1.67.4 (lut2p): 4. Außerhalb der Tagesordnung: Erhöhung der Erwerbslosenunterstützungssätze.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

Extras:

 

Text

RTF

4. Außerhalb der Tagesordnung: Erhöhung der Erwerbslosenunterstützungssätze.

Der Reichsarbeitsminister berichtete über die Lage und die Vorschläge des Reichsarbeitsministeriums betreffend Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung – vgl. Anlage –14.

14

Beiliegend eine undatierte, nicht unterzeichnete Aufstellung „Zu den Anträgen des Reichstags in der Erwerbslosenfürsorge“, in der eingangs mitgeteilt wird, daß Parteien und Gewerkschaften unter dem Eindruck der steigenden Arbeitslosenziffern (15. 11.: 473 000, 1. 12.: 673 000, 15. 12.: 1 062 000) Erhöhungen der Unterstützungssätze bis zu 50% gefordert hätten. Der Sozialausschuß des RT werde am 1. 12. zusammentreten und zweifellos eine eindeutige Stellungnahme der RReg. verlangen. Wolle man den RT von zu weit gehenden Entschlüssen abhalten, so sei sofortige Beschlußfassung in folgender Richtung erforderlich: 1) Anhebung der Unterstützungssätze für den ledigen Arbeitslosen von bisher 1,35 (vgl. Anm. 10 zu Dok. Nr. 5) auf 1,60 RM, für Mann, Frau und zwei Kinder von bisher 2,55 auf 2,95 RM. 2) Einbeziehung der höher bezahlten Angestellten bis zur Grenze der Angestelltenversicherung in die Erwerbslosenfürsorge.

[915] Der Reichskanzler wies darauf hin, daß bezüglich der Beamtenbesoldung mit dem Reichstag vereinbart worden sei, vor dem 9. Dezember keine Entscheidungen zu treffen. Er sei sehr besorgt, wenn jetzt auf dem Gebiet der Erwerbslosenfürsorge vor diesem Termin etwas geschehe.

Ministerialdirektor von Brandt erklärte, daß das Reichsfinanzministerium noch nicht habe Stellung nehmen können.

Ministerialrat Weigert teilte mit, daß vor einer Verhandlung im Reichstagsausschuß, wenn man zu einer Verständigung überhaupt kommen wolle, mit den Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhandelt werden müsse und dazu Richtlinien erforderlich seien.

Der Reichskanzler schlug daraufhin vor, daß zunächst eine ordnungsmäßige Ressortbesprechung stattfinde. Käme diese Ressortbesprechung zu dem Ergebnis, daß aus politischen Gründen mit irgendeiner Richtlinie schon jetzt in die Sache hineingegangen werden müsse, so sei das Kabinett schon jetzt mit dem Vorgehen einverstanden. Gelänge jedoch eine Verständigung nicht, dann sei die Angelegenheit bis zum 9. Dezember ruhen zu lassen. Der Reichsarbeitsminister könne es vielleicht übernehmen, zu einer Chefbesprechung einzuladen.

Das Kabinett erklärte sich mit diesem Vorschlage einverstanden. Die Chefbesprechung wird bereits am Montag, dem 30. November, stattfinden15.

15

Über das Ergebnis dieser Chefbesprechung berichtet der RArbM mit Schreiben an StSRkei vom 4. 12.: Das RArbMin. sei ermächtigt worden, den wirtschaftlich Beteiligten gegenüber eine Erhöhung der Unterstützungssätze zu betreiben, die 10% für Hauptunterstützung und Familienzuschläge oder 13% für Hauptunterstützung nicht überschreiten dürfe. Auf Grund dieses Beschlusses habe das RArbMin. mit Arbeitnehmervertretern im Verwaltungsrat des Reichsamts für Arbeitsvermittlung Fühlung genommen, jedoch feststellen müssen, daß die vorgesehenen Erhöhungssätze keine geeignete Grundlage für weitere Verhandlungen darstellen würden (R 43 I /2030 , Bl. 121 f.). Zum Fortgang s. Dok. Nr. 245.

Extras (Fußzeile):