1.140.1 (lut2p): 1. Luftfahrtfrage.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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1. Luftfahrtfrage.

Der Reichsverkehrsminister Der Minister berichtete über den Stand der Verhandlungen2. Auf Grund der Chefbesprechung vom 1. März3 seien in der Frage der Ausbildung von Reichswehrangehörigen im Sportflug formulierte[1193] Vorschläge den deutschen Unterhändlern übersandt und von diesen der Gegenseite überreicht worden. Die Gegenseite habe diese für unannehmbar erklärt, und zwar sowohl wegen der darin vorgeschlagenen Zahl als auch hinsichtlich der Regelung der Urlaubs- und Kostenfrage. Die Gegenseite verlange, daß die Zahl der im Sportflug tätigen Reichswehrangehörigen auf 15 herabgesetzt und zur Ausbildung von Reichswehrangehörigen weder besonderer Urlaub noch Zuschüsse gewährt werden. Diese Forderungen seien für uns unannehmbar. Die Gegenseite sei durch ihre Botschafter in Berlin beim Auswärtigen Amt vorstellig geworden und habe diesen ihren Forderungen einen ultimativen Charakter beigelegt4. Was die übrigen Fragen anlange, also insbesondere die Beseitigung der Begriffsbestimmungen5 und die Regelung des Überflugverkehrs und des Landungswesens im besetzten Gebiet, so seien im allgemeinen befriedigende Lösungen gefunden worden6.

2

S. den ausführlichen Bericht des AA vom 4. 3. (Dok. Nr. 307).

3

Dok. Nr. 301.

4

Aufzeichnungen v. Schuberts und Stresemanns über diese Demarchen der Botschafter de Margerie und D’Abernon vom 4. und 5. 3. in: ADAP, Serie B, Bd. I, 1, Dok. Nr. 136 und 139.

5

Hierbei handelt es sich um die seit 1922 geltenden „Begriffsbestimmungen zur Unterscheidung der zivilen von der militärischen Luftfahrt“. Näheres dazu in Anm. 18 zu Dok. Nr. 170.

6

Über diese Regelungen vgl. die Kabinettsvorlage des RVM vom 20. 3. (Dok. Nr. 320).

Der Reichsminister des Auswärtigen ergänzte diese Ausführungen, indem er Mitteilungen über die Demarche der Botschafter beim Auswärtigen Amt machte. Die Gegenseite sei sehr erregt. Lord D’Abernon habe sich besonders scharf ausgesprochen. Es sei aber dabei zum Ausdruck gekommen, daß vielleicht doch insofern eine Lösung möglich sei, als man sich jetzt von der Festsetzung der Zahl der im Sportflug Tätigen abwende und zu einer Bestimmung über die Zahl der jährlich auszubildenden Reichswehrangehörigen übergehen könne. Lord D’Abernon habe es für nicht ausgeschlossen erklärt, daß ein Mißverständnis vorliege und die Gegenseite bereits jetzt bei der Benennung ihrer Zahl an die Auszubildenden gedacht habe. Er, Stresemann, möchte glauben, daß in dieser Richtung die deutsche Antwort auf die gegnerische Formulierung liegen sollte. In der Frage des Urlaubs und der Kosten könne sich der Gegner unseren logischen Argumenten nicht entziehen. Die Forderungen der Gegenseite seien unannehmbar.

Der Reichswehrminister erblickte in dem Verlangen der Gegenseite den Anfang einer neuen ständigen Kontrolle. Er sei ressortmäßig nicht in der Lage, den Forderungen zuzustimmen. Es sei jetzt eine Frage der allgemeinen Politik, ob wiederum die Armee geopfert werden solle oder ob die Verhandlungen an den Forderungen der Gegenseite scheiterten. Die Auffassungen über die Bedeutung Deutschlands innerhalb des internationalen Luftverkehrs seien verschieden. Das Reichswehrministerium schätze die geographische Lage Deutschlands so hoch ein, daß über kurz oder lang die anderen doch zu einem für Deutschland annehmbaren Zustand zu kommen versuchen müßten. Das Reichswehrministerium erachte allerdings diese Frage der Lufthoheit Deutschlands für nicht so entscheidend. Gegen die Forderungen der Gegenseite müsse er umso schärfer Widerspruch erheben, als sie im Versailler Vertrag keinerlei Grundlage hätten.

