotage sei verrohend.“

Zu 2 und 314 machte der Herr Reichsminister der Finanzen kurze Ausführungen15.

14

„2. In welchem Umfang ist Zollabschließung und ihre Abwehr möglich? Wie hoch wäre der Personalaufwand der Zollabschließung? Inwieweit ist Austausch zwischen r. und l. des Rheins unerläßlich notwendig? (Erfahrungen 1921) 3. Währungsfrage: Welche Möglichkeiten bestehen zur Einführung einer rheinischen Währung? Technisches dazu. Gutachten Havenstein, Wassermann, Bonn usw.

15

Am 2. 2. hatte der RFM auf Ersuchen Hamms in einem vierseitigen Schreiben dargelegt wie hoch der frz. Personalbedarf zur Ausübung der Grenzaufsicht und der Zollkontrolle sein würde und resumiert: „Man wird hiernach die Frage, ob die völlige zolltechnische Abschließung des besetzten Gebiets vom übrigen Deutschen Reich für die Besatzungsmächte durchführbar ist, wohl bejahen müssen, man wird jedoch andererseits in Rechnung stellen können, daß die Besatzungsmächte, die mit einem Widerstand der Bevölkerung und der Beamten im besetzten Gebiet in dem bestehenden Maße nicht gerechnet haben, vor einer Aufgabe stehen, deren Lösung ihnen, wenn überhaupt, erst nach längeren Vorbereitungen gelingen kann.“ (R 43 I /206 , Bl. 431-434). Über die mögliche Einführung einer besonderen Währung im bes. Geb. hatte am 29. 1. eine Besprechung der beteiligten Ressorts und der Rbk stattgefunden (Protokoll in R 43 I /206 , Bl. 361-363). Lt. Vermerk Kempners war man dabei „über akademische Erörterungen kaum hinausgekommen.“ Daher schlage er vor, daß der RK mit dem RbkPräs. die Frage telefonisch erörtere, „da hierdurch meines Erachtens die Sache am wirkungsvollsten getrieben werde.“ (R 43 I /206 , Bl. 305).

Es wurde sodann die Frage des Notgeldes besprochen, da die Reichsbank nicht die versprochenen Mengen an Banknoten überall habe hingeben können16. Ein besonderer Kommissar des Reichsministers der Finanzen überwache jetzt auch die Notenherstellung und Beschleunigung derselben. Notwendig sei es,[214] 100 000-Mark-Noten alsbald auszugeben. Die 50 000-Mark-Note hätte zweckmäßiger jetzt schon ausgegeben werden sollen.

16

Das Rbk-Direktorium schreibt dazu am 3. 2. an StS Hamm: „Wenn in den letzten Tagen vielfach nicht nur im besetzten Gebiet sondern auch im übrigen Deutschland starke Schwierigkeiten hinsichtlich der Befriedigung des Geldbedarfs hervorgetreten sind, so hängt dies damit zusammen, daß der übliche sehr starke Ultimobedarf durch die Folgen der Ruhrbesetzung, die außerordentliche Steigerung des Dollarkurses und die Notwendigkeit, zu Teuerungszulagen für die Beamten pp. am 31. 1. rund 100 Mrd. M neu bereitstellen zu müssen, eine ganz enorme und nicht vorher zu sehende Verstärkung erfuhr. Die Ansammlung von Beständen im besetzten wie im unbesetzten Gebiet war unter diesen Umständen nicht möglich.“ (R 43 I /206 , Bl. 446 f.). S. auch Anm. 7.

Der Herr Reichskanzler erklärte sich bereit, persönlich mit dem Reichsbankpräsidenten in dieser Hinsicht zu sprechen, da Brot und Geld unsere Munition seien.

Zu Punkt II 117 teilte der Herr Reichswirtschaftsminister mit, daß die Kohlenabbeförderung nach dem Rhein weitergehe.

17

„Kohlenförderung und Abbeförderung wie oben.“

Zu Punkt II 218: Ob es zweckmäßig sei, daß auch die ausübenden Forstbeamten den Dienst verließen, müsse noch geprüft werden.

