2.181.2 (ma11p): 2. Termin für die Reichstagswahlen.

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2. Termin für die Reichstagswahlen.

Der Reichskanzler teilte mit, daß die Parteien sich auf das entschiedenste gegen eine Verlegung des Termins für die Reichstagswahlen ausgesprochen hätten. Auch er halte es für besser, wenn es bei dem vorgesehenen Wahltermin bleibe3. Die Lage sei im allgemeinen ruhiger geworden.

3

Durch VO des RPräs. vom 14. 3. sind die Reichstagswahlen bereits auf den 4. 5. festgesetzt; vgl. Dok. Nr. 144, Anm. 1.

Der Vizekanzler erklärte, daß rein technisch eine Verlegung des Wahltermins möglich sei. Englische Stimmen hätten ihm dringend geraten, auf eine Verlegung des Termins für die Reichstagswahlen hinzuwirken. Dagegen habe sich das besetzte Gebiet vielfach gegen eine Verlegung ausgesprochen, z. B. der Abgeordnete Moldenhauer, nach dem eine Verlegung als eine Schwäche gegenüber Frankreich wirken und den gewünschten Erfolg doch nicht zeitigen würde.

[572] Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft vertrat die Auffassung, daß für die Bestimmung des Wahltermins in erster Linie außenpolitische Gründe maßgebend sein müßten. Deshalb halte er es für verfehlt, die Reichstagswahlen acht Tage vor den französischen Kammerwahlen stattfinden zu lassen.

Der Reichskanzler warf die Frage auf, ob die französische Regierung nicht ihrerseits wieder den Termin für die Kammerwahlen hinausschieben könne, wenn der Termin für die Reichstagswahlen verlegt würde.

Zur Klärung dieser Frage sollen der Reichsminister des Auswärtigen und Ministerialdirektor Köpke alsbald gerufen werden.

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