1.188 (lut2p): Nr. 357 Aufzeichnung des Staatssekretärs Meissner über eine Besprechung mit dem Vorsitzenden der DDP Koch-Weser zur Flaggenfrage am 7. Mai 1926

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[1343] Nr. 357
Aufzeichnung des Staatssekretärs Meissner über eine Besprechung mit dem Vorsitzenden der DDP Koch-Weser zur Flaggenfrage am 7. Mai 19261

1

Die Aufzeichnung ist datiert vom 7. 5.

R 43 I /1833 , Bl. 201-205

Heute vormittag erschien bei mir nach Verabredung der Führer der Demokraten, Reichsminister a. D. Koch, zu einer Besprechung über die durch die Flaggenverordnung entstandene politische Lage2. Koch legte mir dar, daß er eine Lösung der Flaggenfrage auf dem Wege erstrebe, daß man die schwarz-weiß-rote und die schwarz-rot-goldene Flagge kombiniere etwa so, daß das obere Viertel der Flagge zur Stange (ähnlich wie die englische Flagge) ein schwarz-rot-goldenes Viereck zeige, die übrigen Felder der Flagge schwarz-weiß-rot blieben. Diese von ihm angestrebte Lösung sei nun erschwert durch das überraschende Vorgehen der Reichsregierung, man sähe in seinen Kreisen darin den ersten Schritt gegen Schwarz-Rot-Gold und Republik, daher die große Erregung. Er sähe keinen Weg, seine Fraktion von dem Mißtrauensvotum abzuhalten und fürchte eine schwere Krisis.

2

Erheblich zugespitzt hatte sich die parlamentarische Lage schon am 5. 5. durch den Beschluß der SPD-Fraktion, zur Flaggen-VO eine Interpellation und einen Mißtrauensantrag einzubringen, deren Wortlaut am folgenden Tage veröffentlicht wurde (RT-Drucks. Nr. 2264 und 2269, Bd. 408 ). – Am 6. 5. hatte der Abg. Scheidemann während der RT-Debatte über die Fürstenabfindung überraschend die Flaggenfrage angeschnitten und nach heftigen Angriffen gegen die VO erklärt: „Einen Reichskanzler, der sich erlaubt, derart zu spielen mit dem, was der deutschen Republik heilig ist, werden wir nicht dulden können.“ (RT-Bd. 390, S. 7036 ). Wie Koch-Weser am 7. 5. vermerkt, habe Luther Scheidemann sofort antworten wollen, sei aber von ihm, Koch-Weser, und Guérard durch die Versicherung, „daß das eine scharfe Antwort von unserer Seite zur Folge haben“ würde, daran gehindert worden. Er, Koch-Weser, habe dem RK ferner erklärt: „Wenn keine wesentliche Veränderung in der Situation eintrete, würden wir genötigt sein, für den sozialdemokratischen Mißtrauensantrag zu stimmen.“ (Nachlaß Koch -Weser, Bd. 34).

Ich legte Herrn Koch ausführlich die Gründe dar, die zu dieser Verordnung geführt haben und führte aus, daß ein Versuch, auf indirektem Wege die verfassungsmäßigen Reichsfarben zu beseitigen, wirklich nicht beabsichtigt sei; ich betonte besonders, daß der Reichspräsident, also gerade Hindenburg, in der Verordnung gleichzeitig in die bisher schwarz-weiß-rote Flagge das schwarz-rot-goldene Obereck hineingebracht habe3. Ich wies dann mit allem Ernst Herrn Koch auf die Folgen einer Mißtrauensabstimmung der Demokraten hin; es sei durchaus möglich, daß der Herr Reichspräsident sich hinter den Reichskanzler stelle und den Reichstag auflöse, wenn er die Regierung stürze. Wenn der Herr Reichspräsident das nicht täte, so würde sicher die Neubildung der Regierung mit den Deutschnationalen gemacht werden, was eine Änderung der Außenpolitik bedeute. In beiden Fällen käme es zu einer schwierigen Situation, die sehr viel Konfliktstoff, wie z. B. Diktatur- und Putschgefahr, in sich berge.[1344] Ich ersuchte ihn eindringlich, seinen ganzen Einfluß dahin einzusetzen, daß eine Mißtrauensabstimmung der Demokraten unterbliebe.

3

Bezieht sich auf die Dienstflagge der Reichsbehörden z. See, vgl. Anm. 4 zu Dok. Nr. 350.

