2.54 (cun1p): Nr. 54 Bericht des hessischen Gesandten v. Biegeleben über nationalistische Ausschreitungen. 25. Januar 1923

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[194] Nr. 54
Bericht des hessischen Gesandten v. Biegeleben über nationalistische Ausschreitungen. 25. Januar 1923

R 43 I /206 , Bl. 48

Telefonat von Exzellenz v. Biegeleben am 25. Januar 1923, 9 Uhr abends1.

1

Das Telefonat ist anscheinend von MinR Kempner aufgezeichnet worden, der es am 25. 1. zur Vorlage bei StS Hamm bestimmt. Dieser gibt es am 26. 1. dem RWiM zur Kenntnis.

Aus Mainz werden schwere Ausschreitungen im Anschluß an die Verhandlungen gegen die Ruhrindustriellen gemeldet2. Es sind verschiedene Soldaten verprügelt worden. Die französische Wache wurde am Bahnhof am Aufziehen verhindert. Fensterscheiben wurden bei Franzosen kaputtgeschlagen. Nach den demonstrativen Huldigungen für Thyssen sind besonders jugendliche Nationalsozialisten nachts um 11 Uhr unfugstiftend durch die Stadt gezogen unter Absingen von Liedern wie „Siegreich wollen wir Frankreich schlagen“3.

2

Die Industriellen Thyssen, Kesten, Olfe, Tengelmann, Spindler und Wüstenhöfer waren aufgrund ihrer Weigerung, Kohlen an die Besatzungsmächte zu liefern, am 20. 1. verhaftet und trotz der Proteste der RReg., der Gewerkschaften und Betriebsräte, der Zechenleiter und anderer Gruppen am 24. 1. vor das frz. Kriegsgericht in Mainz gestellt worden. Sie wurden zu Geldstrafen zwischen 1620 und 224 066 Francs verurteilt. Das Verhandlungsprotokoll ist nach Aufzeichnungen des Strafverteidigers Dr. Grimm abgedruckt bei Spethmann: 12 Jahre Ruhrbergbau, 1929, S. 94 – 101; hier auch nähere Angaben über die triumphale Heimreise der Industriellen.

3

Der Reichsvertreter in Hessen, David, berichtet am 26. 1. über die Vorgänge in Mainz an den RK u. a.: „Bgm. Adelung gab mir einen Bericht über die Vorgänge am Tage vorher. Danach wuchs die Menge vor dem Gerichtsgebäude nach dem Schluß der Arbeitsbetriebe so gewaltig an, daß das städtische Polizeiaufgebot, selbst wenn es gemäß dem Wunsch der Franzosen hätte schärfer vorgehen wollen, doch ohnmächtig gewesen wäre. Gerade als der Vorsitzende des französischen Gerichts das Urteil zu verlesen begann, drang von draußen der brausende Gesang des Deutschlandliedes in den Gerichtssaal. Man stimmte dann aber auch Lieder wie ‚Siegreich wollen wir Frankreich schlagen‘ und ‚Weh, o weh Franzosenblut‘ an. Die Zahl der Versammelten wird auf 20 000 geschätzt.“ Im Anschluß an diese Kundgebung sei es dann zu einer Reihe von Ausschreitungen gekommen (R 43 I /206 , Bl. 64 f.).

Es wird hierfür erforderlich sein, daß die Reichsregierung durch einen Aufruf diese nationalsozialistische Meute zurückweist, da sonst schwerer Schaden für die deutsche Sache und für die deutsche Bevölkerung im besetzten Gebiet zu befürchten ist. Der Herr Staatspräsident4 läßt den Herrn Gesandten dringend bitten, sofort in diesem Sinne bei der Reichskanzlei vorstellig zu werden. Es muß unbedingt etwas von der Reichsregierung geschehen, daß diese nationalsozialistischen Elemente unsere gute Sache nicht weiter kompromittieren5. Das französische Blatt in Mainz spricht bereits in seiner heutigen Ausgabe[195] von alldeutschen Ausweisungen aus Mainz6. Diese Vorkommnisse werden von den Franzosen agitatorisch ausgenutzt.

4

Ulrich.

5

Ähnliche Forderungen erhebt der Düsseldorfer ADGB-Sekretär Meyer mit Schreiben vom 27. 1. (s. Anm. 8 zu Dok. Nr. 52). Die sozialdemokratische Presse wendet sich in diesen Tagen ebenfalls gegen nationalistische Übertreibungen. In der RT-Debatte vom 26. 1. warnt der SPD-Abg. Breitscheid davor, die Abwehrbewegung gegen die Ruhrbesetzung ins Nationalistische umzubiegen (RT-Bd. 358, S. 9526  ff.). Der pr. StKom. Weismann berichtet am 31. 1. über die Eindrücke verschiedener Arbeiterführer im neubesetzten Gebiet: „Allgemein betrachtet herrsche unter einem Teil der Arbeiterschaft ein gewisser Fatalismus. Die chauvinistischen und nationalistischen Bestrebungen hätten bewirkt, daß stellenweise Mißtrauen gegen die Unternehmer und auch gegen die Regierung Platz greife. Die freiorganisierte Arbeiterschaft und die Anhänger der VSPD sowie die linksstehende Arbeiterschaft lasse sich nun einmal nicht in einen chauvinistischen Taumel hineinpressen. Die nationalistischen Machenschaften müßten mit allen Mitteln eingedämmt werden, sonst bestehe die Gefahr, daß sich die Arbeiterschaft nach und nach von dem Kampf für das Recht zurückziehen wird.“ (R 43 I /206 , Bl. 315-318).

6

Aufgrund der Kundgebungen in Mainz werden OB Kuelb, Polizeidir. Wollmann und Polizeikom. Endres ausgewiesen. Die RReg. protestiert gegen diese und 35 weitere Ausweisungen aus dem altbesetzten Gebiet mit Note vom 26. 1. (RT-Drucks. Nr. 5651, Bd. 377, S. 50 ). OB Kuelb arbeitet später ehrenamtlich als Vertrauensmann der bes. Geb. Hessens und des Regierungsbezirks Wiesbaden für die Rhein-Ruhr-Zentrale.

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