2.236 (cun1p): Nr. 236 Der Reichskanzler an den Sächsischen Ministerpräsidenten. 2. August 1923

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[708] Nr. 236
Der Reichskanzler an den Sächsischen Ministerpräsidenten. 2. August 1923

R 43 I /2308 , Bl. 94 f. Entwurf1

1

Der erste Entwurf des Schreibens ist schärfer gefaßt, von Hamm dann mit zahlreichen handschriftlichen Verbesserungen versehen worden. Das Reinkonzept, ebenfalls in R 43 I /2308 , Bl. 96 f.;98 f., ist von Cuno nur noch unwesentlich geändert worden. Auf dem Entwurf findet sich der Vermerk: „Der Herr RIM hat Bedenken gegen Polemik, ohne aber daraus Widerspruch ableiten zu wollen.“

[Betrifft: Innerdeutsche Spannungen]

Zu den in Ihrem Schreiben vom 25. Juli aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen, bin ich gern bereit. Die am 18. Juli veröffentlichte Erklärung der Reichsregierung hat sich dagegen gewendet, daß mit einer gewissen Kaltblütigkeit in steigendem Maße Möglichkeiten eines Bürgerkrieges erörtert wurden2. Der Zweck der Verlautbarung war, vor der Fortsetzung solchen außen- und innenpolitisch gleich schädlichen Verfahrens zu warnen und der Bevölkerung die Sicherheit zu geben, daß die Reichsregierung bereit und in der Lage ist, allen Versuchen gewaltsamer Auseinandersetzung und allen Anschlägen gegen Bestand und Verfassung des Reichs mit Erfolg entgegenzutreten.

2

Die Erklärung der RReg. vom 18. 7., die über WTB an die Presse gegeben wurde, ist abgedruckt in Ursachen und Folgen Bd. V, S. 152 sowie in Schultheß 1923, S. 136. Sie war ausgelöst worden durch einen Brief des DVF-Abg. Wulle an den RK vom 14. 7., der auch in der Presse veröffentlicht wurde und in dem der RK ersucht wurde, „im Interesse des deutschen Reiches gegen die Willkürherrschaft in Preußen, Sachsen und Thüringen und gegen die Vorbereitung des Bürgerkrieges durch die Kommunisten und ihre Freunde die Schritte zu unternehmen, die geeignet sind, unabsehbares Unglück von Deutschland abzuwenden.“ (R 43 I /2730 , Bl. 185). Der umstrittene Schlußsatz aus der Erklärung der RReg. vom 18. 7. lautete: „Daß die RReg. auch bemüht ist, mit den Landesregierungen von Sachsen und Thüringen im Interesse einer ruhigen Entwicklung unserer inneren Verhältnisse ein Einvernehmen zu pflegen, ist bekannt; sie wird es auch in dieser Beziehung nicht an pflichtmäßiger ernster Aufmerksamkeit fehlen lassen.“ Zahlreiche Pressestimmen dazu in R 43 I /2708 . Die sächs. Reg. hatte daraufhin mit Schreiben vom 25. 7. bei der RReg. u. a. angefragt: „Soll damit gesagt sein, daß die sächsische und die thüringische Regierung einer besonderen Oberaufsicht bedürfen; soll in dieser Beziehung behauptet werden, in Sachsen hätten die inneren Verhältnisse derartige Formen angenommen, daß von Sachsen aus ein Bürgerkrieg drohe?“ Dieses Schreiben wurde am 27. 7. der Presse übergeben und ist vollständig abgedruckt in Schultheß 1923, S. 139. Scharf reagiert auch der thüring. MinPräs., der am 3. 8. vor dem LT u. a. erklärt: „Die thüringische Regierung kann nach den Verhandlungen mit dem RIM nicht annehmen, daß dieser Angriff gegen Thüringen von dieser Stelle ausgeht. Sie muß vielmehr den Angriff aus einer partikularistisch beeinflußten Stelle herleiten. Die thüringische Regierung weist vor aller Öffentlichkeit den von der RReg. ohne jede Begründung in die Öffentlichkeit geschleuderten Anwurf, der geeignet ist, Thüringen als ein Land zweiter Klasse innerhalb des Deutschen Reiches erscheinen zu lassen, mit aller Entschiedenheit zurück.“ (R 43 I /2314 , Bl. 116).

