2.133.2 (lut1p): 2. Schreiben des Reichsministers des Auswärtigen an den Reichskanzler betreffend Sicherheitsnote.

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2. Schreiben des Reichsministers des Auswärtigen an den Reichskanzler betreffend Sicherheitsnote.

Der Reichskanzler verlas den Brief des Reichsministers des Auswärtigen9. Nach einer Aussprache, an der sich der Reichskanzler, der Reichsminister des Innern, der Reichsarbeits- und der Reichsaußenminister beteiligten, wurde Übereinstimmung dahin erzielt, den Brief wie folgt abzuändern und in dieser abgeänderten Form zu billigen:

9

S. Dok. Nr. 128.

Statt:

„wenn auch durch die Note erweitert, so doch an sich in keiner Weise eingeschränkt werden sollen“

ist zu lesen:

„wenn auch durch die Note ergänzt, so doch keineswegs aufgegeben werden sollen“.

Ein entsprechendes Schreiben wird dem R.M. des Ausw. vom RK zugehen10.

10

Dieses Schreiben ergeht unter dem 23. 7. Luther faßt den obigen Kabinettsbeschluß noch einmal zusammen und bemerkt abschließend: „Da Sie in der Sitzung der veränderten Form zugestimmt haben, darf ich annehmen, daß nunmehr die von Ihnen im Interesse der künftigen diplomatischen Aktionen gewünschte völlige Klarheit gegeben ist.“ (R 43 I /424 , Bl. 427).

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