2.121.6 (lut1p): 6. Verwendung des Überschusses der Reichsgetreidestelle zur Hebung der landwirtschaftlichen Erzeugung in Verbindung mit der Bereitstellung von Mitteln zur Förderung der ländlichen Siedlung.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

Extras:

 

Text

RTF

6. Verwendung des Überschusses der Reichsgetreidestelle zur Hebung der landwirtschaftlichen Erzeugung in Verbindung mit der Bereitstellung von Mitteln zur Förderung der ländlichen Siedlung.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft berichtete über die Meinungsverschiedenheit zwischen dem Reichsarbeitsminister und ihm. Er sei nicht in der Lage, den Wünschen des Reichsarbeitsministers bezüglich einer Abtrennung von Mitteln für Siedlungszwecke zu entsprechen9.

9

Der REM hatte am 30. 5. den „Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Darlehen zur Hebung der landwirtschaftlichen Erzeugung“ vorgelegt und im Begleitschreiben u. a. mitgeteilt: Zwischen ihm und dem RFM bestehe Einverständnis, daß das etwa 80 Mio RM betragende Vermögen der Reichsgetreidestelle, die zum 1.7.25 in Liquidation trete, zunächst nicht restlos an die Reichskasse abgeführt, sondern in Höhe von 50 Mio RM in der Weise verwendet werden solle, daß aus ihm Darlehen für umfangreiche landwirtschaftliche Meliorationen sowie für Moor- und Ödlandkultivierungsarbeiten ausgegeben werden können. Demgegenüber habe der RArbM angeregt (s. die Chefbespr. vom 22. 4., Protokoll in R 43 I /1264 , Bl. 31-33), aus dem Vermögen der Reichsgetreidestelle einen Betrag von 20 Mio RM auch noch für den Bau von Landarbeiterwohnungen abzuzweigen.

Der Kabinettsvorlage liegt die Abschrift eines Schreibens des REM an den RArbM vom 22. 5. bei, in dem sich v. Kanitz gegen die Anregung des RArbM wendet und erklärt, die Abzweigung derartiger Summen müsse die ganze Aktion gefährden, die dahin ziele, „die Erträge der deutschen Landwirtschaft so rasch als möglich bis zu einem Grade zu steigern, daß wir in der Versorgung mit den wichtigsten Nahrungsmitteln von der ausländischen Einfuhr unabhängig werden.“ (R 43 I /1264 , Bl. 68-71).

Der Reichsarbeitsminister begründete seinen Standpunkt10.

10

Brauns hatte mit Schreiben an den REM vom 5. 5. die Auffassung vertreten, daß die ländliche Siedlung und der Landarbeiterwohnungsbau für die Zukunft der dt. Landwirtschaft mindestens die gleiche Bedeutung besäßen wie die Förderung der Bodenkultur. Bei der Kultivierung von Moor- und Ödland hätten sich bisher vielfach Schwierigkeiten daraus ergeben, daß Mittel für die nachfolgende Besiedlung der kultivierten Flächen nicht bereitgestellt werden konnten (abschrl. in R 43 I /1264 , Bl. 58-62).

Der Reichswehrminister bat, Mittel der Reichsgetreidestelle auch für die Ansiedlung von Militäranwärtern vorzusehen. Es genüge zunächst ein Kredit von 5 Millionen Mark, um einen Versuch mit der Ansiedlung von Militäranwärtern zu machen.

Der Reichsminister des Innern begrüßte diese Anregung, hielt aber die Summe für sehr niedrig. Den Wünschen des Reichsarbeitsministers trat er bei.

Der Reichswirtschaftsminister warnte davor, im gegenwärtigen Zeitpunkt öffentliche Gelder zu immobilisieren; allerdings müsse er auf der anderen Seite auch jede Maßnahme begrüßen, die die Möglichkeit der Wohnungsbeschaffung[429] erhöhe. Er habe den Wunsch, daß für die Motorisierung der Landwirtschaft ein größerer Betrag zur Verfügung gestellt werde.

Nach einer weiteren Aussprache, an der sich der Reichskanzler, der Reichsminister des Auswärtigen und der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft beteiligten, empfahl der Reichskanzler dem Reichsernährungsminister, einen Betrag von 15 Millionen Mark für Siedlungszwecke abzuzweigen. Über die Verwendung dieser 15 Millionen Mark solle sich eine Chefbesprechung zwischen Ernährungsminister, Arbeitsminister und Wehrminister einigen.

Dieser Vorschlag wurde vom Kabinett angenommen11.

11

Der REM leitet den demgemäß abgeänderten Entwurf am 8.3.26 dem RT zu (RT-Drucks. Nr. 2009, Bd. 407 ), der ihn am 11.6.26 annimmt (RT-Bd. 390, S. 7480 ). Die Verkündung erfolgt am 22.6.26 (RGBl. I, S. 315 ).

Extras (Fußzeile):