Äußerungen der Besorgnis darüber, daß es zu schweren Konflikten kommen könne, waren der Reichsregierung insbesondere auch aus Sachsen und Thüringen zugegangen. Aus diesem Grunde wurde in der Verlautbarung besonders darauf hingewiesen, daß die Reichsregierung mit den Landesregierungen von Sachsen und Thüringen im Interesse der ruhigen Entwicklung unserer innenpolitischen Verhältnisse Einvernehmen zu pflegen bemüht sei, und daß[709] sie es in dieser Beziehung nicht an pflichtmäßiger ernster Aufmerksamkeit fehlen lasse.

Was Sachsen anlangt, so darf ich zur Begründung dieses Hinweises an die bedenklichen Erörterungen über Möglichkeiten eines Bürgerkrieges erinnern, die der sächsische Polizeioberst Schützinger in der „Glocke“ veröffentlicht hat3. In der zwischen uns bereits erörterten Rede in Niederplanitz vom 16. Juni haben Sie, Herr Ministerpräsident, auch nach der in der „Sächsischen Staatszeitung“ vom 25. Juni von Ihnen abgegebenen Erklärung von kommenden innerpolitischen, äußerst blutigen Auseinandersetzungen und davon gesprochen, daß der Kampf aus dem bürgerlichen Lager beginnen würde usw.4. Gerade gegenüber der hieraus entstandenen Beunruhigung, die weit über Sachsen und über Angehörige einzelner Parteien hinaus entstanden ist, hat die Reichsregierung in der Verlautbarung vom 18. Juli für notwendig befunden, besonders auf die Beziehungen zu Sachsen hinzuweisen. Wie bereits in mündlicher Erörterung habe ich auch hier zu erklären, daß die Reichsregierung es als ihre erste Pflicht gegenüber dem Reiche betrachten muß und wird, die Staatsordnung und Verfassung unter allen Umständen aufrechtzuerhalten.

3

Am 25. 6. hatte Schützinger einen Artikel „Polizei und Selbstschutz“ in der ‚Glocke‘ (Nr. 13) veröffentlicht, in dem es u. a. hieß: „Ich bin der Auffassung, daß wir den ganzen Selbstschutz sofort entbehren könnten, wenn wir die Reichswehr als ein einigermaßen verläßliches Instrument der Republik betrachten dürften. Der Blick aber, den ich anläßlich der Hamburg-Altonaer Hochverratsaffäre hinter die Kulissen der Reichswehr und der reaktionären Verbände werfen durfte [vgl. Dok. Nr. 188], hat in mir die Überzeugung gefestigt, daß auf Jahre hinaus die Reichswehr der bedenklichste Faktor eines Bürgerkrieges bleiben wird. Wir dürfen die Bedeutung dieser Tatsache nicht unterschätzen.“ Wegen dieses Artikels erhoben das Wehrkreiskommando IV und der RWeM nachdrücklich Protest beim Sächs.MinPräs. (Akten dazu im Nachlaß Geßler  im BA, Nr. 57, Das Jahr 1923).

4

S. dazu Dok. Nr. 215, Anm. 4.

Entsprechend dem Vorgange der sächsischen Erklärung ist auch diese Erwiderung der Presse zugänglich gemacht worden5.

5

Der ‚Vorwärts‘ schreibt dazu am 5. 8. im Anschluß an die Wiedergabe dieser Erklärung u. a.: „Was Herr Cuno vorbringt, sind nichts als leere Ausreden. Es wird von keiner Seite bestritten, daß es die Aufgabe der RReg. ist, die Staatsordnung aufrechtzuerhalten. Man findet im Gegenteil, daß sie viel zu wenig zu diesem Zweck getan hat, da sie dem Verfall der Mark und den sich aus ihr ergebenden wirtschaftlichen Nöten mit beispielloser Gelassenheit zusah und den umstürzlerischen Rechtsorganisationen den weitesten Spielraum gestattete. […] Wenn das Problem des Bürgerkriegs in der Presse und in Reden erörtert wurde, so deshalb, weil die Rechtsradikalen, durch die Passivität der RReg. ermutigt, mit dem Bürgerkrieg drohten.“ (Auszug in R 43 I /2308 , Bl. 131). Die Antwort der sächs. Reg. ist abgedruckt als Dok. Nr. 241.

C[uno]

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