2.139.3 (ma11p): 3. Termin der Neuwahlen.

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3. Termin der Neuwahlen.

Auf Anfrage des Reichskanzlers teilte der Vizekanzler mit, daß eine Durchführung der Neuwahlen am 6. April aus technischen Gründen kaum möglich sein würde. Auf Grund der gestrigen Stellungnahme der Regierungsparteien5 schlage er vor, die Wahl zum Reichstage am 4. Mai stattfinden zu lassen; am 18. Mai könnte alsdann die Volksabstimmung in Hannover6 und 3 Wochen später die preußischen Gemeindewahlen durchgeführt werden. Auf die inoffizielle Anfrage hinsichtlich der Behandlung der Wahlverordnung habe die Rheinlandkommission in gleicher Weise geantwortet, daß die in Frage kommende Verordnung des Herrn Reichspräsidenten, deren Vorlage bei der Kommission erforderlich sei, schleunigst geprüft werden und auch sonst von seiten der Kommission[451] der Wahl im besetzten Gebiet keinerlei Schwierigkeiten bereitet werden würden.

5

Vgl. Dok. Nr. 138.

6

Am 5. 2. hatte das Kabinett beschlossen, die Vorabstimmung über Bildung eines Landes Hannover 14 Tage nach der Reichstagswahl stattfinden zu lassen; vgl. Dok. Nr. 88, P. 1.

Der Reichsarbeitsminister berichtete über ein Gespräch mit dem englischen Kreisdelegierten in Köln, der den gleichen Standpunkt vertreten habe.

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Kabinett grundsätzlich mit der Vornahme der Wahlen am 4. oder 11. Mai einverstanden sei; eine endgültige Beschlußfassung hierüber sei jedoch erst nach erfolgter Auflösung erforderlich.

Im übrigen sei ja die Bestimmung des Wahltermins Sache des Herrn Reichspräsidenten.

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