2.133 (cun1p): Nr. 133 Aufzeichnung des Staatssekretärs Hamm über seine Mission in Den Haag. Haag-Bentheim, 20. April 1923

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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Text

RTF

[412] Nr. 133
Aufzeichnung des Staatssekretärs Hamm über seine Mission in Den Haag. Haag-Bentheim, 20. April 1923

R 43 I /36 , Bl. 267-272 handschriftlich1

1

Die Bleistiftaufzeichnung ist überschrieben: „Vorläufiger Bericht“. Wortkürzungen sind aufgelöst worden. Es findet sich auch eine maschinenschriftliche Durchschrift in R 43 I /36 , Bl. 273-279.

Herrn Dr. Reusch traf ich heute mittag im Haag2. Ich besprach mit ihm die Sachlage gemäß den Weisungen des Herrn Reichskanzlers; er hatte eben mittag aus London eine Depesche von G. [Geddes] erhalten des Inhalts, daß dieser wider Erwarten plötzlich verreisen mußte und daher bedauere, Herrn R. nicht sehen zu können. Herr R. erwiderte sofort, er bitte um neuen Terminvorschlag. Gleichzeitig depeschierte er an Kroeller, der zur Zeit in London ist, daß dieser dort bleiben möge. Darüber, ob G. wirklich durch dringende Reise am Zusammentreffen verhindert ist, hat H. R. keine bestimmte Kenntnis. Er wartet nun im Haag ab, um allenfalls Montag [23. 4.] oder – bei Wunsch des Herrn RK – schon Sonnabend [21. 4.] rüberzufahren3. Er glaubt, besser im Haag als in London auf der Lauer liegen zu sollen. Er hat nach der Rücksprache mit mir, da er nun ein Zusammentreffen für ungemein dringlich hält, nochmals depeschiert.

2

Das Zusammentreffen Hamms mit Paul Reusch hatte die Dt. Gesandtschaft in Den Haag verabredet, die telegrafisch von der Rkei am 19. 4. ersucht worden war, Reusch von der Ankunft Hamms am 20. 4. mittags zu unterrichten (Telegrammentwurf in R 43 I /36 , Bl. 257).

3

Lt. Telegramm der Rkei war die Abreise Reuschs von Hoek van Holland ursprünglich für den 20. 4. abends vorgesehen.

Auf seinen Wunsch fertigte und übergab ich ihm die in Abschrift anliegende Aufzeichnung über die Gedankengänge des Herrn RK. H. R. ist der Meinung, daß der Widerstand unbedingt weiter gehalten werden müsse. Er hält die sofortige genaue Ausarbeitung deutscher Vorschläge für dringend geboten, ohne ein sofortiges Angebot zu empfehlen. Wohl aber glaubt er, daß, wenn er durch G. zu B. L. [Bonar Law] komme, die von ihm zu vertretenden Gedanken auch schriftlich an B. L. gelangen müßten. Kommt er nicht zu B. L., sondern nur zu G., so wird er diesen veranlassen, die ihm von R. entwickelten Gedanken zur Weitergabe an B. L. niederzuschreiben und mündlich sich von R. die Übereinstimmung bestätigen zu lassen. Bei G. wie allenfalls bei B. L. wird R. seine Anschauungen als Privatmann entwickeln, der allerdings mit dem RK in persönlicher Fühlung steht, ihn übrigens „in der letzten Zeit“ nicht mehr gesehen hat. Frage, ob R. allenfalls auch zu Ll. G. [Lloyd George] gehen soll. Zur Botschaft will H. R. erst gehen, wenn Besprechungen mit B. L. gewesen. Kommt er nur zu G., so glaubt er die Botschaft nicht aufsuchen zu sollen4.

4
 

Aus den Akten der Rkei ergeben sich keine Hinweise auf den Verlauf der Mission Reuschs in London. Dagegen berichtet Botschafter Sthamer am 24. 4. an das AA: „Reusch hatte heute längere Besprechung mit Geddes, der Bonar Law noch heute abend unterrichten will. Weitere Besprechungen voraussichtlich morgen. Mitteilungen sind von Geddes günstig aufgenommen.“ (AA Büro RM 6, England Bd. 1). Lt. Aufzeichnung v. Schuberts vom 4. 5. beklagt sich Botschaftsrat Dufour-Feronce am 26. 4. darüber, daß Reusch dem Botschafter über seine bzw. Haniels Vorverhandlungen mit Geddes nicht berichtet habe. Er halte es für unbedingt notwendig, „daß wenigstens der Botschafter genau informiert werde über Verhandlungen, die prominente Deutsche mit prominenten Engländern führen, wenn es sich um Verhandlungen handelt, die die deutsche Politik so beeinflussen können, wie es vielleicht in dem gegenwärtigen Fall zutreffen wird.“ MinDir. v. Schubert unterstützt diese Auffassung, sonst könne „mit Leichtigkeit ein höchst gefährliches Durcheinander entstehen.“ (Aufzeichnung v. Schuberts vom 4. 5. im AA, a.a.O., vom RK am 8. 5. abgezeichnet).

