1.127 (lut2p): Nr. 296 Der Reichsminister für die besetzten Gebiete an Staatssekretär Kempner. 19. Februar 1926

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 12). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 296
Der Reichsminister für die besetzten Gebiete an Staatssekretär Kempner. 19. Februar 1926

R 43 I /993 , Bl. 148-150

[Frage der Auflösung des RMinbesGeb.]

Am Montag, dem 22. ds. Mts., soll im Reichskabinett über das Schicksal des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete verhandelt werden1. Ich darf mir hierzu zwecks Klarstellung des Sachverhalts einige Bemerkungen gestatten.

1

Kempner hatte in Beantwortung eines Schreibens des RMbesGeb. vom 4. 2., in dem die planmäßige Besetzung der Staatssekretärstelle im RMinbesGeb. mit dem bisherigen außerplanmäßigen Stelleninhaber (Schmid, vgl. Anm. 3) angeregt worden war, am 12. 2. an Marx geschrieben: Der RK wolle vor endgültiger Stellungnahme zu dieser Anregung zunächst die Frage des Fortbestandes des RMinbesGeb. im Kreise der RM erörtern (R 43 I /995 , Bl. 154 f.). – Die Angelegenheit wird erst in der Ministerbesprechung am 24. 2. verhandelt (Dok. Nr. 299, P. 3).

[1143] Die Frage der Wiederauflösung des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete und insbesondere des geeigneten Zeitpunkts hierfür ist von der Reichsregierung stets als hochpolitische Frage angesehen worden2. Vom Standpunkt der Verbilligung und Vereinfachung der Verwaltung kommt der Frage eine wesentliche Bedeutung überhaupt nicht zu, da das Reichsministerium für die besetzten Gebiete von vornherein im bescheidensten Ausmaß aufgebaut worden ist3 und eine nennenswerte organisatorische oder personelle Erweiterung gegenüber dem früheren Zustande (Staatssekretariat für die besetzen rheinischen Gebiete im Reichsministerium des Innern) nicht mit sich gebracht hat. Der Vorschlag der Verwaltungsabbaukommission vom 29. Oktober 1924 – U. 67 –, im Falle der Auflösung des Ministeriums den Aufgabenkreis in einer Abteilung mit einem Ministerialdirektor an der Spitze und weitgehender Verminderung des Personals an das Reichsministerium des Innern zu überweisen4, ist seinerzeit sowohl von meinem Amtsvorgänger wie von dem Herrn Reichsminister der Finanzen durch Einspruch angefochten worden5 und, von allen politischen Gesichtspunkten abgesehen, in dieser Form praktisch völlig undurchführbar. Es könnte in einem solchen Fall nur die Wiederherstellung des früheren Staatssekretariats ins Auge gefaßt werden, wodurch nach hiesigen Berechnungen eine Ersparnis von etwa 22 000 Mark für das Jahr zu erzielen sein würde. DasMinisterium arbeitet gegenwärtig mit einem höheren Personal von 2 leitenden Beamten und 19 ordentlichen Referenten, das sich in absehbarer Zeit nicht vermindern lassen wird. Ob die Eingliederung eines solchen Apparats in das Reichsministerium des Innern erträglich ist und verwaltungstechnisch im Vergleich zu dem heutigen selbständigen Ministerium Vorzüge bietet, möchte ich ernstlich bezweifeln.

2

Die Frage war Ende 1924 im Kabinett und auf Ressortebene wiederholt ohne Ergebnis verhandelt worden. S. diese Edition: Die Kabinette Marx I/II, Dok. Nr. 365, P. 4, dort auch Anm. 6.