[1194] Nach einer längeren Aussprache bestand Übereinstimmung dahin, daß, falls es doch zum Scheitern komme, die Zahl 200, die bisher von deutscher Seite genannt worden sei, nicht das letzte Angebot Deutschlands sein dürfe. Deutschland werde sonst in der Welt propagandistisch eine schlechte Position haben.

Das Kabinett kam dahin überein, der Deutschen Delegation durch das zuständige Reichsverkehrsministerium eine schriftliche Antwort sofort in folgendem Sinne erteilen zu lassen:

Das Reichsverkehrsministerium hat für seine Stellungnahme keinen Kabinettsbeschluß als Grundlage, da es nicht mehr möglich gewesen ist, einen solchen vor der Abreise der Delegation nach Genf herbeizuführen. Das Reichsverkehrsministerium ist aber nach Fühlungsnahme mit den übrigen zuständigen Ressorts der Auffassung, daß das Kabinett einer Regelung zustimmen werde, die von dem Begriff der jährlich im Sportflug auszubildenden Reichswehrangehörigen ausgehe, deren Zahl auf 12 zu bemessen sei, und die bezüglich der Urlaubsgewährung und Kostenzuschüsse Bindungen nur insofern enthalte, als die Reichsregierung sich verpflichte, geldliche Unterstützung für die Ausbildung nicht zu gewähren7.

7

RVM Krohne telegrafiert am 6. 3. an die dt. Konferenzdelegation in Genf: „Nach persönlicher Besprechung mit Geßler, welcher inzwischen mit Seeckt Angelegenheit besprochen hatte, ist die mit Schubert verabredete Formulierung [d. h. eine der obigen Vereinbarung entsprechende Neufassung der Ziffer 5 des in Paris erörterten Notenwechsels] für seine Verhandlung mit Gegenseite über Luftfrage durch Köpke, Brandenburg, Wilberg nicht möglich, da nach Bestätigung Geßlers Wehrministerium jetzt […] Mitarbeit an neuer Formulierung, in welcher die Zahl zwölf eine Rolle spielen soll, ablehnt, es vielmehr Auswärtigem Amt und Verkehrsministerium überläßt, allein Formulierung für Schubert zu entwerfen.“ Daraufhin ersucht Kempner mit Telegramm vom 7. 3. aus Genf um „sofortige Übersendung Formulierung im Benehmen mit Auswärtigem Amt und Reichswehrministerium“. Die Übermittlung der Formulierung erfolgt schließlich durch Pünder und Brandenburg mit Telegramm vom 9. 3., in dem auf die weiterhin unnachgiebige Haltung des RWeM hingewiesen wird. Der bisher umstrittene Abs. c 3 der Ziffer 5 (vgl. Anm. 1 zu Dok. Nr. 301; s. auch Dok. Nr. 307) lautet in der neuen Fassung: „Ausnahmsweise und lediglich bezüglich der Sportluftfahrt können Angehörige der Reichswehr und der Marine auf ihren Antrag die Erlaubnis erhalten, privatim, auf eigene Kosten das Fliegen zu erlernen. Es werden ihnen zu diesem Zwecke von den deutschen Behörden keine besonderen dienstlichen Erleichterungen und keine Geldunterstützungen für die Ausbildung gewährt werden. Die Namen derjenigen, die von diesen Bewilligungen Gebrauch machen, und deren Pauschalzahl in jedem Jahr nicht mehr als 12 betragen wird, werden in ständig auf dem laufenden zu haltenden Listen eingetragen.“ (R 43 I /734 , Bl. 311-313, 298-300). Der Inhalt dieses Telegramms wird am 10. 3. an die Botschaft in Paris zur Kenntnisnahme mitgeteilt. Die Botschaft erhält außerdem mit Telegramm vom 11. 3. Anweisung, mit Rücksicht auf den in Genf eingeleiteten Versuch, eine endgültige Bereinigung der Angelegenheit herbeizuführen, bei den eigenen Verhandlungen Zurückhaltung zu beobachten (s. ADAP, Serie B, Bd. I, 1, Anm. 5 zu Dok. Nr. 149).

Im übrigen wird versucht werden, in Genf Fühlungnahme mit der Gegenpartei zu suchen8.

8

Zum Ergebnis dieser Fühlungnahmen s. Dok. Nr. 320, dort auch Anm. 3.

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