2.230.3 (feh1p): 3. Staatssekretär für die besetzten Gebiete.

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3. Staatssekretär für die besetzten Gebiete2.

2

Die Ernennung eines solchen StS für die besetzten Gebiete war in der Kabinettssitzung vom 18.3.1921 beschlossen worden; s. dazu Dok. Nr. 210, P. 4.

Es wird beschlossen: Die Reichsregierung bevollmächtigt den Reichsminister des Innern, den Ministerialdirektor Brandt in Koblenz3 mit der Wahrnehmung der Amtsgeschäfte eines Staatssekretärs für die besetzten Gebiete zu beauftragen, wobei sich der Reichsminister des Innern vorbehält, vorher noch Fühlung mit den beteiligten Landesregierungen und der Bevölkerung der besetzten Gebiete zu nehmen4.

3

von Brandt war MinDir. im Reichskommissariat für die besetzten rheinischen Gebiete (Tätigkeitsbericht des RKom. für die besetzten rheinischen Gebiete vom 14.1.1921, R 43 I /180 , Bl. 169).

4

Bereits am 25.3.1921 hatte der sozialdemokratische RT-Abgeordnete für den Wahlkreis Koblenz-Trier, Zörgiebel, in einem Schreiben an den RK gefordert, daß der Einfluß der SPD bei der Auswahl des StS für die besetzten Gebiete gewahrt werden müsse. So hatte Zörgiebel u. a. geschrieben: „Im Rheinlande ist es neben der Zentrumspartei die Sozialdemokratie, die eine nach vielen Hunderttausenden zählende Masse von Anhängern hat. Wir glauben deshalb aus unserem Willen heraus, an der Rettung des Rheinlandes für die deutsche Republik tatkräftig mitzuarbeiten, die Reichsregierung darauf aufmerksam machen zu müssen, daß bei der Auswahl des Staatssekretärs und seiner leitenden Mitarbeiter der Einfluß unserer Partei nicht ausgeschaltet werden darf. Ein Staatssekretär, der nicht das Vertrauen auch der sozialdemokratisch denkenden Rheinländer besitzt, wird nicht die wünschenswerte Tätigkeit entfalten können. Wir sprechen deshalb den Wunsch aus, daß die Reichsregierung vor der Besetzung des Staatssekretariats mit der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion Fühlung nehmen möge.“ (R 43 I /181 , Bl. 183).

Ob zwischen der RReg. und der sozialdemokratischen RT-Fraktion Gespräche über die Besetzung des Staatssekretariats für die besetzten Gebiete stattgefunden haben, ließ sich in R 43 I nicht ermitteln.

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