2.39.1 (lut1p): [Entwaffnungsnote]

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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[Entwaffnungsnote]

Gegenstand der Besprechung war die dem Reichswehrministerium übermittelte Kontrollnote1 über Beanstandungen, die zur Nichträumung der Kölner Zone geführt haben.

1

Gemeint ist wohl eine auf inoffiziellem Wege in dt. Besitz gelangte Abschrift oder Zusammenfassung des IMKK-Berichts über die Generalinspektion, der am 15.2.25 Marschall Foch vorgelegt worden war. Geßler spricht in einem Schreiben an die Rkei am 14. 4. vom „geheimen Dezemberbericht des General Walch“, der dem RWeMin. „in die Hände gespielt“ worden sei, ohne allerdings nähere Einzelheiten über Inhalt und Umfang zu erwähnen (R 43 I /418 , Bl. 165-167; desgl. ebd. auch Planck in Vermerken vom 18. 4. und 6. 5.). So bleibt zweifelhaft, ob es sich bei diesem Dokument bereits um den „Zusammenfassenden Schlußbericht der IMKK über die Generalinspektion vom 15. Februar 1925“ handelt, den das AA in einem Weißbuch zur Entwaffnungsfrage (s. Materialien zur Entwaffnungsnote, S. 127 ff.) in der zweiten Jahreshälfte 1925 veröffentlicht. Nicht zu ermitteln war ferner das genaue Datum seiner Beschaffung. Diese dürfte in den ersten Märztagen erfolgt sein, da in einer Besprechung in der Rkei am 27. 2. (hier nicht abgedr.), an der auch Vertreter des RWeMin. und des AA teilnahmen, das Fehlen genauer Informationen über den Inhalt des IMKK-Berichts noch bedauert und eine Anweisung an die Botschaften in Rom, Paris und London beschlossen wurde, „möglichst bald den Wortlaut des Militär-Kontrollberichts oder wenigstens eine detaillierte Inhaltsangabe zu beschaffen“ (Aufzeichnung Plancks vom 27. 2. in R 43 I /418 , Bl. 137). S. dazu auch Anm. 4 zu Dok. Nr. 99.

[144] Exzellenz v. Seeckt führte aus, daß der von Walch stammende Bericht sehr schwach sei und daher von Foch zurückgegeben worden sei mit der Begründung, mit ihm sei nichts anzufangen, er brauche einen besseren. Er halte für zweckmäßig, diesen Bericht zu veröffentlichen in einer Form, die nicht zu erkennen gebe, daß die Veröffentlichung auf die Regierung zurückzuführen sei. Zweckmäßig wäre seiner Ansicht nach, dabei erläuternde Aufzeichnungen über die tatsächliche Sachlage zu geben.

Der Reichsminister des Auswärtigen wendete ein, daß eine Veröffentlichung in einer deutschen Zeitung nicht in Frage kommen könne, wohl aber könne erwogen werden, die Veröffentlichung in der „Neuen Freien Presse“2, in den „Basler Nachrichten“, in „Svenska Dagbladet“ oder noch besser in Amerika, z. B. durch die Hearst-Presse, zu versuchen3.

2

Wiener Tageszeitung.

3

Nachdem die Auslandspresse seit Mitte Februar in zunehmendem Maße über dt. Verstöße gegen die Entwaffnungsbestimmungen des VV berichtet hatte (s. „Die Zeit“ vom 17., 18. und 20.2.25), war in der dt. Presse immer nachdrücklicher die Forderung nach Öffnung der dt. Archive laut geworden, verbunden mit der Aufforderung an die All., endlich den Kontrollbericht in vollem Wortlaut der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (z. B. „Die Zeit“ vom 26. 2.). Am 27. 2. hatten Graf Montgelas und Prof. Delbrück den RK in einer Eingabe aufgefordert, ausländischen Pressemutmaßungen über den Inhalt des IMKK-Berichts mit großem Nachdruck entgegenzutreten. Eine neue „Schuldlüge“ sei im Entstehen, „die durch die französische Propaganda mit großem Geschick in der ganzen zivilisierten Welt verbreitet wird und sogar im deutschen Volk selbst Glauben findet dahingehend, das Deutsche Reich habe heimlich zu einem Rachekrieg gerüstet und sei vermöge dieser heimlichen Rüstungen in der Lage, jederzeit überraschend über seine Nachbarn herzufallen.“ (R 43 I /418 , Bl. 130 f.).

Der Reichsminister des Innern regte an, vor der Veröffentlichung den Bericht genau darauf durchzusehen, ob etwa in ihm Tatsachen enthalten sind, die für die bevorstehende Reichspräsidentenwahl politisch unbequem werden könnten.

Exzellenz v. Seeckt wies darauf hin, daß nach der Rede Chamberlains voraussichtlich nur einige wenige Punkte aus dem Bericht herausgehoben und zur Begründung der Nichträumung der Kölner Zone verwendet werden würden. Auf eine Veröffentlichung des gesamten Berichts könne nicht gerechnet werden. Daher sei es wesentlich, wenn auch der übrige nichtssagende Inhalt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht würde.

Der Reichsminister des Auswärtigen erwähnte, daß WTB die Rede Chamberlains sehr schief wiedergegeben habe. Das Auswärtige Amt wird die Rede im vollen Wortlaut veröffentlichen lassen4.

4

Einige wesentliche Passagen aus dem authentischen Text dieser Unterhausrede Chamberlains vom 5. 3. zitiert Stresemann vor Pressevertretern am 7. 3. S. dazu Stresemann, Vermächtnis, Bd. II, S. 64 ff.; eine ausführliche Zusammenfassung der Rede Chamberlains in: Schultheß, 1925, S. 236 ff.

Der Reichskanzler erhob gegen die Veröffentlichung in einer ausländischen Presse das Bedenken, daß unter Umständen irgendein Auswärtiges Amt die weitere Veröffentlichung des Berichts unterbinden könne, da er wegen seiner Länge in einer Zeitungsnummer nicht zum Abdruck zu bringen sei.

Der Reichsminister des Auswärtigen hielt das Bedenken nicht für stichhaltig.

[145] Der Reichskanzler regte abschließend an, den Bericht in einigen Exemplaren den vor allen interessierten Ministern (Reichsminister des Innern, Auswärtigen, Reichskanzler) in die Hand zu geben und nach gemeinsamer Durchsicht die Besprechung zu Beginn der nächsten Woche fortzusetzen5.

5

Nicht wieder im Kabinett behandelt. Von einer Veröffentlichung des IMKK-Berichts wird Abstand genommen, da das AA, wie Planck am 18. 4. vermerkt, jede Störung der Verhandlungen über die Sicherheitsfrage vermeiden wolle (R 43 I /418 , Bl. 166).

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