2.150.1 (lut1p): 1. Maßnahmen der zur Anbahnung der Preissenkung einzuschlagenden Wege.

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1. Maßnahmen der zur Anbahnung der Preissenkung einzuschlagenden Wege.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß es notwendig sei, die geplante Aktion des Kabinetts1 so schnell als möglich bekanntwerden zu lassen. Es sollten daher bereits am Nachmittag Vertreter der Presse durch das Wirtschaftsministerium und Ernährungsministerium empfangen werden. Dazu sei mit Rücksicht auf eine rechtzeitige Einladung erforderlich, schon jetzt zu entscheiden, welche der von den Ministerien vorgelegten Vorschläge2 angenommen werden können.

1

Vgl. die Beschlüsse der Chefbesprechung vom 13. 8. (Dok. Nr. 145).

2

Der RWiM hatte mit Schreiben vom 22. 8. eine Zusammenstellung über notwendige Maßnahmen auf dem Gebiet der Preisgestaltung übersandt. Sie enthält folgende Vorschläge: 1) Die Wirtschaft müsse veranlaßt werden, „nach der infolge der Verabschiedung der Aufwertungs-, Steuer- und Zollgesetze eingetretenen Bildung fester Kalkulationsgrundlagen die bisher in ihrer Preisgestaltung vorhandenen Unsicherheitsfaktoren und Risikozuschläge zu beseitigen.“ Sie sei darauf hinzuweisen, daß die Herabsetzung der Umsatzsteuer (s. Anm. 8 zu Dok. Nr. 142) sich in einer Senkung der Preise auswirken müsse. 2) Bekämpfung von Kartellen, Syndikaten und gleichartigen Zusammenschlüssen, die unmittelbar oder mittelbar zu einer Steigerung der Preise führen, durch Ausnutzung aller Machtmittel der Kartellverordnung (s. Anm. 12 zu Dok. Nr. 145). Es müsse außerdem ein Gesetzentwurf erwogen werden, der die Ringbildung der Gewerbe gegenüber öffentlichen Ausschreibungen bekämpfe. 3) Die Wirtschaftsverbände seien darauf hinzuweisen, daß ein Ansteigen der Löhne im Interesse der Preissituation vermieden werden müsse. Auch die Löhne und Gehälter in den öffentlichen Verwaltungen sollten nicht erhöht werden. 4) Die geplanten Vierteljahresvorauszahlungen der Beamtengehälter (s. Dok. Nr. 28, P. 3) sollten vorläufig unterbleiben. 5) Eine Mitwirkung der Verbraucher bei der Gestaltung der Preise müsse dadurch erreicht werden, daß in allen Zeitungen die gegenwärtigen und die Vorkriegspreise gewisser Standardwaren veröffentlicht werden (R 43 I /1153 , Bl. 280-282).

Der Reichsminister des Innern schloß sich der Auffassung einer umgehenden Orientierung der Presse an. Daneben aber müsse dem unverantwortlichen[531] Treiben der Presse in Zukunft mit allen Mitteln entgegengetreten werden. Nötigenfalls müsse mit Berichtigungszwang gearbeitet werden.

Der Reichskanzler stimmte dem zu. Mit Pressegesetz3 und Berichtigungszwang müsse gegen die unverantwortlichen und unrichtigen Darstellungen vorgegangen werden4.

3

S. das „Gesetz über die Presse“ vom 7.5.1874 (RGBl., S. 65 ).

4

In dieser Angelegenheit hatte Pünder am 23. 8. an StS Popitz geschrieben: Der RK verfolge mit zunehmender Sorge die Erörterung der finanz- und wirtschaftspolitischen Probleme in der Oppositionspresse. „Kein Tag vergeht in den letzten Wochen, an dem man nicht in der Vossischen Zeitung, dem Berliner Tageblatt, dem 8-Uhr-Abendblatt, dem Vorwärts (um nur einige wenige zu nennen) lesen kann, daß die in den Steuergesetzen zum Ausdruck gekommene Finanzpolitik der Reichsregierung und namentlich des gegenwärtigen Herrn Reichsfinanzministers überaus kurzsichtig, ja katastrophal sei und daß die Regierung an der zunehmenden Teuerung die ausschließliche Schuld trage. Nach wie vor werden den mehr oder weniger einsichtslosen Lesern die alten Ladenhüter aufgetischt, wonach die Reichsfinanzverwaltung Milliarden auf Milliarden dem blutleeren Wirtschaftskörper abziehe und obendrein noch die so zu Unrecht eingezogenen Geldmittel für gleichgültige und unwirtschaftliche Dinge verschwende.“ Der RK sehe die Gefahr, die der Koalition von dieser Seite drohe, als überaus ernst an. „Er legt sogar, wie ich Ihnen persönlich sagen darf, diesen Problemen als Gefahrenquelle für die gegenwärtige Reichspolitik eine größere Bedeutung bei als den jetzt akuten außenpolitischen Problemen.“ Der RK richte daher an den StS die dringende Bitte, über die Pressestelle des RFMin. „in umfassender Weise zur entgegengesetzten Beeinflussung der deutschen öffentlichen Meinung beizutragen.“ (R 43 I /2359 , Bl. 25 f.).

Der Reichsminister des Auswärtigen wies auf das Bestehen der deutschen diplomatisch-politischen Korrespondenz hin. Diese könne in den Dienst der genannten Arbeit gestellt werden.

Dem wurde zugestimmt.

Der Reichskanzler bat alle beteiligten Ressorts, sich dieser Bekämpfung der Oppositionspresse mit allem Nachdruck anzunehmen.

Es wurde daraufhin festgestellt, daß die Vorschläge des Reichswirtschaftsministeriums bezüglich der Bekämpfung der Kartelle, Syndikate usw. unverändert angenommen werden könnten. Die Presse solle demzufolge am Nachmittag versammelt und über diese Vorschläge unterrichtet werden5.

5

Über die geplanten Aktionen der RReg. berichtet die Presse am 26. 8. (z. B. „Tägliche Rundschau“) in ausführlichen und detaillierten Artikeln, in denen besonders auf die beabsichtigte schärfere Handhabung der Kartellverordnung hingewiesen wird.

Die Beratung der weiteren Vorschläge bezüglich Preissenkung wurde auf den Abend vertagt6.

6

S. Dok. Nr. 151.

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