18

„Zwangsvollstreckung in Domänen und Forsten.“

Zu Punkt III 319: Der Herr Reichsminister des Auswärtigen war der Auffassung, daß man das Rheinlandabkommen, das für uns ein Schutzabkommen sei, möglichst lange aufrechterhalten müsse. Der Reichskommissar müsse gleichfalls aushalten. Es müsse alles daran gesetzt werden, daß die Engländer nicht in die Notwendigkeit versetzt würden, infolge Verfehlungen deutscherseits abzurücken. Die von dem Herrn Reichsminister der Finanzen aufgeworfene Frage, ob es richtig sei, daß der Reichskommissar Prinz Hatzfeldt selbst noch in Koblenz bliebe und ob nicht etwa ein Vertreter genüge, wurde dahin beantwortet, daß er dort bleiben müsse, solange es irgend möglich sei, zumal es bedenklich sei, gerade Fürst Hatzfeldt aus den Rheinlanden wegzunehmen20.

19

Ein solcher Punkt fehlt im Fragebogen; gemeint ist offenbar der Punkt II 3; „Rechtlich: Was gebietet das Rheinlandabkommen noch? Inwiefern soll es gegenüber den Rechtsbrüchen noch als gültig anerkannt werden?“

20

S. dazu Anm. 2 zu Dok. Nr. 59.

Der Herr Reichsminister der Justiz teilte mit, daß die Vollstreckung von Gefängnisstrafen zum Teil in entsetzlichen Räumen stattfinde. Hierdurch sei der begreifliche Wunsch an ihn herangebracht worden, die Urteile doch in Deutschland vollstrecken zu lassen. Die allgemeine Auffassung ging dahin, daß dies nicht geschehen könne und daß die Vergewaltigten auch dieses Opfer dem Vaterlande bringen müßten21.

21

Diese Frage war insbesondere zwischen dem RJMin. und dem hess. JMin. umstritten. So schreibt der hess. Gesandte v. Biegeleben am 5. 2. an den RK: „Das hessische Justizministerium ist der Ansicht, daß die Vollstreckung von Strafen, die gegen Deutsche durch die Besatzungsgerichte verhängt werden, auch dann zu erfolgen hat, wenn die Bestrafung als Folge des rechtswidrigen Vorgehens der Besatzungsmacht anzusehen ist. Dieser Auffassung liegt in erster Linie die Ansicht zugrunde zu verhindern, daß Deutsche in französische Gefängnisse geschleppt werden, was für die Gefangenen u. U. die übelsten Folgen haben würde, während den Gefangenen im deutschen Gefängnis weitgehend entgegengekommen werden könnte.“ (R 43 I /206 , Bl. 440 f.). Als den dt. Justizbeamten die Mitwirkung am Strafvollzug gegen widerrechtlich verurteilte Deutsche generell untersagt wird, kommt es aus dem Rheinland zu zahlreichen Protesten gegen diese Anordnung, ohne daß sie vom RJMin. aufgehoben wird (Material in R 43 I /207 ).

Der Herr Reichskanzler bat Anweisung zu geben, daß alle ausgewiesenen Beamten eine Aufzeichnung über ihre Ausweisung und über die Begleitumstände und insbesondere über die Rückwirkung der Ausweisung auf die Familie, Krankheit usw. machten und den betreffenden Behörden einreichen sollten; auch an die Presse sollte eine Mitteilung gegeben werden.

Der Herr Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft brachte noch die Frage der Versicherungen für Rhein- und Ruhrgebiet zur Sprache, da sich[215] mit den Privatversicherungsgesellschaften Schwierigkeiten ergeben hätten. Es müßte unbedingt die Möglichkeit einer Rückversicherung gegeben werden22. Das Reichsschatzministerium wird es unternehmen, die Angelegenheit alsbald in Ordnung zu bringen.

22

Diese Frage hatte der Vertreter des REMin. bereits am 27. 1. auf einer Besprechung der Ruhrreferenten angeschnitten. Das Protokoll der Besprechung vermerkt darüber: „Der Vertreter des REMin. erklärt, daß die Eisenbahn und die Versicherungsgesellschaften für Transporte im Ruhrgebiet nach der gegenwärtigen Gesetzgebung nicht haften, wenn höhere Gewalt und ähnliches in Frage kommen. Es müsse daher sofort mit Rücksicht auf die Ernährung der Bevölkerung eine Rechtsgrundlage geschaffen werden. Man ist sich einig darüber, daß für den Transport von Lebens- und Futtermitteln besondere Maßnahmen in die Wege geleitet werden müssen. Das REMin. soll das Weitere veranlassen.“ (R 43 I /222a , Bl. 9).

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