[413] Sachlich ist H. R. der Meinung, daß wir nicht wohl jetzt schon eine ganz bestimmte unüberschreitbare Endsumme festlegen könnten. Er faßt seine Auffassung wie folgt zusammen: England möge folgenden Vorschlag den Mächten unterbreiten:

1. Deutschland nimmt die im Januar angebotene Anfangssumme auf sich und legt hierfür sofort Anleihen auf.

2. Der Mehrbetrag über diese 20 Milliarden soll nach Hughes’ Vorschlag von der Sachverständigenkonferenz festgelegt werden.

3. Diese Kommission soll ihre Arbeit im Laufe weniger Monate erledigen. Ihre Vorschläge müssen insofern endgültig sein, als sie nicht etwa für unbegrenzte Zeit neue unbestimmte Leistungen vorsehen dürfen.

4. Die deutschen Reparationsansprüche sollen, glaubt H. R., von uns nicht als solche förmlich angemeldet werden, da dies für Frankreich unannehmbar wäre, sondern bei Feststellung unserer jetzigen Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden.

H. R. ist morgen und übermorgen drahtlich über die Gesandtschaft im Haag oder das Büro seiner Gesellschaft dort oder im Hotel Des Indes zu erreichen.

Die Herrn Reusch von mir übergebene Aufzeichnung lautet:

Der Herr Reichskanzler entwickelte mir zur Mitteilung an Sie und zu Ihrer gefälligen Verwertung ungefähr die folgenden Gedankengänge: Der deutsche Widerstand ist nicht auf unbegrenzte Dauer aufrecht zu halten. Die Begrenzung liegt zunächst in der Unmöglichkeit, bei weiterer Verwüstung der Wirtschaft die Mark noch auf lange Zeit aufrecht zu halten. Die Zeit, für welche ein gewisses Maß von Festhalten gelingen wird, ist, wie vertraulich bemerkt wird, nicht mehr nach Monaten, sondern vielleicht nur mehr nach Wochen zu bemessen5. Die Regierung ist entschlossen, zur Verlängerung dieser Markstützung und damit des Widerstands alles zu tun, was in ihrer Kraft steht; sie ist dabei der Übereinstimmung mit allen Parteien des Reichstags und mit den Führern der Wirtschaft sicher. Sie wird nicht davor zurückschrecken, alle Reserven auszuschöpfen, die für die Reparationsleistungen vorbehalten waren und die Widerstandsfähigkeit auf Kosten und zu Lasten der Reparationsfähigkeit zu steigern und zu verlängern. Damit werden im gegenwärtigen Abwehrkampf die Mittel künftiger Reparationen erschöpft. Es liegt daher im eigensten Interesse der Reparationsgläubiger, dafür zu sorgen, daß Deutschland seinen Abwehrkampf bald einstellen kann. Das gilt insbesondere für diejenigen[414] Gläubiger, die kein politisches Interesse an der völligen Erschöpfung der deutschen Wirtschaftskraft haben. Der deutsche Abwehrkampf wird aber nur dann eingestellt werden und bei der Auffassung des deutschen Volkes eingestellt werden können, wenn Deutschland erträgliche Bedingungen erhält, die im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit liegen. Es ist also jetzt der Zeitpunkt der Intervention gekommen, wenn anders sich nicht eine Katastrophe ereignen soll, eine Katastrophe, die darin bestehen kann, daß die Bevölkerung an der Ruhr die äußersten Folgerungen zieht und es dort allenfalls zu schwersten Verwicklungen kommt, oder aber auch darin, daß sich die Lage im Innern in unheilvoller Weise verschärft und der Kommunismus sich erhebt und die Oberhand gewinnt.

