1.174.2 (lut2p): 2. Arbeitslosenunterstützung und Kurzarbeiterfürsorge.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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2. Arbeitslosenunterstützung und Kurzarbeiterfürsorge.

[Das Kabinett beschloß die Verlängerung der Bestimmungen über Kurzarbeiterfürsorge und über Höchstsätze in der Erwerbslosenunterstützung7.]

7

Zum Erlaß der geltenden Regelungen vgl. Anm. 17 zu Dok. Nr. 292 und Anm. 2 zu Dok. Nr. 293. – Die Verlängerung erfolgt durch Anordnungen des RArbM vom 30. 4. (RArbBl. Nr. 18, S. 137). Danach bleiben die Kurzarbeiterfürsorge bis 3. 7., die Höchstsätze der Erwerbslosenunterstützung bis 22.5.26 in Kraft.

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