3

Das RMinbesGeb., errichtet bei Bildung des Kabinetts Stresemann im August 1923, wurde seit dem Ausscheiden des RMbesGeb. Fuchs (November 1923) von Mitgliedern der RReg. nebenamtlich verwaltet (bisher: RPM Höfle, RK Marx, RK Luther, RJM Frenken, RArbM Brauns, RJM Marx). Ständiger Stellvertreter des Ministers mit der Amtsbezeichnung „Generalkommissar des Reichs für Rhein und Ruhr“ ist seit August 1923 der ehemalige Bürgermeister von Düsseldorf, Karl Christian Schmid. Nachgeordnete Behörden des Ministeriums: 1) Reichskommissariat für die besetzten rheinischen Gebiete, 2) Reichsvermögensverwaltung für die besetzten rheinischen Gebiete.

4

Dieser Vorschlag der Verwaltungsabbaukommission nebst ausführlicher Begründung in R 43 I /993 , Bl. 83-89.

5

S. die an den StSRkei gerichteten Schreiben des RMbesGeb. Höfle vom 6. 11. und des RFM Luther vom 21.11.24 in R 43 I /993 , Bl. 92-95, 100 f..

Bei dem überwiegend politischen Charakter der Angelegenheit bitte ich, die Beratung nur im Kreise der Herren Kabinettsmitglieder stattfinden zu lassen und von einer etwa beabsichtigten Hinzuziehung des Herrn Sparkommissars abzusehen. Ich möchte dem gleichen Wunsche auch für die in meinem Antrag vom 4. Februar ds. Js. – H.B. 152 – behandelte Frage der planmäßigen Anstellung meines Stellvertreters6 Ausdruck geben, da diese Frage nach der auf Vorschlag der Reichsregierung7 erfolgten endgültigen Bewilligung[1144] der Planstelle durch die gesetzgebenden Körperschaften8 nicht mehr in die Zuständigkeit des Herrn Sparkommissars fällt, sondern ausschließlich dem Ressortminister und dem Reichskabinett selbst vorbehalten bleiben muß.

6

Vgl. Anm. 1.

7

Vgl. Dok. Nr. 38, P. 6 und Dok. Nr. 56, P. 2.

8

Am 20.1.26, s. RT-Bd. 388, S. 5068 .

Gegen den weiteren Fortbestand des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete werden als Argumente angeführt:

1.

die inzwischen erfolgte Räumung des Ruhrgebiets und der Kölner Zone und

2.

die vermeintliche Entlastung des Ministeriums durch die Wiedererrichtung des Reichskommissariats in Koblenz.

Beide Argumente gehen von irrigen Voraussetzungen aus. Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß der Umfang der Tätigkeit des Ministeriums in der Hauptsache nicht von dem Flächeninhalt des besetzten Gebiets oder der Bevölkerungsziffer, die übrigens noch etwa 4,2 Millionen beträgt, sondern von der politischen Lage abhängt. Politisch sind aber durch Locarno die Verhältnisse des besetzten Gebiets auf das stärkste in Fluß gekommen. Durch Widererrichtung des Reichskommissariats in Koblenz9 ist in keiner Weise eine Entlastung des Ministeriums, sondern im Gegenteil eine wesentliche Mehrbelastung eingetreten, weil die Fragen des besetzten Gebietes jetzt sämtlich an das Ministerium und das nach seinen Weisungen arbeitende Reichskommissariat gelangen, während sie bislang über das Auswärtige Amt und den diplomatischen Weg liefen, der jetzt nur noch zweitinstanzlich beschritten zu werden braucht. Das Ministerium ist demgemäß, wie den seiner Tätigkeit und den Ereignissen im besetzten Gebiet nahestehenden Kreisen bekannt ist, im gegenwärtigen Zeitpunkt und auch noch auf lange Monate hinaus dermaßen überbürdet, daß es bei dem knappen Personal nur mit den äußersten Anstrengungen möglich ist, den Geschäftsbetrieb in Ordnung zu halten. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur auf einige wichtige Angelegenheiten hinweisen, die z. Zt. das Ministerium beschäftigen:

9

Vgl. Anm. 16 zu Dok. Nr. 223.

1.

Hauptabteilung I.

