2.89.2 (lut1p): 2. Beseitigung der durch Einbruch in das Ruhr- und Rheingebiet entstandenen Schäden.

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2. Beseitigung der durch Einbruch in das Ruhr- und Rheingebiet entstandenen Schäden.

Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß bei den Ruhrarbeitern sich das Elend der Vorjahre jetzt doppelt geltend mache. Er sei genötigt, morgen zur Beisetzung der Opfer der letzten Grubenkatastrophe1 nach Dortmund zu fahren und glaube, daß es unbedingt nötig sei, vorher einen Kabinettsbeschluß, seinem Antrage entsprechend2, zu fassen. Er käme sonst mit leeren Händen ins Ruhrgebiet, was ihm mit Rücksicht auf die Stimmung der Arbeiter unmöglich erscheine.

1

Am 16. 5. war auf der Zeche Dorstfeld (Dortmund) ein Sprengstoffmagazin explodiert. Das Unglück forderte 44 Todesopfer.

2

Brauns hatte in seiner Kabinettsvorlage vom 2. 5. beantragt, „in den außerordentlichen Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung eine Summe von 26 Millionen RM einzustellen zur Unterstützung von Arbeitern und Angestellten des besetzten Gebiets, die infolge des Ruhrkampfes durch langfristige Erwerbslosigkeit in besondere Not geraten sind, zur Entschädigung von Arbeitnehmern, die bei der Micum beschäftigt waren und bei deren Abzug widerrechtlich ohne Einhaltung der Kündigungsfrist entlassen worden sind, und zur Bekämpfung der Volkskrankheiten, die im besetzten Gebiet einen beträchtlichen Umfang angenommen haben.“ In beigefügter Begründung wird auf zahlreiche Eingaben der Arbeitgeberverbände verwiesen, die unter Hinweis auf die Entschädigungszahlungen des Reichs an die Ruhrindustrie (s. Dok. Nr. 10 und 17, P. 1) Ersatz für erlittene Ruhrschäden verlangten (R 43 I /1402 , Bl. 213-215).

Der Reichsminister der Justiz unterstützte diese Auffassung aufs lebhafteste.

[297] Staatssekretär Fischer bat im Auftrage des Reichsministers der Finanzen um Vertagung.

Der Reichsminister der Finanzen der von Staatssekretär Fischer herbeigeholt wurde, erklärte, daß er unter keinen Umständen dem Antrag des Reichsarbeitsministeriums seine Zustimmung geben könne und daß er, falls das Kabinett trotzdem einen entsprechenden Beschluß fasse, von seinem Vetorecht Gebrauch machen werde.

Mit Rücksicht hierauf beschloß das Kabinett, die Angelegenheit zu vertagen3.

3

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 145, P. 3.

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