1.126.1 (lut2p): Duellbestimmungen.

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Duellbestimmungen.

Der Reichskanzler legte den Sachverhalt dar. Er führte aus, daß nach seiner Auffassung es eine Teilmaßnahme bedeuten würde, wenn lediglich für Personen des Soldatenstandes den jetzigen Absichten des Reichstags und Reichsrats gemäß so schwere Strafen, insbesondere die Dienstentlassung wegen Duellvergehens[1142] vorgesehen würden1. Man müsse diese schweren Strafvorschriften dann auch auf alle Beamte ausdehnen. Gleichzeitig aber sei es unbedingt erforderlich, Vorschriften über verstärkten Ehrenschutz zu schaffen und einen Gesetzentwurf dem Reichstag zu unterbreiten, der diesen verstärkten Ehrenschutz vorsehe. Der Artikel 72 der Reichsverfassung biete die Möglichkeit, die Verkündung eines Gesetzes um zwei Monate hinauszuschieben, wenn ⅓ des Reichstages es verlange. Er bitte die Regierungsparteien, sich dazu bereitzuerklären, die Aussetzung der Verkündung um zwei Monate zu beantragen. In der Zwischenzeit könne vielleicht beschleunigt eine Gesetzesvorlage über verstärkten Ehrenschutz ausgearbeitet werden, und es könne seine Anregung abschließend geprüft werden, ob nicht die scharfen Strafbestimmungen für Duellvergehen auf alle Beamte erstreckt werden sollten.

1

Betrifft das vom RT am 3. 2. beschlossene Gesetz zur Vereinfachung des Militärstrafrechts. Vgl. Dok. Nr. 290, dort bes. Anm. 1, 2 und 7.

Der Abgeordnete Schulte (Zentrum) bezweifelte, ob in dieser kurzen Frist ein Gesetzentwurf über verstärkten Ehrenschutz fertiggestellt werden könne.

Der Reichskanzler stellte zum Schluß Übereinstimmung der anwesenden Abgeordneten darüber fest, daß sie gemäß Artikel 72 der Reichsverfassung eine Aussetzung der Verkündung des betreffenden Gesetzes um zwei Monate verlangen würden2.

2

Dieser Antrag der Koalitionsparteien (RT-Drucks. Nr. 1946, Bd. 406 ) wird vom RT am 18. 3. mit der nach Art. 72 RV erforderlichen Stimmenzahl von über einem Drittel der Mitglieder angenommen (RT-Bd. 389, S. 6316 ).

Auf Wunsch der anwesenden Parteivertreter erklärte sich der Reichskanzler bereit, alsbald mit der Sozialdemokratischen Partei und mit der Wirtschaftlichen Vereinigung in dem Sinne Fühlung zu nehmen, daß sie wenigstens nicht gegen einen Antrag der Regierungsparteien auf Aussetzung der Verkündung um zwei Monate stimmen würden.

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