Reorganisation des Reichskommissariats in personeller und sachlicher Hinsicht.

Federführung in sämtlichen Verhandlungen über die Auswirkungen von Locarno im besetzten Gebiet: Amnestiefrage, Militärjustiz, Gendarmerie, Revision des gesamten Ordonnanzenrechts, Besatzungsstärke usw.

Betreuung der Gefangenen und Ausgewiesenen.

Kulturelle und politische Fürsorge mit Hilfe des 3-Millionen-Fonds.

Hilfsaktion für die Kur- und Badeorte.

2.

Hauptabteilung II.

Unterbringung, Verpflegung und sonstige Versorgung der Besatzungstruppen.[1145]

Durchführung des Pariser Abkommens über die Besatzungskosten10.

Bauliche und sonstige Erleichterungsmaßnahmen für die Bevölkerung des besetzten Gebiets.

Neubearbeitung des Okkupationsleistungsgesetzes11 und des Personenschädengesetzes12.

Das gesamte Entschädingungswesen.

Verteilung des sogenannten Härtefonds.

Organisation und Personalien der Reichsvermögensverwaltung (1048 Planbeamte und zahlreiches Hilfspersonal).

10

Vgl. Anm. 11 zu Dok. Nr. 120.

11

RGBl. 1919, S. 261 .

12

RGBl. 1922 I, S. 620 .

Jede Organisationsänderung jetzt oder in absehbarer Zeit würde insbesondere die an sich schon mit den größten Schwierigkeiten verbundenen Verhandlungen über die Auswirkungen von Locarno im Rheinland und über die Anwendung des Sachverständigenplans auf das Besatzungskostenproblem in schwerster Weise beeinträchtigen und dadurch geradezu verhängnisvolle politische Folgen zeitigen, zumal auch das Reichskommissariat in Koblenz erst allmählich sich durchzusetzen beginnt.

Aber auch in allgemein-politischer Hinsicht erscheint mir der gegenwärtige Zeitpunkt zu einer Beschlußfassung über die Auflösung des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete durchaus ungeeignet. Außenpolitisch, weil gerade jetzt beim Beginn der Verhandlungen über die Rückwirkungen im Rheinland der Eindruck unbedingt vermieden werden muß, als hielten wir eine besondere Fürsorge für das besetzte Gebiet nicht mehr für erforderlich und betrachteten den heutigen Zustand als normal. Innenpolitisch, weil die Stimmung der Bevölkerung des besetzten Gebiets wegen der unerwartet langsamen Entwicklung der Auswirkungen von Locarno an sich schon wenig befriedigend ist und nicht durch Beseitigung des Ministeriums, das als eine wichtige politische Konzession an das Rheinland geschaffen worden ist, einer weiteren Belastungsprobe ausgesetzt werden sollte. Von der Bevölkerung in der zweiten und dritten Zone ist sowieso immer die Befürchtung ausgesprochen, daß die Reichsregierung in erster Linie nur Köln und der ersten Zone, nicht aber der gefährdeten zweiten und dritten Besatzungszone ihr Interesse zuwende. Außerdem würde zweifellos jeder Beschluß in der Richtung einer Auflösung des Ministeriums gegenwärtig dem stärksten Widerstande der Parteien begegnen.

Ich bitte hiernach, von einer Beschlußfassung über die Auflösung des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete z. Zt. in jeder Form abzusehen und die Entscheidung bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, an dem sich Dauer und Art des Fortbestehens der Besetzung mit Sicherheit übersehen lassen. Sollten die auf die politische Zukunftsentwicklung, insbesondere in der Besatzungsfrage, gesetzten Erwartungen erst konkrete Gestalt angenommen haben, so wird sich die Auflösung des Ministeriums ohne Schwierigkeiten durchführen und sowohl gegenüber der Bevölkerung des besetzten Gebiets wie gegenüber dem Reichstag politisch vertreten lassen.

Marx

Extras (Fußzeile):