5

An dieser Stelle wird in der Aufzeichnung folgende Anmerkung in Fußnote gemacht: „Die Reichsbank hätte vorgestern 70 Mio GM zur Befriedigung des Ansturms gebraucht; das entspräche einem Jahresbedarf von 21 Mrd. (nach dem Vortage 10 Mrd.), während tatsächlich Ein- und Ausfuhr nach Passivsaldo nur 6,4 und 2 – 3 Mrd. betragen.“

Das gegenwärtige Kabinett würde eine vernünftige Lösung der Reparationsfrage annehmen und durchführen können; ein anderes kaum. Nicht mit Unrecht ist im Reichstag und in der Presse betont worden, daß dieses Kabinett wahrscheinlich das letzte reparations- und unterschriftsfähige ist; ein anderes würde vielleicht mehr unterschreiben, aber sicher weniger leisten können. Fände sich ein solches Kabinett der Unterzeichnung eines unmöglichen Vertrags, so wäre das wahrscheinlich auch die innere Auflösung des Reichs. Eines allerdings kann diese gegenwärtige Regierung nicht: Phantasieangebote machen. Das aber hat eben auch der ganze Reichstag abgelehnt. Ultimaten und Diktate kann die Regierung nicht annehmen; auf ihnen zu bestehen, ist aber auch vom Standpunkt eines Reparationsgläubigers, der wirklich Reparation will, widersinnig, denn nur der Schuldner wird seine ganze Kraft anstrengen, der als sicheren Erfolg seiner Kraftanstrengung die Befreiung von seiner Schuldverpflichtung sieht.

Es ist dringlich geworden, daß Hughes und England nun alsbald die Konferenz einberufen. Aus der Rede des deutschen Außenministers und der anschließenden Debatte6 erhellt, daß im Wege einer Vereinigung des deutschen Vorschlages vom Januar 19237 mit dem Hughes’schen Gedanken der Sachverständigenkonferenz vorgegangen werden kann, so nämlich, daß mit der festen Anfangssumme des Pariser Vorschlags von 20 – 4 = 16 Milliarden eine bewegliche, durch das Urteil der Sachverständigen zu bestimmende weitere Zahlung bis zu einer zu Anfang festzusetzenden Endsumme kombiniert wird. Dabei würde Deutschland die feste Summe sofort auf dem Anleihemarkt unterzubringen suchen. Eine absolute Höchstgrenze ist jetzt von der deutschen Regierung nicht unbedingt verbindlich zu nennen; es kommt dafür auch auf die Modalitäten der Zahlung an; ebenso wird sich über den Zeitpunkt zu dem die letzte endgültige Schätzung erfolgen muß, reden lassen. Aber es darf natürlich keine Verlängerung der Ungewißheit ins Unbestimmte werden. In Frage steht ferner, von den 20 – 4 = 16 Milliarden noch jetzt etwa 1 Milliarde als Schaden und Minderung der Leistungsfähigkeit Deutschlands abzuziehen.

6

Rede v. Rosenbergs im RT am 16. 4. und anschließende Debatte mit Reden von Müller, Marx, Hoetzsch, Gothein, Stresemann, Leicht, Stoecker, Alpers, v. Graefe, Breitscheid, Lauscher, Helfferich, Ledebour, Moldenhauer und Frölich am 16., 17. und 18. 4. in RT-Bd. 359, S. 10539  ff.

7

Abgedruckt als Dok. Nr. 34.

[415] Sicher ist, daß Anfangs- und Endsumme geringer werden müssen, je länger der rechtswidrige Angriff Frankreichs mit seinen wirtschaftszerstörenden Folgen dauert. Je länger die Ruhraktion, desto geringer die Reparation, zumal Deutschland, wie gesagt, entschlossen ist, der Ruhrabwehr auch die Reparationsfähigkeit zu opfern. Darum kommt in der Reparationsfrage für Gebende wie Nehmende alles darauf an, daß die Ruhraktion baldigst liquidiert wird. Das müßte beiderseits in gleichem Schritt geschehen, in beiderseitigem Abbau, hier des Widerstands, dort der Besetzung und Entrechtung, wie sie in der Außerkraftsetzung der Behörden, der Ausweisung und Einkerkerung der der Heimat und der Freiheit wiederzugebenden Ausgewiesenen und Verhafteten liegt. Ein solcher Abbau kann beginnen, wenn der Hughes’sche Vorschlag verbindlich angenommen ist, oder wenn auf Intervention Deutschland und Frankreich sich einverstanden erklären8. Dann kann fortschreitend mit dem Abbau der Besetzung und Entrechtung Kohlen- und Kokslieferung wieder aufgenommen werden, und es kann der Abbau im Laufe von einigen (4 – 6 o. ä.) Wochen durchgeführt werden. Während der gleichen Zeit kann Deutschland auch schon auf den Anleihemarkt gehen. Darüber, daß die Deutsche Regierung bereit ist, volle Garantie aus der deutschen Wirtschaft, übrigens mit deren Zustimmung, für die Deckung der aus der Anleihe folgenden Lasten den Anleihegläubigern zu geben, haben Regierung, Reichstag und Wirtschaft keinen Zweifel gelassen. Über die Wege läßt sich sprechen.

8

In der Durchschrift heißt es fälschlich: „oder wenn auf Intervention Deutschlands Frankreich sich einverstanden erkläre.“

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