Herr Koch, auf den meine Ausführungen nicht ohne Eindruck blieben, meinte schließlich, vorsichtig einlenkend:

Wenn von seiten des Reichspräsidenten oder der Reichsregierung ein Akt oder eine Äußerung erfolgte, die erkennen ließe, daß man an die verfassungsmäßigen Farben schwarz-rot-gold im Prinzip nicht heran wolle, so würde das eine Entspannung bedeuten und die Haltung der Demokraten günstig beeinflussen. – Als ich fragte, an was er denke, sagte er: z. B. Einführung der schwarz-rot-goldenen Kokarde in der Armee. Ich wich aus und deutete nur an, daß dies kaum möglich wäre, und erwähnte alsdann, daß der Herr Reichspräsident sich ganz von sich aus dahin ausgesprochen habe, daß er gegen eine Vergrößerung des schwarz-rot-goldenen Oberecks in der Handelsflagge nichts hätte, in der jetzigen Form sei dieses Obereck doch zu kümmerlich. Koch griff das auf und glaubte, daß ein solcher Akt des Herrn Reichspräsidenten sehr zur Entspannung beitragen würde; jedoch müßte dies von dem Herrn Reichskanzler an ihn herangebracht werden; er könne einen solchen Vorschlag nicht machen. Nun sei der Reichskanzler verreist, und wenn er zurückkäme4, wäre es schon etwas spät. – Ich erklärte ihm, daß es unmöglich wäre, diese neue Flaggenverordnung bis Dienstag [11. 5.]5 zu erlassen und daß der Herr Reichspräsident unter dem Druck der jetzigen Verhältnisse das auch kaum tun könnte, weil es ihm sonst als Rückzug vor dem Reichstag und Schwäche ausgelegt würde. Das Äußerste, das ich für möglich hielte, wäre, daß der Kanzler irgendwie erklärt, daß der Herr Reichspräsident von sich aus die Absicht geäußert habe, bei einer demnächst erfolgenden Umarbeitung (nach der technischen Seite) und Ergänzung der Flaggenverordnung von 19216 eine Vergrößerung der schwarz-rot-goldenen Gösch vorzuschreiben dahin, daß sie bis an den weißen Streifen heranreicht und etwa ⅓ des schwarzen Balkens der Länge nach umfaßt. Eine solche Verordnung, die mit Zeichnungen (Flaggentafeln) verbunden sein müsse, erfordere schon technisch eine gewisse Zeit; meines Erachtens könne sie nicht vor Pfingsten [23./24. 5.] herauskommen.

4

Der RK war am 6. 5. zur Teilnahme an der Jahrestagung des Dt. Landwirtschaftsrats nach Darmstadt gefahren; er kehrt am 8. 5. wieder nach Berlin zurück.

5

Am 11. 5. soll nach einem Beschluß des Ältestenausschusses vom 6. 5. die RT-Debatte über die Interpellation und den Mißtrauensantrag der SPD (vgl. Anm. 2) stattfinden („Tägliche Rundschau“ vom 7. 5.).

6

Vgl. Anm. 2 zu Dok. Nr. 339.

Ich habe sodann dem Herrn Reichspräsidenten den Inhalt dieser Besprechung vorgetragen. Der Herr Reichspräsident hat mich beauftragt, dem Herrn Reichskanzler folgendes zu übermitteln:

Der Herr Reichspräsident ermächtige den Herrn Reichskanzler, bei seinen Verhandlungen mit Demokraten und Zentrum am Montag bekanntzugeben, daß der Herr Reichspräsident von sich aus die Absicht geäußert habe, bei einer in Vorbereitung befindlichen technischen Umarbeitung und Ergänzung der Flaggenverordnung von 1921 anzuordnen, daß die schwarz-rot-goldene Gösch in der Handelsflagge, die jetzt zu klein und unschön wirke, vergrößert werde. Diese[1345] Vergrößerung ist so gedacht, daß das schwarz-rot-goldene Obereck bis an den weißen Querstreifen der Flagge reiche und der Länge nach etwa bis zu ⅓ des schwarzen Streifens erweitert werde. Es müsse dabei betont werden, daß diese Verordnung nicht sofort erscheinen könne, da neue Flaggentafeln gemacht werden und diese wie auch eine Reihe anderer Fragen mit den für die Schiffahrt in Frage kommenden Ressorts durchgesprochen werden müßten; auch müsse die Frage des Aufbrauchs der vorhandenen Flaggen besprochen und geregelt werden; vor Juni würde die Verordnung kaum herauskommen können.

Die näheren Einzelheiten wird der Herr Reichspräsident Dienstag vormittag 10.30 Uhr mit dem Herrn Reichskanzler besprechen7.

7

Über diese Besprechung in den Akten nichts ermittelt.

Herrn Staatssekretär Kempner zur streng vertraulichen Kenntnisnahme.

Meissner

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