2.222.4 (feh1p): 4. Bewachung der gefangenen Kommunisten.

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4. Bewachung der gefangenen Kommunisten.

Staatssekretär Joël wies darauf hin, daß der von der Reichswehr eingenommene Standpunkt, für die Bewachung der Kommunisten nicht zuständig zu sein, nicht haltbar sei, weil die Gefängnisse überfüllt seien. Es wurde beschlossen, daß die zuständigen Ressorts die Frage der Unterbringung der Gefangenen sofort aufnehmen sollen. Die beteiligten Ressorts werden das Weitere veranlassen10.

10

Dazu ließ sich in R 43 I nichts ermitteln. Siehe dazu weiter Dok. Nr. 225, P. 3.

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