2.61.1 (lut1p): Aufwertungsfrage.

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Aufwertungsfrage.

Bezüglich des Antrages Keil1 wurde vereinbart, daß der Antrag morgen sachlich nicht zur Erledigung kommen soll, vielmehr werden die Regierungsparteien dahin wirken, daß, sofern der Antrag überhaupt verhandelt wird, ein Beschluß dahin gefaßt werden soll, daß der Regierung aufgegeben wird, in einer Denkschrift dazu Stellung zu nehmen, oder aber, daß der Antrag zur gemeinsamen Beratung mit dem Steuerausschuß zurückgestellt wird2.

1

Offermann vermerkte am 31. 3.: Der Abg. Keil (SPD) habe in der Sitzung des Aufwertungsausschusses am 31. 3. die Entwürfe der RReg. scharf kritisiert und die vorgesehenen Aufwertungssätze (s. Anm. 17 und 18 zu Dok. Nr. 48 und Anm. 6 zu Dok. Nr. 53) als viel zu gering bezeichnet. Es müsse für die Reg. ein Leichtes sein, diese Sätze durch Einführung einer neuen Steuer beträchtlich anzuheben. „Diese Steuer könne man Vermögensverteilungssteuer nennen, d. h. man müsse feststellen, welche Vermögen der Einzelne Ende 1913 und Ende 1924 gehabt habe. Dadurch würde man mehrere 100 Millionen zutage fördern können.“ Keil habe sodann eine Resolution des Inhalts vorgeschlagen, die RReg. zu ersuchen, zum Zweck der Beschaffung der für die erhöhte Aufwertung erforderlichen Mittel dem RT ein Gesetz vorzulegen, das die genannten Vermögen entsprechend besteuere. „Er wollte sofort eine Abstimmung über diese Resolution haben. Eine Reihe von Parteivertretern, so z. B. Zentrum, Deutschnationale, Deutschvölkische, stimmten im großen ganzen der Auffassung Keil bei.“ Dem Einspruch einiger weniger Abgeordneter sei es zu verdanken, daß schließlich eine Vertagung auf den 3. 4. beschlossen wurde (R 43 I /2455 , Bl. 364).

2

Über die Sitzung des Aufwertungsausschusses vom 3. 4. vermerkt Wachsmann unter dem gleichen Datum: Es sei beschlossen worden, „über die Möglichkeit der Inflationssteuer eine Denkschrift von der RReg. anzufordern.“ (R 43 I /2455 , Bl. 364). – Diese „Denkschrift über den Ausbau der Besteuerung von Inflationsgewinnen“, die sich u. a. insbes. mit Fragen der Vermögenszuwachs- und Vermögenserhaltungsbesteuerung auseinandersetzt, wird vom RFM am 23. 4. dem RT zugeleitet (RT-Drucks. Nr. 803, Bd. 400 ). Unter Beifügung eines Gutachtens der Rbk vom 31. 3., in dem schwere Bedenken gegen Inflationssteuern erhoben werden, bringt die Denkschrift einen entschieden ablehnenden Standpunkt zum Ausdruck.

Der Reichskanzler stellte an die anwesenden Fraktionsvertreter die Frage, ob sie sich binden könnten, die in der Aufwertungsfrage von ihnen beabsichtigten[220] Anträge vorher untereinander und mit der Regierung zu besprechen und Anträge, die nicht die Zustimmung der anderen Parteien und der Regierung gefunden hätten, nicht einzubringen. Dadurch solle nicht etwa die Stellung jeglicher Anträge ausgeschlossen werden, sondern nur das notwendige Zusammengehen der Regierungsparteien mit der Regierung herbeigeführt werden. Die anwesenden Parteivertreter erklärten sich übereinstimmend bereit, keinerlei Anträge zu stellen oder auch nur der Öffentlichkeit anzukündigen, solange die Vorlage nicht vom Reichsrat verabschiedet worden sei.

Der Abgeordnete Oberfohren insbesondere erklärte für seine Fraktion, daß diese bereit sei, nur nach vorheriger Verhandlung mit den anderen Parteien Aufwertungsanträge zu stellen. Die Partei habe sich gegen die von den Abgeordneten Best, Steiniger und Hergt vertretene Tendenz3 ausgesprochen und werde dafür sorgen, daß die heute eingegangene Verpflichtung eingehalten werde.

3

S. dazu Anm. 21 zu Dok. Nr. 24; s. a. Dok. Nr. 55.

Es wurde vereinbart, daß alsbald nach Verabschiedung der Vorlage durch den Reichsrat die der Regierung nahestehenden Parteien sich zusammenfinden und eine gemeinschaftliche Basis für die Weiterbehandlung der Aufwertungsfrage finden sollten4.

4

S. dazu Dok. Nr. 86.

Der Reichsminister der Finanzen bat um die Ermächtigung, dem Reichsrat gegenüber zu erklären, daß die Parteien auf schleunigste Verabschiedung nicht nur der Aufwertungsgesetze, sondern auch des Finanzausgleichs und der Steuergesetze Wert legten.

Die Ermächtigung wurde erteilt.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft gab die Anregung, die Fraktionen möchten dafür sorgen, daß in der Zwischenzeit die Presse nicht allzusehr von der Regierungsgrundlage abweiche.

Die Zustimmung wurde von allen Fraktionen erteilt.

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